Das LÜGENSPIEL

Was ist von gewaltsam per antirechtsstaatlichem Sonder-Strafgesetz aufrechterhaltenen „Offenkundigkeiten“ zu halten, die unter den Bedingungen der Meinungsfreiheit, der offenen und unzensierten Diskussion ganz offensichtlich keinen Bestand haben würden?

Die Antwort lautet: Nichts ist von ihnen zu halten, da etwas, das nicht offen, kritisch und unter angstfreier Darlegung von Zweifeln diskutiert werden kann, niemals eine Offenkundigkeit darstellt, sondern das gerade Gegenteil einer solchen. Eine angebliche Offenkundigkeit, die nicht frei und offen diskutiert werden darf und bezüglich derer keine Zweifel ausgesprochen werden dürfen, ist ein Widerspruch in sich.

Dies ist so, da das Wesen einer wirklichen Offenkundigkeit notwendigerweise aus sich selbst heraus besteht, nur aus sich selbst heraus bestehen kann und eben gerade nicht per Zwang vorgeschrieben werden darf und kann, da das, was dem einen offenkundig erscheint, einem anderen noch lange nicht offenkundig sein muß.

Eine Offenkundigkeit ist entweder, oder sie ist nicht. Jemand durch Strafandrohung eine Offenkundigkeit als solche aufzwingen zu wollen, ist nicht weniger absurd, als jemand mit Prügeln dazu bringen zu wollen, Liebe für seinen Peiniger zu empfinden. Je mehr der Betreffende geprügelt wird, desto größer wird dessen Abscheu und Haß gegenüber dem Peiniger werden, und je mehr und je härter man einen Menschen dafür bestraft, daß er nicht an den „Holocaust“ glaubt, desto überzeugter wird dieser, daß es sich bei diesem „Holocaust“ nur um eine Lüge handeln kann.

Deshalb: Wer an den „Holocaust“ glauben will, der soll daran glauben, aber es darf niemand gewaltsam unter Strafandrohung und Strafen dazu gezwungen werden, nicht zu bekunden, daß er nicht an den „Holocaust“ glaubt, wen er nun einmal NICHT an diesen „Holocaust“ glaubt.

Solange die angebliche allgemeine Offenkundigkeit vom „Holocaust“ offensichtlich nur deshalb als solche ausgegeben werden kann, da Menschen, die Zweifel an der offiziellen, der per Strafandrohung zwangsglaubensverordneten Version äußern und auf deren Widersprüche hinweisen, für das Äußern ihrer Ansichten wie Schwerverbrecher verfolgt und bestraft werden, solange ist es tatsächlich völlig unmöglich, vom „Holocaust“ als von einer allgemeinen Offenkundigkeit zu sprechen.

Denn unter diesen Bedingungen kann niemand sagen, wieviele Menschen den „Holocaust“ wirklich für offenkundig halten und wieviele aus Angst vor dem Terror und der Bestrafung durch ein politisch instruiertes Justizverbrechertum der Meinungsverfolgung nur vorgeben, sie würden den „Holocaust“ für eine offenkundige Tatsache halten.

Wirklich offenkundig ist also: In einer Diktatur wie der BRD, in welcher dem Regime mißliebige Wortäußerungen „Rechter“ schlimmer verfolgt werden als schlimmste Gewaltverbrechen Linker oder „Migranten“ (die viel zu oft gar nicht verfolgt werden), kann niemand mit Sicherheit wissen, ob der, welcher sagt, daß er an den Holocaust glaubt, das auch wirklich tut, oder ob er aus Angst vor Strafverfolgung sich nicht die Wahrheit zu bekennen getraut, daß er nicht an den „Holocaust“ glaubt.

Ob der „Holocaust“ tatsächlich die heute als unter Strafandrohung zwangsglaubensverordnetes Dogma behauptete allgemeine Offenkundigkeit ist oder nicht, wird man erst dann feststellen können, wenn die Menschen endlich angstfrei offen sagen können, was sie wirklich über diesen „Holocaust“ denken. Und dann, da bin ich sicher, wird das mit dem „Holocaust“ genauso schnell wie ein Kartenhaus im Wind in sich zusammenbrechen, wie es im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern war, nachdem ein Kind die befreienden Worte sprach: „Aber seht doch, der Kaiser ist nackt!“

Wenn etwas offenkundig ist, dann ist es das, daß es keine Offenkundigkeit geben kann, die ihren Bestand darin findet, daß man Menschen unter Strafandrohung verbietet, die Wahrheit zu bekunden, daß ihnen diese Offenkundigkeit eben keine solche ist und sie nicht daran glauben, ganz egal wieviele andere behaupten, daß ihnen der „Holocaust“ offenkundig wäre.

Indem ich also bekunde, daß ich nicht an den „Holocaust“ glaube, daß mir dieser ganz und gar nicht als Tatsache offenkundig ist, lüge ich nicht und leugne ich nicht, sondern sage ich die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit.

Hingegen würde ich lügen, wenn ich sagte, daß ich an den „Holocaust“ glaube, WAS ICH ABER NICHT TUE! – Das ist die Wahrheit!

Gerhard Ittner

Nürnberg, den 27. August 2017