Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Deutschland als Ganzes und die Ignoranz der Deutschen

von Horst Wüsten

Es ist inzwischen gut 26 Jahre her, als das passierte, was man in der freien Wirtschaft als „feindliche Übernahme“ bezeichnen würde: Deutschland als Ganzes wurde von den Alliierten freigegeben. Aber anstatt das zu tun, was notwendig war, nämlich eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen und den Artikel 146 des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen, überlegten die Herren Kohl, Genscher, Schäuble und ihre amerikanischen Auftraggeber, wie man sich dieses Land dennoch unter den sprichwörtlichen Nagel reißen konnte.

Man erschaffte nach Manier eines David Copperfield die Illusion einer „Wiedervereinigung“, glaubte, Teile dieses Deutschland als Ganzes an Polen verschenken zu können – um zu verhindern, dass dieses Deutschland als Ganzes überhaupt zustande käme. Was übrig blieb, nämlich die ehemals besetzten Gebiete mit Namen BRD und DDR, nannte man schließlich das vereinte Deutschland.

Warum das Ganze? Weil man einerseits die Gier nach Macht befriedigen wollte und andererseits die Deutschen nicht aus ihrem bürgerlichen Tod erwecken wollte – wobei Letzteres wohl der Hauptgrund war. Schließlich hat mit den Jahren auch die Hauptsiegermacht USA erkannt, dass es wohl kein zweites Volk auf dieser Welt gibt, das bereit ist, für eine ihm aufoktroyierte Schuld über Generationen hinweg nicht nur den eigenen Wohlstand zu opfern, sondern auch seine Mündigkeit und seine Freiheit. Man installierte also eine Company, wie es sie in den USA bereits seit 1871 durch den Columbia Act of 1871 gibt, und machte aus dem Verwaltungsapparat BRD ein Geschäftsmodell.

Schauen wir uns den Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel sieben, einmal an:

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Klären wir zunächst den Begriff „Deutschland als Ganzes“. Wer den Begriff in die Google-Suche eingibt, wird überrascht sein, welches Ergebnis hier an erster Stelle erscheint, nämlich das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, was im Übrigen auch der Definition durch die Alliierten in den SHAEF-Gesetzen entspricht.

Warum man dieses Deutschland als Ganzes nicht einfach als das bezeichnen wollte, was es ist, liegt auf der Hand: Das Wort „Reich“ musste aus dem deutschen Wortschatz getilgt werden, um jeden Bezug zu diesem „Reich“ totzuschweigen. Weiter stellen wir fest, dass von einem vereinten und souveränen Deutschland (demgemäß = infolgedessen) erst dann die Rede sein kann, wenn wir dieses Deutschland als Ganzes in den Grenzen von 1937 als deutsches Staatsgebiet erkennen und anerkennen; das hat nichts mit Gebietsrevisionismus zu tun, es ist per definitionem das deutsche Staatsgebiet.

BRD-Politiker hatten zu keinem Zeitpunkt das Recht, Teile dieses Staatsgebietes – an wen auch immer – abzutreten, vielmehr bewirkte die Aufhebung des räumlichen Geltungsbereichs, gesetzlich festgelegt in Artikel 23 des Grundgesetzes a.F. (d.h. alte Fassung) die Außerdienststellung des deutschen Verwaltungsapparates; es gab und gibt kein Gebiet mehr, auf dem die BRD berechtigt wäre, ihre Geschäfte als verlängerter Arm der Besatzungsmächte zu tätigenes sei denn, wir lassen es zu. Das höchste Gericht der BRD, das sogenannte Bundesverfassungsgericht, war es selbst, welches in seinem berühmten Urteil von 1973 (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), feststellte:

Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ …  und weiter … Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern…

Mit dem Wegfall des Artikels 23 a.F. am 17. Juli 1990 wurde also die staatsrechtliche Hoheitsgewalt der BRD augenblicklich aufgehoben, wie vom Bundesverfassungsgericht 1973 selbst bestimmt und festgestellt wurde.

Die Infamie der BRD-Politiker bestand und besteht in der Tatsache, die Bevölkerung glauben zu machen, sie würde in einem Staat leben – der sich jedoch bei näherer Betrachtung als Firmenkonglomerat erweist und der Definition des Staatsbegriffs in keinster Weise entspricht. In der nun zum Geschäft verkommenen BRD ist es die Konkludenz (schlüssiges Handeln), die das System am Leben erhält, ob nun durch Unwissenheit oder nicht, das spielt in der Geschäftswelt keine Rolle.

