Malmedy – Prozess

Im Malmedy – Prozess wurden Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy gefangene US-Soldaten beim sogenannten Malmedy – Massaker erschossen zu haben.

Bei der Gerichtsverhandlung beanstandete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten eidesstattliche Erklärungen, in denen sie angaben, während der Verhöre gefoltert worden zu sein.

Urteile:
• 43 Soldaten zum Tod durch den Strang, darunter SS-Standartenführer Joachim Peiper,
• 22 zu lebenslänglicher Haft, darunter SS-Oberstgruppenführer Sepp Dietrich,
• Zwei zu 20 Jahren Gefängnis,
• Einer zu 15 Jahren Gefängnis,
• Fünf zu zehn Jahren Gefängnis.

Hauptsächlich bürgerrechtlich motivierte amerikanische Staatsbürger in und außerhalb der Army bestanden darauf, dass die Vorwürfe von Rechtsverstößen und unfairer Machenschaften einwandfrei geklärt werden müssten. Eine US – Untersuchungskommission konnte die Foltervorwürfe nachweisen!

Sie stellte fest, dass die Untersuchungen nicht korrekt ausgeführt worden waren.
Bei den Ermittlungen, wurden durch die Amerikaner, aus purer Rachsucht, Folterungen, Misshandlungen und Einschüchterungen durchgeführt. Darauf gründete die Kommission ihre Meinung, dass keine Todesurteile vollstreckt werden sollten. Damit war die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt.

Alle Todesurteile wurden später in Haftstrafen umgewandelt, daher gab es bezogen auf dem Malmedy – Prozess keine Hinrichtungen. Am 22. Dezember 1956 wurde als letzter Gefangener der im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftierte Joachim Peiper entlassen.

Später bescheinigte Peiper sogar der einstige Hauptankläger der US – Army, Ellis, es habe sich inzwischen auch in Amerika herumgesprochen, dass es beim Malmedy – Prozess, der in einer Atmosphäre von Hass, Rachsucht und Vergeltung stattgefunden habe, nicht nach Recht und Gesetz zugegangen sei, sondern es sich einzig und allein um eine Siegerjustiz gehandelt habe! Den Angeklagten Waffen SS – Soldaten seien durch physische und psychische Folter Geständnisse abgepresst worden!


Quelle und Kommentare hier:
http://www.youtube.com/user/seppdietrichtv