Sogenannte Offenkundigkeit des Holocausts

von eyes wide open

“Offenkundigkeit” des Holocaust

Kontroverse zwischen Wissenschaftlichkeit und strafrechtlicher Relevanz

Der Begriff ›Holocaust‹ ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Massenvernichtung von Juden durch das nationalsozialistische Regime im Zweiten Weltkrieg. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte 1994 fest:

“Der Massenmord an Juden, in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges ist als geschichtliche Tatsache offenkundig.”

Gemäß dem Duden (Band 8) ist der Begriff “offenkundig” ein Synonym von “eindeutig erkennbar”, während “Offenkundigkeit” vor allem “Bekanntheit in der Öffentlichkeit” bedeutet. [gv*wahr oder unwahr es wird etwas verkundet, offen verkundet.]

DIE WIRKLICHKEIT VON AUSCHWITZ

Auschwitz-Reality2Sowohl das bundesdeutsche als auch österreichische Strafgesetz sieht Gefängnisstrafen für denjenigen vor, der “die Offenkundigkeit des Holocaust” in Zweifel zieht. In Österreich regelt das Verbotsgesetz (§ 3h) die entsprechende Strafverfolgung, wonach bestraft wird,

“wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.”

In der BRD lautet der entsprechende Text in StGb §130, Abs. 3:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”

Gemäß §244, Abs. 3, der bundesdeutschen Strafprozeßordnung ist es den Gerichten möglich, Beweisanträge wegen “Offenkundigkeit” abzulehnen. Es gibt jedoch konkret drei Fälle, bei denen die Justiz Beweisanträge nicht wegen Offenkundigkeit ablehnen darf:

  • Wenn Beweismittel vorgelegt werden, die den bisher bei deutschen Gerichten vorgelegten Beweisen an Beweiskraft überlegen sind.
  • Wenn in der Öffentlichkeit ein merklicher Widerspruch gegen die für offenkundig erachtete Ansicht besteht.
  • Wenn geeignete Beweismittel bereits während der Verhandlung im Gerichtssaal vorhanden bzw. anwesend sind, die nach § 245 der Strafprozeßordnung nicht wegen Offenkundigkeit abgelehnt werden dürfen.

Der Revisionist Germar RUDOLF macht darauf aufmerksam, daß die Erfahrungen allerdings zeigten, daß man als sogenannter “Holocaust-Leugner” vor Gericht gar nicht “die Möglichkeit hätte, den Nachweis zu führen, daß man in der Tat Beweismittel hat, die den bisher vor deutschen Gerichten vorgelegten Beweisen an Beweiskraft überlegen sind, oder aber solche Beweismittel, die bereits im Gerichtssaal bei der Verhandlung vorliegen bzw. anwesend sind.

Leider hat man seit Anfang der 1990er Jahre erleben müssen, daß alle Gerichte in Deutschland auch jene Beweisanträge wegen Offenkundigkeit ablehnen, bei denen die Beweismittel bereits im Gerichtssaal präsent waren oder wo der Beweisantrag lediglich zum Inhalt hatten, zu überprüfen, ob die neuen Beweismittel den alten an Beweiskraft überlegen sind.

Die Beweiskraft eines angebotenen Beweismittels ist aber ohne Zweifel niemals offenkundig. Dennoch hat der Bundesgerichtshof die Praxis genehmigt, präsente Beweismittel und Anträge auf Prüfung der Beweiskraft wegen Offenkundigkeit des Holocaust (sic!) abzulehnen, und zwar mit der Begründung, daß dies schon immer so gemacht worden sei. [gv*ha, ha, ha, was fuer ein Witz wenn es nicht so schlimm wäre!]

Damit hat die bundesdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland die Offenkundigkeit des Holocaust de facto zu einem unabänderlichen Dogma erhoben. Im Jahr 2002 ging die bundesdeutsche Strafjustiz dann sogar zur offenen Verfolgung von Strafverteidigern über, die es wagen, überhaupt revisionistische Beweisanträge zu stellen.

Jetzt bricht man also nicht nur das Recht, indem man zulässige Beweismittel unterdrückt, sondern zusätzlich dadurch, daß man das Stellen von Beweisanträgen selbst unter Strafe stellt.”

