Auch wir auf Duckhome haben bereits auf das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hingewiesen, es aber verpasst allgemeinverständlich zu erklären. Das holen wir jetzt nach.
Immer wieder treiben wahrhaft komische Stilblüten aus dem Internetboden die sich mit irgendwelchen – an den Haaren herbeigezogenen – Argumentationen ein eben solches Widerstandsrecht in der Bevölkerung herbeikonstruieren.