Ausnahmezustand im Amtsgericht

von Detlef Schäbel

Zwölf Polizisten – Bereitschaftspolizei und Beamte des Schönebecker Reviers – sowie vier „Schwarze“ der Justiz-Einsatzreserve Naumburg sicherten Gebäude und Saal 313 des Amtsgerichts Schönebeck.

Was war da los?

Ging es um eine Verhandlung gegen Mitglieder der Hells Angels, oder der Banditos ?
Oder war es ein Verfahren gegen gewalttätige Facharbeiter, die im Namen Allahs die deutsche Bevölkerung abschlachten wollten?
Oder ging es um eine Verhandlung gegen Mitglieder von Banden aus Albanien, oder Rumänien?
Oder gar um ein Verfahren gegen nordafrikanische Bandenmitglieder, die bei ihren Beutezügen und/oder Vergewaltigungen erwischt worden sind?

Nein, darum ging es nicht.

Es ging um 2 Ordnungswidrigkeiten für „falsches Parken“ im „Wert“ von  10 und 15 €!!!
Allerdings kam hier erschwerend hinzu, dass der „Bußgeld-Schuldner“ Deutscher ist. Es versteht sich von selbst, dass derart kleine Summen nie und nimmer bei den neu zugereisten Facharbeitern erhoben werden.

Angesichts der v. g. Maßnahmen zur Sicherung des Gerichts drängt sich bei den letzten verbliebenen Steuerzahlern bzw. Steuerschenkern in der BRD die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Und vor dem Hintergrund, dass das OWiG bzw. dessen Einführungsgesetz keinen räumlichen Geltungsbereich mehr hat (wurde auf Anordnung der Alliierten in den sog. Bereinigungsgesetzen in den Jahren 2006, 2007 und 2010 gestrichen) und damit ungültig ist, ist es schon überhaupt nicht mehr zu verstehen, wenn OWiG-Verfahren eröffnet werden.

NRW z. B. hat das erkannt und verschickt nur noch „Angebote“ zur Zahlung der OWiG- Bußgelder.

Was ist in Schönebeck eigentlich genau passiert?

Die ganze Geschichte hat, wie nicht anders zu erwarten eine kleine Vorgeschichte.

Der „Bußgeld-Schuldner“ Herr Jürgen Reinisch ist zum ersten Termin beim AG Schönebeck erschienen und hat den Richter, Herrn Eike Bruns, vor der Eröffnung des Termins gebeten sich auszuweisen, bzw. zu bestätigen, dass er „gesetzlicher Richter“ gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes ist. – https://dejure.org/gesetze/GG/101.html

Diese Frage mag in der BRD im Laufe der Zeit (das GG ist von 1949 und die Militärgesetze sind vielleicht etwas in Vergessenheit geraten) ungewöhnlich geworden sein, nichtsdestotrotz ist sie legitim.

Herr Reinisch stellt die Legitimation des Richters E. Bruns also nicht infrage, er bittet nur um eine entsprechende Bestätigung.

Was wäre also für Herrn E. Bruns leichter, als mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er gesetzlicher Richter gemäß Artikel 101 GG ist?

Er wurde noch nicht einmal aufgefordert irgendwelche Schriftstücke oder Dokumente vorzulegen, nein, Herrn Reinisch hätte seine Unterschrift genügt.

Herr E. Bruns (ich lasse im Folgenden den „Richter“ mal weg, bis der gute Mann sich legitimiert hat) hätte also nach kurzer Bestätigung, den Prozess fortführen können und für die BRD  leicht verdiente 25,- € einstreichen können.

Was aber tut Herrn Bruns?

Er brüllt „im Namen des Volkes“ und auf „Kosten des Volkes“ in einem „Gebäude des Volkes“ rum.

Er verliert die Fassung!

Warum lagen bei dem Mann so offensichtlich die Nerven blank ?
Fühlt er sich entlarvt?
Ist er evtl. kein gesetzlicher Richter (sondern nur der Kapitän auf einem Schiff, so wie Viele mittlerweile vermuten) ?
Sieht er seine Pension gefährdet? (Da kann ich ihn beruhigen, die ist schon weg, weil das kriminelle EU-Wirtschaftssystem in Kürze zusammenbrechen wird)

Wir werden es wohl nie erfahren.

Es gibt zu dieser Gerichtsverhandlung (es fällt schwer, nach dem v. g. noch von einer „Gerichtsverhandlung“ zu sprechen) auch ein Video. Allerdings versuchen die Helfershelfer von Herrn E. Bruns dieses Video immer wieder zu löschen. Also jetzt ansehen, bevor auch dieses Exemplar wieder „vom Netz genommen wird“.