Für die meisten Historiker ist die aufgerundete Zahl von “6 Millionen” in deutschen Konzentrationslagern getöteter Juden eine historisch erwiesene Tatsache, über die es nichts mehr zu forschen gibt. Oberrabbiner Joseph SITRUK formulierte am 30. April 1996 dieses absolute Verständnis mit den Worten:

“Es kann keine Debatte über den Holocaust geben. Die Historiker haben den endgültigen Beweis vorgelegt.”

Wo und von wem dieser Beweis konkret erbracht worden sein soll, hatte der Geistliche nicht erwähnt. Angesichts der sich in ihrer Aussage vielfach gravierend voneinander unterscheidenden publizistischen Behauptungen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen über das Wesen und Ausmaß der Judenverfolgung zur Zeit des Zweiten Weltkrieges, ist “die Offenkundigkeit des Holocaust” per se keineswegs wissenschaftlich festgestellt, wie dies gemeinhin angenommen werden könnte.

Als historisch gesichert steht fest, daß die “maßlosen Übertreibungen der Feindpropaganda – nicht nur der Sowjets – über Auschwitz” größtenteils auf der antideutschen Propaganda aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges basieren. Es war “Stalins mordlüstiger Greuelpropagandist Ilja Ehrenburg”, der im Dezember 1944 die Zahl von sechs Millionen ermorderter Juden unter deutscher Hand in die Welt gesetzt hatte. Diese Zahl hat sich bis heute in der gängigen Publizistik und Historiographie durchgesetzt.

Die meisten etablierten Historiker halten die Zahlengabe von “6 Millionen” zwar für wahr, begründen sie aber oftmals mit fragwürdigen Argumenten. Norman SOLOMON, Dozent für Hebräische und Jüdische Studien in Oxford, beispielsweise stellte für einen Akademiker recht unwissenschaftlich fest:

“Sechs Millionen – die genaue Zahl ist kontrovers – wurden ermordet.”

Beweise, die diese Aussage untermauerten, erbrachte er keine. Dem von Christian ZENTNER herausgegebenen Lexikon Der Zweite Weltkrieg (1995) ist zu entnehmen, daß die “genaue Zahl der im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich umgebrachten Juden” sich nicht feststellen lasse.

Schätzungen (!) zufolge sei von rund 5 Millionen auszugehen. Israelische Gelehrte hingegen gaben 1974 die Anzahl der jüdischen Opfer mit exakt 5.820.960 an. Für den im bundesdeutschen Establishment anerkannte Historiker Martin BROSZAT war die Angabe von “6 Millionen”, wie er als Sachverständiger am 3. Mai 1979 vor dem Frankfurter Schwurgericht dargelegt hat (Az: Js 12828/78919 Ls), lediglich eine “symbolische Zahl”. Wissenschaftlich belegt sei sie nicht.

In dem von Alain RESNAIS 1955 gedrehten Film Nacht und Nebel wurde von 9 Millionen Todesopfern alleine in Auschwitz gesprochen. Die von der französischen Regierung 1945 herausgegeben Documents pour servir l’histoire de la guerre: Camps de concentration behaupten auf Seite 7 eine Zahl von 8 Millionen in Auschwitz. Die amerikanische Armeepresse erklärte im Mai 1945, daß

“im Lager Auschwitz in der Nähe von Erfurt” (!) 3,5 Millionen Juden ums Leben gekommen seien. Von 4 Millionen war während des Nürnberger Tribunals die Rede, wobei sich Ankläger und Richter, die ein und derselbe Personenkreis waren, auf sowjetische Propagandaangaben beriefen.

Der französisch-jüdische Historiker Léon POLIAKOV, der in den ersten Nachkriegsjahrzehnten als die Kapazität bezüglich Holocaustfragen galt, halbierte diese Zahl in seinem seit 1954 mehrfach aufgelegten Buch Harvest of Hate, welches von der zionistischen Anti-Defamation League (ADL) als “beste auf dem Markt erhältliche Untersuchung” gelobt worden war.

