Rechtsstaat? – Das Urteil gegen Beate Zschäpe im NSU-Prozess

von Max Erdinger

Das OLG München hat heute nach über fünf Jahren Prozessdauer und mehr als 430 Verhandlungstagen das Urteil gegen Beate Zschäpe gefällt. Sie wurde des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die besondere Schwere ihrer Schuld wurde außerdem festgestellt. Beate Zschäpe muß lebenslänglich in Haft. Die Urteilsbegründung wird vermutlich sehr umfangreich ausfallen und steht noch aus. Dennoch läßt sich bereits ein „Zwischenresumee“ ziehen.

Die Diskrepanz zwischen dem Urteil und dem Plädoyer von Zschäpes Anwälten ist frappierend. Die hatten auf deutlich unter zehn Jahren Haft plädiert. Zschäpes frühere drei Anwälte Heer, Sturm und Stahl hatten sogar die sofortige Freilassung ihrer ehemaligen Mandantin gefordert, da ihr außer einer Brandstiftung zur Spurenverwischung in der Zwickauer Wohnung des NSU-Trios im Jahre 2011 nichts von strafrechtlicher Relevanz vorzuwerfen sei, die Ahndung der Brandstiftung aber bereits durch die 7-jährige U-Haft abgegolten sei.

Daß Beate Zschäpe vor dem OLG München noch Gerechtigkeit zuteil werden könnte, ist eine Hoffnung gewesen, die vor langer Zeit bereits zu begraben war. Zu groß ist der medial geschürte Erwartungsdruck gewesen, der auf dem Gericht lastete. Erst am Dienstag noch hatten sich die Hinterbliebenen der NSU – Opfer mit den Opferanwälten zusammen der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz gestellt und ihre Erwartungen an das Gericht publikumswirksam formuliert.

Eigentlich ist schon das eine skandalöse Einflußnahme, die eines echten Rechtsstaats unwürdig wäre. Das OLG hätte aber auch wegen der grotesk langen Prozessdauer Schwierigkeiten gehabt, ein milderes Urteil als das heutige zu „kommunizieren“. Insofern wird man unterstellen dürfen, daß schon per Strafmaßzumessung der Eindruck vermieden werden sollte, es könne sich hier bis zu einem gewissen Grad um einen Schauprozess gehandelt haben, der primär und viel zu lang eine deutsche Neurose bedient habe, anstatt tatsächlich objektiver Rechtsprechung zu dienen.

Stattgefunden hat dieser Prozess zudem in einem Land, das wegen seiner herrschenden und laufend perpetuierten Nazihysterie international mit hochgezogener Augenbraue betrachtet wird. Hier ging es nicht um zehn gewöhnliche Morde, sondern um zehn rechtsradikal motivierte – und das macht nirgendwo einen derartig gewaltigen Unterschied wie gerade in Deutschland. Der Realist konnte gar kein anderes als ein drastisches Urteil erwarten.

Zschäpes beide Verteidiger-Teams hatten zuletzt die Überzeugung geäußert, ihre Mandantin sei weder Mittäterin, noch Mörderin und ebenfalls keine Attentäterin. Damit begründeten sie auch ihre Forderung nach einem Freispruch Zschäpes von entsprechenden Vorwürfen.

Die gewaltige Kluft zwischen den Verteidigerplädoyers und dem tatsächlichen Urteil ist für sich genommen schon ein Indiz dafür, daß es hier nicht um divergierende Rechtsauffassungen zwischen Gericht und Verteidigung gegangen sein kann.

Und zwar schon deswegen nicht, weil ein- und derselbe Sachverhalt in ein- und demselben Land wohl kaum so fundamental unterschiedlich von Juristen gewertet kann, als daß das eine solche eklatante Diskrepanz zwischen Verteidigungsplädoyers und Urteilsspruch erklären würde.

Die Verteidigung Zschäpes hat inzwischen angekündigt, in Revision zu gehen. (ME)

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War doch zu erwarten!

Bei solch einem typischen BRD-Richter!


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/07/11/rechtsstaat-abwegen-das/