Für die eingeladenen Prozessbeobachter war der Termin sozusagen eine „Lehrvorführung“.
Spätestens nach diesem Termin haben alle das Gebäude verlassen und den Glauben an die BRD verloren. Und das BRD-System hat nach diesem Termin neue Kritiker gefunden. Menschen, die ab jetzt alles was ihnen serviert wird, hinterfragen werden. Das ist für die BRD nicht angenehm und wird sich wahrscheinlich potenzieren.

Der erste „Prozess“-Tag war also – zumindest für Herrn E. Bruns – ein Desaster.

Flugs wurde ein zweiter Prozesstag anberaumt.

Herr Reinisch war natürlich nicht abgeneigt zu kommen, schließlich geht es um Recht und Ordnung und um 25,-€. Und auch er will, dass in diesem Land alles geordnet zugeht.
Schließlich zahlt auch er Steuern.

Allerdings war es Herrn Reinisch schon wichtig zu wissen, mit wem es denn vor dem Amtsgericht zu tun hat.

Er hat also auf die Einladung des Herrn E. Bruns schriftlich geantwortet und ihm mitgeteilt, dass er nur kommt, wenn dieser bestätigt, dass er der gemäß GG zugesicherte „gesetzliche Richter“ ist.
Weil diese Bestätigung nicht kam, kam auch Herrn Reinisch nicht zur 2. Verhandlung.

Irgendwie logisch, oder ?
Die 2. Verhandlung kam, und wie im nachstehenden Zeitungsartikel nachzulesen ist, wurden keine Steuermittel gescheut, um Herrn E. Bruns zu schützen.

Als kleiner Trost für die Steuerzahler bleibt, dass die hinzugezogenen Polizisten an diesem Tag zumindest keine Zeit hatten, um anderweitig gegen die deutsche Bevölkerung tätig zu werden. Das blieb manches „Knöllchen“ ungeschrieben und mancher „Raser“ konnte nicht geblitzt und abgezockt werden. Auch der eine oder andere „Gerichtsvollzieher“ musste wohl ohne Polizeischutz ausrücken.

Der Zeitungsartikel strotzt vor Vorurteilen und dummen Behauptungen. „Reichsbürger“ ist mittlerweile bei den Schmierfinken der Presse ein griffiger Begriff geworden, um kritische Bürger zu diffamieren.

cf455d10

Wie dumm und diffamierend der Begriff „Reichsbürger“ ist, kann hier nachgelesen werden. Diesen Text sollte jeder, der kritisch gegenüber dem BRD-System steht griffbereit haben, um sich gegen diffamierende Äußerungen wehren zu können. (REICHSBÜRGER_wer ist das?)

Herr Jürgen Reinisch will selbstverständlich nicht aufgeben. Er steht zu seinem Tun. Möchte allerdings, dass darüber korrekt und nicht in diffamierender Weise berichtet wird. Er hat daher folgenden Text verfasst:

Richtigstellung zum Artikel der „Schönebecker Volksstimme“ vom 20.07.2016
„Ich möchte hier noch einmal betonen, dass es weder “Reichsbürger” noch irgendwelche “Pamphlete”, oder Sekten oder Ähnliches gibt! Das ist von Ihnen frei erfunden und entbehrt jeder Grundlage!

Was es aber gibt, sind Menschen, die sich nicht mehr verarschen lassen wollen, z. B. von sog. Richtern, wie Herrn E. Bruns, und den anderen Mitläufern und Helfershelfern im BRD-System.

Ich habe dem selbsternannten „RICHTER“ in der ersten Verhandlung nur eine Frage gestellt:

“Sind Sie gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG ?”

Diese einfache Fragen konnte oder wollte Herr E. Bruns nicht beantworten….

WARUM NICHT ??????

Stattdessen brüllte er im Saal herum, dafür gibt es Zeugen. Er forderte mich auf mich zu setzen und den vor mir „zur Unterschrift“ vorgelegten Text sofort von seinem Tisch zu nehmen.

Mit seiner Unterschrift sollte er nur bestätigen, dass er gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 GG, ist.

Jeder braucht einen Ausweis, um sich ausweisen zu können, jeder Schüler, jeder Student , jeder Bahn-Angestellte. Warum hat Herr E. Bruns Keinen, der ihn als ordentlich bestallten Richter ausweist?

WARUM ???

Des weiteren schreiben Sie in Ihrer Zeitung “ dass ich bei der in Rede stehenden 2. Verhandlung durch “Abwesenheit” geglänzt habe.

Ich habe Herrn E. Bruns einen Brief geschrieben und dieser hat ihn auch erhalten.

Hier der Text:

An

[RICHTER] EIKE BRUNS
Dienstgebäude
Fridrichstr. 96
39218 Schönebeck
Schönebeck den 14.07.2016

Das Schreiben von ihrem Dienstgebäude mit der Nr. 6 OWi xxxJs xxxx/16….
welches von “Auf Anordnung” und von Herrn/Frau“Wolf” an meine Adresse geschickt wurde, habe ich, weil auch mein Name draufstand, gelesen.
Darin wird die Person J.R. vor den [Richter] geladen.
Da sie der Pflicht, sich auf Anfrage, als [Richter] nach Grundgesetz (Artikel 101) zu legitimieren, nicht nachgekommen sind, gehe ich davon aus, das sie kein solcher sind.