Diese zwei Millionen wiederum wurden von Raul HILBERG in dessen Buch The Destruction of the European Jews (1961) auf 1,25 Millionen reduziert.

Die jüdische Historikerin Gitta SERENY machte in einem Interview mit der Londoner Times am 29. August 2001 die in der BRD und Österreich strafrechtlich relevante Aussage, daß Auschwitz überhaupt kein Vernichtungslager gewesen sei:

“Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht. […] Auschwitz war ein schrecklicher Ort – aber es war kein Vernichtungslager.”

Diese grundsätzlich unterschiedlichen und vehement voneinander abweichenden Zahlenangaben gelten lediglich für das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Für die übrigen Lager kommen ähnlich eklatante Abweichungen in Betracht.

Bezüglich Majdanek beispielsweise erklärte Lucy DAWIDOWICS in ihrem Buch The War against the Jews, daß 1,38 Millionen Juden ermordet worden seien. Lea ROSH und Eberhard JÄCKEL verringerten in ihrer Publikation Der Tod ist ein Meister im Dritten Reich diese Opferzahl auf 0,3 Millionen, während es bei Raul HILBERG noch 50.000 Opfer waren.

[gv*All das um uns hin und her zu schikanieren damit wir unsere ganze Zeit verschwenden immer und immer wieder mit neuen Nummern zu rescherschieren!]

Trotz dieser eklatanten Widersprüche hatte sich in den Medien die 4-Millionen-Zahl für Auschwitz jedoch durchgesetzt. Über viele Jahrzehnte hinweg bestätigte eine Gedenktafel auf dem Grundstück des ehemaligen Konzentrationslagers diese fiktive Zahl, die allerdings mit der Implosion der Sowjetunion fiel. 1989 wurde die Tafel durch eine neue ersetzt, auf der die Touristen seither in Kenntnis gesetzt werden, daß in Auschwitz 1,5 Millionen Menschen umgebracht worden seien. Auch der israelische Historiker Yehuda BAUER erklärte am 29. September 1989 in der Jüdischen Allgemeinen, daß in Auschwitz-Birkenau nicht 4 Millionen, sondern 1,5 Millionen Juden ermordet worden seien.

Die sich aufdrängende Fragwürdigkeit von der “Offenkundigkeit des Holocaust” wird durch die Ergebnisse, Darstellungen und Behauptungen innerhalb der gängigen Geschichtsschreibung weiter unterstützt:

  • ” In der sozialdemokratischen Berner Tagwacht vom 24. August 1945 hieß es sich auf Untersuchungsbeamte der französischen Regierung berufend, daß “in allen deutschen Konzentrationslagern 26 Millionen Menschen ermordet worden” seien, wovon die meisten in Dachau (!) ihr Leben verloren hätten.
  • ” Diesen “26 Millionen Ermordeten” stellten die Baseler Nachrichten am 13. Juni 1946 – sich auf Zahlen amtlicher Stellen berufend – “weniger als 1,5 Millionen” entgegen, wobei hier sowohl die toten als auch vermißten Juden zusammengefaßt wurden.
  • ” Britische Quellen wiederum stellten 1963 dem widersprechend fest, daß “niemand je wissen wird, wie viele Menschen zwischen 1943 und dem Ende des Krieges vernichtet” worden seien, es aber angenommen (believed) werden müsse, daß es sich um “mehr als vier Millionen” Russen, Polen und Juden gehandelt habe.
  • ” Der amerikanisch-jüdische Rechtsanwalt und Statistiker LISTOJEWSKI erklärte in den fünfziger Jahren in der kalifornischen Zeitschrift The Broom, daß er nach zweieinhalbjähriger Forschung die Zahl der im Dritten Reich getöteten Juden nicht exakt habe feststellen können, sie aber auf etwa 500.000 schätze (!). Diese Meldung wurde in Deutschland seinerzeit von der Rheinzeitung am 28. März 1958 wiedergegeben.
  • ” Mitte der fünfziger Jahre war das Untersuchungsergebnis des Schweizer Roten Kreuzes über die während des Zweiten Weltkriegs getöteten Insassen deutscher Konzentrationslager veröffentlicht worden. Einem ausführlichen Bericht der Cannstatter Zeitung aus dem Jahre 1956 zufolge, gaben die Schweizer die Anzahl aller in Konzentrationslagern und Gefängnissen umgekommener Opfer rassischer und politischer Verfolgung mit 300.000 an.
  • ” Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gab Ende 1959 die Verlustzahl der im Reichsgebiet umgekommenen deutschen Juden mit 170.000 an; die Gesamtzahl aller getöteten Juden, und hierbei berief sich das Amt auf den britischen Holocaustforscher Gerald REITLINGER, mit 4,2 bis 4,8 Millionen.
  • ” Der jüdische Historiker Saul FRIEDLÄNDER, erklärte 1992, daß “neueste Forschungen” ergeben hätten, daß in den von Deutschen zu verantwortenden Konzentrationslagern “zwischen 5,2 und möglicherweise mehr als 6 Millionen” Juden getötet worden seien.
  • ” Dem englisch-jüdischen Orientalisten und Historiker Bernhard LEWIS zufolge, hätten die Deutschen im Zweiten Weltkrieg nahezu ein “Drittel des Weltjudentums” ausgerottet, was zwar unter Berufung auf einige demographische Angaben einer Gesamtzahl von fünf bis sechs Millionen Menschen gleichkäme, jedoch mit Hilfe empirischer und amtlicher Statistiken bislang nicht bewiesen wurde. So stellt beispielsweise der in Washington lehrende jüdische Historiker Howard M. SACHAR die einfache Behauptung auf, die jüdische Gesamtzahl sei 1939 auf 16,5 Millionen geschätzt worden. Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 hätten von diesen noch 9,5 Millionen gelebt.
  • ” Der israelische Historiker Alex BEIN behauptete 1980, daß zwischen “1933 und 1945” (!) in den “Todesfabriken […] durch Erschießungen und durch Hunger und Sklavenarbeit, durch Folterungen, Vergasungen, medizinische Experimente an lebenden Menschen und andere Arten des Mordes 6 Millionen Juden, mehr als ein Drittel des jüdischen Volkes, zwei Drittel der europäischen Judenheit, getötet” worden seien. Das seien “die nackten Tatsachen, nüchtern aneinandergereiht.”
  • ” Diesen Angaben widersprach 1993 der Mitarbeiter des Holocaust-Museums in Washington, Jean-Claude PRESSAC. In seinem Buch Les crematoires d’Auschwitz (1993) setzte er die Zahl der getöteten jüdischen Opfer bei rund 800.000 fest. Ein Jahr später revidierte er diese Zahl nochmals auf 631.000 bis 711.000.
  • ” 10 Jahre später reduzierte Spiegel-Redakteur Fritjof MEYER in seinem sensationellen Beitrag in der Zeitschrift Osteuropa “Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde” die ursprünglich propagierte Opferzahl von 4 Millionen Toten in Auschwitz um mehr etwa 90% und erklärte die Zahl von “4 Millionen” getöteter Juden in Auschwitz als ein “Produkt der Kriegspropaganda”.
  • ”Im Mai 2005 hieß es im National Geographic Magazin, daß in Auschwitz mittels des Insektizids Zyklon B “mehr als eine Million” Menschen vergast worden seien. Diese Ziffer hatte auch die Washington Post in ihrer Rezension kritiklos übernommen. Die im Februar 1991 von der Sowjetunion freigegebenen Sterbebücher von Auschwitz dokumentieren jedoch rund 74.000 Tote, davon etwa 30.000 mit jüdischem Namen.

Es ist hervorzuheben, daß die oben dokumentierten Beispiele allesamt etablierten Quellen entstammen. Revisionistische Wissenschaftler und Publizisten wie Paul RASSINIER, Arthur BUTZ, Wilhelm STÄGLICH, Udo WALENDY, David IRVING, Jürgen GRAF, Friedrich TÖBEN, Robert FAURISSON, Siegfried VERBEKE, Walter N. SANNING, Carlo MATTOGNO, Germar RUDOLF und Ernst ZÜNDEL, auf deren Forschungsergebnisse wegen der herrschenden Gesetzeslage hier nicht näher eingegangen werden kann und die aufgrund ihrer Arbeit vielfach Freiheitsstrafen verbüß(t)en, kommen zu weiteren sensationellen Ergebnissen.