Wer an Wahlen teilnimmt, will regiert werden,

…so die einfache Regel, die sich nicht davon unterscheidet, wenn man z.B. ein Busticket kauft und damit einem Beförderungsvertrag zustimmt. Auch hier ist davon auszugehen, dass die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses der Übertragung aller Rechte seiner natürlichen Person an das Geschäftsmodell BRD gleichkommt, was ganz im Sinne des Artikels 10 EGBGB, Abs.1 ist:

„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“

Der bürgerliche Tod als freiwilliger Akt und die Aufgabe der eigenen Identität, ist es das, was wir wollen?

Dem Staatsglauben verfallen, empört sich die Masse über vorgebliche Gesetzesbrüche der Regierenden, unwissend in Bezug auf die Tatsache, dass Gesetze nur da gültig sein können, wo ein Staat sein Territorium definiert hat. Fehlt dieses Territorium, kann das Recht nur „personalisiert“ sein und für die Mitglieder der Personenvereinigung mit dem Namen BRD gelten, wobei sich die politischen Parteien der BRD selbst jeder Haftung entziehen!

Der letzte Satz der Präambel des ungültigen Grundgesetzes – immerhin die behauptete höchste Rechtsnorm des Landes – stützt diese Aussage, hier heißt es nämlich seit dem 29. September 1990: (alte Fassung hier)

„Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.“

Keine Spur mehr von der räumlichen Geltung, worauf sich das „Bundesverfassungsgericht“ einst ausdrücklich bezogen hatte, stattdessen juristische Winkelzüge, die die Illusion einer gültigen Verfassung aufrecht erhalten sollen. Eine Antwort auf die Frage, warum ein Grundgesetz, das ausdrücklich nur für das deutsche Volk gilt, in arabischer Sprache angeboten wird, möge sich die werte Leserschaft selbst geben.

Ungeachtet der Frage, wer denn dem deutschen Volk zugerechnet wird, drängt sich die Befürchtung auf, dass jeder, der der Personenvereinigung BRD nicht angehört, auch nicht den personalisierten Rechtsnormen der BRD unterliegt. Die „Rechtsprechungspraktiken“ der BRD-Richter in Bezug auf ausländische Straftäter sprechen für sich selbst. Vielmehr werden hier Menschenrechte berücksichtigt, die man den bürgerlich toten Deutschen verwehrt.

Erinnern wir uns: Deutschland als Ganzes ist das Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31.12.1937, es ist nicht das Gebiet der BRD. Aus der Sicht der BRD wurden folgerichtig und in Selbstermächtigung die räumlichen Geltungsbereiche aller relevanten Gesetze eliminiert, damit für ungültig erklärt und durch das Handelsrecht, Seehandelsrecht und UCC-Recht ersetzt.

Forderungen nach Bestrafung unverantwortlich handelnder Politiker verhallen ungehört, was logisch ist, sind doch Legislative, Exekutive und Judikative selbst Bestandteile des Konglomerats und jenen gegenüber weisungsgebunden, die sich als Anteileigner der „Republik“ im Verborgenen halten.

Es erscheint wohl sinnlos, jene zum Einlenken bewegen zu wollen, die diesen Zustand herbeigeführt haben; im Gegenteil sehen diese Herrschaften ihre Pfründe gefährdet, was dazu führen kann, dass der „Speck“, in dem sie leben, gewaltsam verteidigt wird.

Jeder Versuch, aus dem System auszubrechen, wird gleich der „Republikflucht“ geahndet, jedes Aufbegehren im Keim erstickt, ein Entkommen scheint aussichtslos.

Das Postliminium (kriegsvölkerrechtliches Rechtsinstitut, z.B. des Römischen Reiches), (des Artikels sieben des Zwei-plus-Vier-Vertrags, wird den Deutschen durch die BRD widerrechtlich und rigoros verweigert; ungeachtet dessen zählen die Schergen sich den deutschen Völkern zugehörig, womit diese sich selbst zu Volksverrätern stempeln.

Was können wir also tun, wenn Wahlen keine Option sind?

