von alexander SCHRÖPFER
Ausführliche Definition
1. Begriff: Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage.
2. Rechtsfolgen: Entgegen dem Grundsatz pacta sunt servanda kann diese Veränderung unter folgenden Voraussetzungen zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt führen (§ 313 BGB):
(1) Die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderungen bei Vertragsschluss vorausgesehen hätten.
(2) Einem Vertragspartner muss das Festhalten am Vertrag unzumutbar sein.
Somit ALLES kündbar
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stoerung-der-geschaeftsgrundlage-43723