Doch bereits die angeführten Beispiele zeigen deutlich, daß selbst innerhalb der gängigen Geschichtsschreibung Angaben über jüdische Opferzahlen eklatant voneinander abweichen und schon aus diesem Grunde von einer “Offenkundigkeit” über die Anzahl der Opfer keine Rede sein kann.

Die Problematik der “Offenkundigkeit” hat Horst MAHLER in einfache Worte zusammengefaßt:

“Als offenkundig gelten historische Tatsachen dann, wenn sie aufgrund historischer Forschung allgemein als bewiesen gelten und sich deshalb jedermann aus Geschichtsbüchern, Lexika und ähnlichen Nachschlagewerken ohne besondere Sachkunde unterrichten kann (Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Berlin 1983, S. 539)


Ist aber die Richtigkeit einer Tatsache in der Geschichtsschreibung umstritten, so wird sie auch nicht dadurch allgemeinkundig, daß über sie viel geschrieben und verbreitet worden ist (Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 540).

Es kommt also auf die Feststellung der Unangefochtenheit des Für-wahr-Haltens an. Wie aber kann von Unangefochtenheit in diesem Sinne die Rede sein, wenn Zweifler, die das Für-wahr-Halten mit sachlichen Argumenten anfechten, mit der Strafrechtskeule mundtot gemacht und ihre Geschichtswerke von der Verbreitung ausgeschlossen werden?

Die für die Annahme der Offenkundigkeit unverzichtbare Unangefochtenheit einer geschichtlichen Tatsache wird hier gerade erst durch die Voraussetzung der Offenkundigkeit mit den Mitteln der Strafjustiz erzwungen.

Die BRD-Justiz behilft sich hier mit einer zirkulären Argumentation: Sie teilt die Geschichtsschreiber und Forscher wie folgt ein: Autoren, die die gewünschte Version unterstützen, gelten als Wissenschaftler und haben deshalb bei der Erkenntnisfrage Gewicht. Autoren, die der gewünschten Version widersprechen, gelten als ›politische Extremisten‹, ›die aus offensichtlicher Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit bestreiten‹. Deren Werke werden als ›pseudowissenschaftlich‹ abgetan (Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 541).

Sie fallen bei der Erkenntnisfrage nicht ins Gewicht. So wird die Offenkundigkeit der offiziellen Version ›erfolgreich‹ mit der Offenkundigkeit der offiziellen Version verteidigt.” Die “zirkuläre Argumentation”, die, wie im Libertären Diskussionsforum des Internet FreiheitsForum festgestellt wird, bereits zu

“so vielen Justizopfern geführt hat, läßt sich nur verlassen, wenn wir eine staatlich geschützte Wahrheit – und sei sie “offenkundig” – vollständig aus dem Strafgesetzbuch verbannen.”

Diese Forderung ist berechtigt. Es stellt einen freiheitlichen Staat ad absurdum, wenn eine als historische Tatsache geltende Wahrheit staatlich geschützt werden muß. Eine Offenkundigkeit bedarf in einem wirklich freiheitlichen Staat keiner gesetzlichen Vorschrift, die bestimmt, daß sie eben als offenkundig zu gelten habe.

1975 hatte Simon WIESENTHAL den Anstand, in einem Leserbrief in der britischen Zeitschrift Books and Bookmen anzuerkennen, daß es “auf deutschen Boden keine Vernichtungslager” gegeben hat. Damit hatte der berühmt-berüchtigte “Nazi-Jäger” die Erkenntnisse bestätigt, die bereits von Martin BROSZAT im Namen des Institut für Zeitgeschichte in München in der Zeit am 19. August 1960 auf Seite 14 veröffentlicht worden waren:

Weder in Dachau noch in Bergen-Belsen noch in Buchenwald sind je Juden oder andere Häftlingen vergast worden. Die Vernichtung von Menschenleben habe lediglich auf polnischen Boden stattgefunden, namentlich in den Lagern Auschwitz-Birkenau, Sobibor, Treblinka, Chelmno und Belzec.