Ich verlange daher abermals und auch weiterhin ihre Legitimation als ein solcher.

Herr E. Bruns hat nicht geantwortet. Ich habe dementsprechend unterstellen müssen, dass er sich nicht legitimieren kann.

Und das ist die Begründung für mein Nichterscheinen im „Dienstgebäude“ am 18.7.2016 !!!!

Warum berichten Sie darüber nicht auch?

Gehört das nicht auch zu einer sauberen Recherche?

Man beachte auch die Aussage des Herrn E. Bruns:

“Man werde diesen Sumpf trocken legen” …

Warum recherchieren Sie nicht auch mal dahingehend, dass Sie tiefer in das Staats- und Völkerrecht einsteigen. Dass Sie überprüfen was es mit dem Artikel 101 GG auf sich hat, und ob ich nicht vielleicht im Recht mit meiner Forderung nach Legitimation bin. Steigen Sie mal tiefer ein, in die  „Pamphlete“, die an anderer Stelle den Behörden und Gerichten vorgelegt werden. Entkräften Sie die dort vorgetragenen Rechtsaufassungen und Gesetze.

Vielleicht müssen Sie dann auch erkennen, dass sich Herr E. Bruns in Mitten eines Sumpfes befindet, aus dem wir ihn befreien müssen.

Berichten Sie neutral über das Ergebnis Ihrer Recherche, dann steigen auch wieder die Leserzahlen.

Jeder normal Denkende, nicht Verblendete, kann ALLES nachprüfen.

-Versuchen Sie mal den „räumlichen Geltungsbereich“ im Grundgesetz, oder in anderen deutschen Gesetzen zu finden…

-Lassen Sie sich doch mal einen “Amtsausweis”, oder eine “staatliche Bestallungsurkunde” von einem “Beamten” mit hoheitlichen Rechten zeigen…

All das gibt es nicht…!!!

WARUM NICHT ?

Selbst ehemalige Polizisten und Richter sagen dasselbe, hier gibt es nur noch Lug und Trug.

Das BRD-System bestiehlt, betrügt und verarscht alle, die hier leben. Gesetze werden gebeugt und gebrochen und wer den Finger in diese Wunde legt, wird als „Reichsbürger“ diffamiert.

Liebe Volksstimme, habt Ihr die Eier in der Hose die Wahrheit drucken ?

Ich bin gerne zu einem Gespräch bereit. Ich bin gerne bereit meine Erkenntnisse und die dazugehörigen Gesetzestexte u. ä. mitzubringen.

Vielleicht entsteht ja eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Wenn danach Herr E. Bruns nicht mehr zu Ihren Lesern gehört, dürfte das tausendfach durch neue Leser, die Sie mit einer neutralen Berichterstattung begeistern können, kompensiert werden.“

Den Worten von Jürgen Reinisch ist nichts hinzuzufügen.

Wir wünsche ihm und seinen Freunden, dass sie weiter auf friedliche Art und Weise über die Missstände im BRD-System aufklären können. Das sind wir uns und unseren Kindern schuldig.

Wir wollen nicht viel, eigentlich wollen wir nur Selbstverständliches.

Wir wollen, dass das Grundgesetz geachtet und eingehalten wird, wir wollen die Einhaltung deutscher Gesetze. Wir bestehen allerdings darauf, dass diese gültig sind.

Wir akzeptieren die Hoheitlichkeit und die Souveränität des Staates und seiner nachgeschalteten Behörden und Ämter, wir wünschen Sie uns sogar, allerdings wollen wir diese auch nachgewiesen haben.

Dürfte doch in einem echten Saat kein Problem sein, oder?

LG Wolfgang

P.S.: Mir ist noch kein Fall bekannt geworden wo von den sog. „Reichsbürgern“ in sog. Gerichtsverhandlungen Gewalt angedroht oder gar ausgeübt wurde.

Diese Menschen sind durchweg friedlich unterwegs. Allerdings sind sie kritisch und stellen „unangenehme Fragen“. In aller Regel haben sie auch mehr Kenntnis vom Staats- und Völkerrecht, als die BRD-Richter und die anderen BRD-Bediensteten.

Wenn also „Gerichtsverfahren“ wie im vorliegenden Fall so massiv „geschützt“ werden müssen, liegt das nur an der Angst und der daraus resultierenden Aggression der „Richter“, die den Argumenten und Vorhaltungen nicht gewachsen sind.

Noch nie wurde auch nur ansatzweise einem Richter ein Haar gekrümmt.


Quelle und Kommentare hier:
http://schaebel.de/allgemein/prozessbeobachter/ausnahmezustand-im-amtsgericht/005756/