Zunächst müssen wir uns Klarheit darüber verschaffen, wer wir sind und welche Rechte wir haben. Hiermit sind jene Rechte gemeint, auf die eine BRD keinen Zugriff hat; es sind die unauslöschlichen Rechte unserer Vorfahren, die vor dem Jahr 1914 geboren wurden.

Diese Rechte scheut die BRD wie der Teufel das Weihwasser, versucht, diese totzuschweigen und zu relativieren, warum? Weil es die deutschen Abkömmlinge sind, die diese Rechte als Erben in sich tragen und diese BRD für obsolet erklären können, wann immer sie dies wollen – das hierfür notwendige Wissen vorausgesetzt.

Der Wille, dies zu tun, ist bei vielen unbestreitbar vorhanden, so gibt es doch bereits unzählige Gruppen und „Einzelkämpfer“, die sich auf die Fahne geschrieben haben, die Staatlichkeit wieder herzustellen und den spätestens seit dem Ende des Ersten Weltkriegs eingetretenen bürgerlichen Tod endlich zu „begraben“. Seien es die Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises, die Selbstverwalter, oder all jene, die in der Lage sind, ihre Abstammung zu dokumentieren.

Sie alle zusammen würden vermutlich bereits heute eine Macht darstellen, – wenn, ja wenn nicht jeder der Genannten sein eigenes „Süppchen“ kochen würde. Jeder für sich glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu haben –  und doch verfolgen sie alle letztlich dasselbe Ziel.

Wer sich jedoch der Tatsache bewusst ist, dass wir die Rechteträger und Eigentümer dieses Landes sind, der braucht weder einen selbsternannten „Reichskanzler“, noch die Alliierten, um diese Rechte geltend machen zu können. Wem nützt der gelbe Schein, wenn die BRD die damit verbundene Rechtsstellung, gemäß §5, Abs.1 EGBGB, nicht anerkennt, sondern nur die von ihr selbst erlassenen „Gesetze“ als geltendes Recht bezeichnet?!

Warum sollten wir Wladimir Putin bitten, unsere Rechte durchzusetzen, so wie Rüdiger Hoffmann, geb. Klasen, es propagiert, wenn diese Rechte in uns selbst sind? Ist das nicht eher ein Beweis unserer eigenen Unmündigkeit?

Deutschland als Ganzes ist ein freies Land, dennoch ist die BRD selbst eine Art privates „Besatzungsstatut“, allerdings in Form einer US Holding, wodurch man sich jeder völkerrechtlichen Norm entzieht – und eben auch der oben erwähnten verfassunggebenden Versammlung! Hiermit sind insbesondere die Großbanken der BRD angesprochen, die einer durch die amerikanische Federal Reserve Bank vorstehenden Holding angehören.

Wie der Name schon sagt, ist das Völkerrecht das Recht der Völkernicht etwa das Recht der Staaten, schon gar nicht der Firmen. Ein Firmenkonglomerat kann sich zudem nicht auf seine territoriale Integrität berufen, es besitzt kein Territorium, weil Firmen bzw. die US Holding BRD eine Körperschaft des Privatrechts ist und somit nicht zu den Gebietskörperschaften zählt.

Hören wir auf, damit politische Parteien zu wählen, die nicht in der Lage sind, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse zu schaffen; sie sind allesamt fremdbestimmt von den Anteileignern der BRD. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass die BRD trotz ihres Firmenstatus, jeder Logik zum Trotz, sich zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählt; hier fällt einem doch spontan ein Zitat von Benito Mussolini ein, der einst sagte:

„Faschismus sollte man besser Korporativismus nennen, weil es die Verschmelzung der Staatsmacht mit der Konzernmacht darstellt.“

„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“ So das KStG (Körperschaftssteuergesetz) §4, Abs. 6, das sollten wir uns merken.

„Eine Firma ist ein privates Unternehmen, das Waren produziert, mit ihnen handelt oder Dienstleistungen anbietet“,

so die Definition.

Wer also infrage stellt, dass die BRD nichts anderes als ein Firmenkonglomerat ist, sollte erklären können, warum die BRD in ihrer Gänze aus gelisteten Firmen besteht. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass ein Herr Gauck hauptverantwortlich zeichnet für die Beschaffung von Büromaterial und/oder den Fuhrpark  des deutschen Bundestags. Regieren und verwalten als private und damit geschäftsmäßig betriebene Dienstleistung, das ist es, was wir hier erleben.

