Gerd Schultze-Rhonhof: “Der lange Weg zum 2. Weltkrieg”

Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg.

Was hat die Generation meines Vaters dazu bewegt, nur 20 Jahre nach dem Ersten Weltkrieg Adolf Hitler in einen neuen Krieg zu folgen? Die Suche des Autors nach einer Antwort führt zu überraschenden Ergebnissen. Dokumente beteiligter Außenministerien, Notizen und Memoiren englischer, französischer, italienischer und amerikanischer Regierungschefs, Minister, Diplomaten und Armeeoberbefehlshaber belegen:

Es war eine ganze Anzahl von Staaten, die den Zweiten Weltkrieg angezettelt haben. Zusammenhänge werden deutlich, die bislang schlichtweg übergangen wurden.

„Dieser Krieg“, so Schulze-Rhonhof, „hatte viele Väter“. Vieles in unserer deutschen Geschichte zwischen 1919 und 1939 ist ohne Kenntnis des zeitgleichen Geschehens in anderen Ländern nicht zu verstehen, zu eng greifen oft Wirkung und Wechselwirkung ineinander. Doch es ist nicht allein die zeitgleiche Geschichte unserer Nachbarvölker, die den Kriegsbeginn beeinflußt hat, es ist auch – und das nicht unerheblich – die gemeinsame Vorgeschichte der streitenden Parteien. Der israelische Botschafter in Bonn, Asher ben Nathan, antwortete in einem Interview auf die Frage, wer 1967 den 6-Tage-Krieg begonnen und die ersten Schüsse abgegeben habe:

„Das ist gänzlich belanglos. Entscheidend ist, was den ersten Schüssen vorausgegangen ist.“

So hat fast jede Geschichte ihre Vorgeschichte. Gerd Schultze-Rhonhof war 37 Jahre lang Soldat der Bundeswehr, zuletzt als Generalmajor und Territorialer Befehlshaber für Niedersachsen und Bremen. 1995 zog er das Interesse der Medien auf sich, als er das Bundesverfassungsgericht wegen seines sogenannten „Soldaten sind Mörder“-Urteils öffentlich kritisierte

PUAG wegen Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig

Gemäß Art. 44 GG darf der Deutsche Bundestag Untersuchungsausschüsse einrichten. Der erst 1956 in das GG geschriebene Art. 45a GG regelt die Einrichtung eines ständigen Verteidigungsausschusses, der sich gemäß Art. 45a Abs. 2 GG auch zum Untersuchungsausschuss konstituieren darf. Das Nähere regelt das sog. Untersuchungsausschutzgesetz vom 19.06.2001 ( PUAG ). Das PUAG ist jedoch wegen dessen Verstoßes […]