Diese Angaben aus etablierter Quelle sind umso brisanter, als jedes Jahr Tausenden von durchgeschleusten Schulklassen beispielsweise in Dachau die Brausebäder, sprich Duschen, als “Gaskammern” vorgeführt werden, die, wie man zwischenzeitlich offiziell einräumt, freilich nie in Betrieb gewesen seien. Der kontroverse Grünenpolitiker Jean Gabriel COHN-BENDIT hat bereits vor 25 Jahren die Gefährlichkeit dieser Pädagogik der Holocaust-Erziehung erkannt und gewarnt:

“Laßt uns für den Abriß dieser Gaskammern kämpfen, die den Touristen in Lagern gezeigt werden, in denen es, wie nun bekannt ist, keine existiert haben. Falls wir das nicht tun sollten, wird uns niemand mehr das abnehmen, wovon wir überzeugt sind.”

Diejenigen, die überhaupt den Mut aufbringen, das Thema “Holocaust” kritisch anzufassen, sind überaus spärlich gesät; vor allem in bundesdeutschen Landen. Umso erwähnenswerter ist deshalb Werner MASER, der als einer der wenigen ernstzunehmenden Historiker im bundesdeutschen Establishment zumindest die Kontroverse bezüglich der Zahlen angeblicher Opfer mutig geführt, und darüber hinaus neue Perspektiven offengelegt bzw. aufgegriffen hat: MASER hatte beispielsweise die Zivilcourage zuzugeben, daß die

“Zeugenberichte über die Anzahl der Öfen, das Fassungsvermögen der Gaskammern und Krematorien, die Anzahl der jeweiligen Vergasungsopfer, die Gassubstanzen, die Dauer der Vergasungen, die Herausnahme der vergasten Opfer und die Verbrennungsvorgänge usw.” sich vielfach einander erheblich widersprechen.

MASER fand ferner den Anstand, wenigstens auf einige revisionistische Forscher hinzuweisen, die sich alleine mit dem Jonglieren von Zahlen nicht zufrieden geben. So beispielsweise auf David IRVING, der ein Vorwort zum Gutachten des Amerikaners Fred LEUCHTER verfaßt hatte. LEUCHTER hatte

“im Februar 1988 in Polen die ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek aufgesucht und Proben von Wandverkleidungen in den Gaskammern und aus den Desinfektionsräumen entnommen”.

Er kam aufgrund der nur äußerst geringen Spuren von Blausäureresten (Zyklon B) zu dem Schluß, daß keine Vergasungen stattgefunden haben können – zumal in den Desinfektionsräumen die Konzentration an nachgewiesenem Zyklon B bedeutend höher war als in den vermeintlichen Gaskammern zur Tötung von Menschen.

Der französische Philosoph Roger GARAUDY bemerkt, daß das Dogma von den “6 Millionen”, selbst von verbissenen Verteidigern der Genozidthese wie Gerald REITLINGER, abgelehnt werde. Tatsächlich bekennt REITLINGER in seinem Buch Die Endlösung (1956):

“Während ich dieses Buch schrieb, hat sich mir jedoch die Schlußfolgerung aufgedrängt, daß die wahre Zahl, bei deren Bestimmung Fehlerquellen bis zu einer halben Million nicht ausgeschlossen werden können, wahrscheinlich wesentlich niedriger ist. […] Die in Nürnberg angegebene Zahl wurde vom Jüdischen Weltkongreß zu einer Zeit zur Verfügung gestellt, als noch wenige verläßliche Unterlagen vorhanden waren.”

Es sei dringlich geboten, wissenschaftliche Untersuchungen vorzunehmen. Weder beim Nürnberger Tribunal noch bei allen weiteren diesbezüglichen Gerichtsverhandlungen sei die Mordwaffe – die Gaskammer – untersucht worden. Solange dies nicht geschehen ist, ist es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht haltbar von “der Offenkundigkeit des Holocaust” zu sprechen.

©2006

Deutschland und Geschichte und Gegenwart

Heft 2/2006, S. 20-24


Quelle und Kommentare hier:
http://www.germanvictims.com/2016/06/08/sogenannte-offenkundigkeit-des-holocausts/