Selbst der hochgeschätzte Altbundeskanzler Helmut Schmidt bestätigt dies, während dieses Vortrags im Jahre 2012 (ab Min. 1:20). Das Geschäftsfeld des Herrn Gauck als Hauptverantwortlicher und die Bundesrepublik Deutschland werden entsprechend wie folgt angezeigt: Business List – SIC Code 9121 – Legislative Bodies, also laut „Geschäftsliste“ (!) als gesetzgebende Körperschaft. Erinnern wir uns:

„Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“

Die Gesetzgebung unterliegt dem Hoheitsrecht eines souveränen Staates, so die Theorie. Fakt ist jedoch, dass Lobbyisten sich ihre Gesetze seit langem selbst schreiben, die der Hauptverantwortliche des „Legislative Bodies“ nur noch abzusegnen hat. Sie ahnen es bereits, werte Leser, derartige „Gesetze“ sind aus staatsrechtlicher Sicht natürlich ungültig,  und dies aus mehreren Gründen:

1.) Die BRD erfüllt kein einziges der drei Merkmale, worüber sich ein Staat definiert

2.) private Institutionen sind nicht befugt, Gesetze oder Verordnungen zu verfassen

3.) der „Hauptverantwortliche“ der Firma Bundesrepublik Deutschland ist nicht befugt, Gesetze zu genehmigen, erst recht dann nicht, wenn diese „Gesetze“ von sich selbst begünstigenden Lobbyisten verfasst wurden

4.) die BRD ist weder souverän, noch ist sie ein Staat

5.) die BRD besitzt kein einziges der Hoheitsrechte eines souveränen Staates, die da sind: Gesetzgebungshoheit, Finanzhoheit, Wehrhoheit. Zu jedem Hoheitsrecht gehören zwingend auch die entsprechenden Hoheitskompetenzen der Regierenden; ein Zugriff auf private Kanzleien oder Institute zeugt indes eher von der Inkompetenz der Angesprochenen, es sei denn, es ist genau so gewollt.

Auf die Thematik der privatisierten Gesellschaft angesprochen und auf konkret gestellte Fragen reagieren die „Privatverwaltungen“ nur arrogant und auf ihrem hohen Ross sitzend:

„Erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir zu falschen Rechtsansichten, die möglicherweise in entsprechenden Foren verbreitet werden, inhaltlich keine Stellung beziehen bzw. hieraus resultierende Fragen auch nicht beantworten werden“.

Sie tauchen ab, anstatt die angeblich falschen Rechtsansichten richtigzustellen und die Fragen besorgter Bewohner dieses Landes zu beantworten – eine bessere Bestätigung dessen, was hier geschrieben wurde, kann man sich nicht wünschen. Hier handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um die gängige Praxis der Behörden, wenn es Fragen zu beantworten gilt, die zur Erhaltung der Staatssimulation schlichtweg nicht gestellt werden dürfen.

Vorsicht ist geboten, sollten sich die Vertreter der US Company BRD selbst anmaßen, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen; diese würde auf keinen Fall auf dem Boden des Völkerrechts agieren können, vielmehr ist zu befürchten, dass auch hier die Regeln des UCC-Rechts (Uniform Commercial Code) oberste Priorität hätten und der bürgerliche Tod nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Widmen wir uns der bereits bestehenden verfassunggebenden Versammlung, die entgegen weit verbreiteter Meinung über mehr Machtbefugnisse verfügt, als eine amtierende Regierung:

„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang, als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant (aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher  Fachbegriff; er bedeutet verfassunggebende oder verfassungsgebende Gewalt). Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“

Tatsächlich haben wir die Wahl. Wir können uns für Parteien entscheiden, die allesamt selbst als Firmen gelistet sind und somit nichts verändern werden, oder wir beteiligen uns an der Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die all die Dinge, die wir nicht wollen, ausschließt und unsere Rechte neu definiert.

Mehr ist dazu nicht zu sagen, wir müssen es nur tun. Worauf warten wir eigentlich?

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Quelle und Kommentare hier:
https://buergerstimme.com/Design2/2017/01/der-zwei-plus-vier-vertrag-deutschland-als-ganzes-und-die-ignoranz-der-deutschen/