BAPHOMET auf BRD-GmbH Personalausweis entschlüsselt

Wer die aktuelle Rechtslage nicht erkennen kann oder will, kann vermutlich auch nicht erkennen dass er sich durch Ausweis mit einem Personalausweis der Bundesrepublik gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz der Bundesrepublik, das sich auf Nazi-Deutschland vom 5.2.1934 bezieht, zur Nazi-Ideologie bekennt. Denn einen Staat mit der Bezeichnung DEUTSCH gemäß Personalausweis gibt es nicht, so dass mit DEUTSCH nur die Nazi-Ideologie gemeint sein kann.

Nazi-Deutschland wurde von den Besatzungsmächten zur Bekehrung und Umerziehung (SHAEF-Law No.1) der Deutschen vom Nazi-Kult zu Menschenrechten (Art. 1 GG) besetzt.

Alle Deutschen mit Personalausweis wurden wie Leibeigene zur Zeit der Rechtsordnung der Feudalherrschaft des „Heiligen Römischen Reiches“ im Personenstand Capitis Diminutio Maxima bei Ende des Weltkrieges unter Vormundschaft gestellt und, als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Wiederaufnahme in die Völkergemeinschaft (UNO), zur Wiedergutmachung ihrer Kriegsschuld und zum Bekenntnis zu den Menschenrechten verpflichtet. Wiedergutmachung wurde geleistet. Die Verwirklichung der Menschenrechte steht noch aus.

Personalausweisinhaber habe folgende Möglichkeiten sich aus dem Personenstand leibeigener, entmündigte Sklaven zu befreien:

1) Sie können sich selbst per Personenstandserklärung zur natürlichen Person gemäß BGB §1 erklären und sich gleichzeitig öffentlich (an Stelle der Nazi-Ideologie) zu Menschenrechten gemäß Art.1 GG als Religion und Weltanschauung bekennen.
Für (nicht verbotene) Religions und Weltanschauungsgemeinschaften ist die BRD gemäß ihrem VwVfG §2 nicht zuständig!

2) Sie können sich, weil die BRD keine staatliche Verwaltung ist, per Personenstandserklärung zur natürlichen Person gemäß BGB §1 erklären und sich gemäß UN-Resolution A/Res/56/83 unter staatlicher Selbstverwaltung stellen.

3) Sie können warten bis Kaiser Wilhelm von den Toten wieder aufersteht, das Deutsche Reich ausruft, Friedensverträge abschließt und einen Reichskanzler ernennt.

Können Leibeigene die wie Sklaven und Tiere als Gegenstände keine freien Menschen mit Menschenrechten, sondern als Sachen, als „juristische Personen“ rechtloses Eigentum eines Eigentümers als Rechtspersönlichkeit sind, selbst Eigentumsrechte gemäß BGB, dass durch Befreiungskriege gegen Feudalherrschaft und Leibeigenschaft mit den Slogans „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ und „Einigkeit und Recht und Freiheit“, entstanden ist, haben?

Dürfen Leibeigene als Personal mit Personalausweis selbstständig Entscheidungen treffen die sich gegen die Interessen ihres Eigentümers als oberster Souverän richten?

Sinn eines jeden Grundgesetzes im Kriegsgebiet ist die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung! Willkür durch nichtige Verwaltungsakte und Gerichtsbeschlüsse ohne rechtswirksame Unterschrift ist geeignet Ruhe und Ordnung zu stören.