Bundesverfassungsgericht ruft zum offiziellen Widerstand auf! – Teil 1

..oder wie das BVerFG selbst kriminell wird

Postanschrift der Täter: Dienstgebäude: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382

Mit Schreiben vom 29.07.2009 AZ 2 BvR 480/08 ruft das BVerFG durch Mitteilung des Amtsinspektors Ankelmann, zum Widerstand auf! Es stützt sich dabei auf rechtswidrige Anwendung von Paragrafen aus § 93a BVerfGG in der Fassung vom 11.08.1993 (BGBl I „. 1473) nach der das BVerFG, sich nach Gutdünken mit dem Recht beschäftigen zu können scheint und vorsätzlichen Betrug anderer Gerichte, hier meint, zudeckeln zu können.

Die Täter dieser höchstrichterlichen Amtsanmaßung und Schädigung des „nationalen Interesse sowie des inneren Friedens“ der Republik, was für sich schon einen Straftatbestand darstellt und die Entscheidung rechtsunfähig macht, da lt. BGH Gesetze und Verordnungen, die gegen das GG verstoßen, von vornherein nichtig sind, bezeugen hier ein gestörtes Rechts- und Staatsverständnis und schrecken auch vor der Inkraftsetzung des Artikels 20 Abs. 4 nicht zurück. Denn das vorsätzliche Schützen „rechtsbeugender Richter“ stellt für sich einen „kriminellen Akt“ dar und läßt die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vermuten.

Als Täter des BVerFG ohne Unterschrift weisen sich aus als die Herren Osterloh, Mellinghoff und Gerhard.

Sie decken die vorsätzliche Rechtsbeugung des AG/LG Flensburg ab und decken die Amtsmißbräuchlichkeit als „vorsätzlich kriminellen Akt“ der beteiligten Richter, ausgehend von der Jungrichterin Frau Vauth, die es fertig brachte gegen die Gerichtsordnungen und Gesetze dahingehend zu verstoßen, daß Sie sich 1. weigerte ihren rechtlichen Nachweis zu erbringen, da dem Gericht kein gültiger Geschäftsverteilungsplan vorlag, der zu diesem Zeitpunkt unumgänglich war, um überhaupt ein rechtsfähiges Verfahren zu begründen.

Diese Weigerung sowie das Hinzurufen des AG-Direktors Herrn Wüstefeld zur Legitimierung von Frau Vauth, lehnte diese ab. Dann weigerte Sie sich dem beantragten Rechtsanspruch der Protokollführung nach zu kommen. Der darauf hin erfolgte Misstrauensantrag wurde dann rechtsbeugend von Ihr selbst beschieden und zurückgewiesen. Darauf hin war der Prozeß vor Eröffnung geplatzt.

Sie hat es dennoch zu Ende gebracht und gegen die Tatsachen dann ein Versäumnisurteil erlassen. Widersprüche wurden unterlaufen und entgegen den Vorschriften zur Normenkontrollklage, das Verfahren bis hin zur rechtswidrigen Erpressung einer EV mit HB, weiterverfolgt.

Diese kriminelle Amtsführung wurden genehmigt, bestätigt und mitgetragen vom AG-Direktor Wüstefeld, dem stellvertretenden AG-Direktor Herr Kleinschmidt, alle anderen Richter des AG Flensburg, die zwischenzeitlich in Aufsplittung der Vorkommnisse damit beschäftigt wurden und sich den Teufel um die Gesetze kümmerten und nach Zweckdienlichkeit verfuhren sowie in Folge der LG-Präsidenten Flensburg Herr W., inkl. der Staatsanwaltschaften Flensburg, Stuttgart, Hamburg etc., die sich alle weigerten die Gesetze der BRD ordnungsgemäß anzuwenden.

Sieht man nun diesen Gesamtvorgang bis hin zur Ablehnung der Täter aus dem BVerFG Herr Osterloh, Mellinghoff, Gerhard und auch Amtsinspektor Ankelmann, so greift Artikel 20 Abs. 4 Widerstandsrecht, nach der, sind alle gerichtlichen Möglichkeiten erschöpft, dieses zur Anwendung kommt. Denn lt. Rechtskommentaren Beck u. A., besteht lt. BVerFG aus dem Jahre 1970 eine Widerstandspflicht, will Jemand das Recht und in Folge die Demokratie abschaffen. Das ist hier gegeben. Und wird das dann durch die Machtstellen einer vermeintlichen Anonymität von Behördenteilen bewirkt, unabhängig einer Einzelperson aufgrund der geänderten Strukturen einer anonymen Technokratie, so tragen die Verantwortung die Behördenleiter resp. die verantwortlichen Täter im Zusammenhang der Privathaftung aus dem Beamtenrecht im Wechselwirkung aufgrund des Rechtes des Souveräns zur legalen Entsorgung von Despoten.

Mit diesem Hintergrund muß der Souverän ermuntert werden, sich diesen Richtern zu verweigern und sich Ihrer anzunehmen, wo man Ihrer habhaft werden kann.

Denn es gilt, rettet Deutschland vor diesen Rechtstätern, rettet das Staatsrecht, den Rechtsstaat und kämpft für die Freiheit. Denn im Ergebnis ist das die Rückkehr zur Nazi-Diktatur und eines „faschistoiden Lenkungsansatzes“

Aufgrund der fehlenden rechtsfähigen Unterschriften, wurde dieser Vorgang dem BVerFG in Vertretung von Herrn Amtsinspektor Ankelmann am 30.07.2009 als illegale und rechtsunfähige Zustellung, wieder zurückgegeben.

Quellennachweis:
http://www.onlinezeitung24.de/article/2045


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