BGH: Xa ARZ 283/10 – Amtsgericht zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art … Weiter…
Bundesgerichtshof weist Amtsgericht Aurich mit Beschluss dessen Zuständigkeit für öffentlich – rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG zu … Weiter…
Fazit zum Jahresende 2010, auch 61 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes verletzen Finanzbeamte wie selbstverständlich unzulässig selbst absolute Freiheitsgrundrechte … Weiter…
Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte versus der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, dem Bonner Grundgesetz … Weiter…
Folgenbeseitigungsklage gegen RDir. Lutz Klug wegen Folter i.S.d. Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG vor dem Amtsgericht Cuxhaven erhoben … Weiter…
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte … Weiter…
Deutsche Beamte dürfen ungestraft foltern und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Handlungen vornehmen, um von Staats wegen wider die Freiheitsgrundrechte zu erpressen, einzuschüchtern und zu nötigen … Weiter…