RA Lutz Schaefer: Eine absolute Unverschämtheit

Liebe Leser,

lassen Sie mich beginnen mit einer absoluten Unverschämtheit und was auch noch mehr darunter zu subsumieren ist:

In einer Strafsache wegen Reichsbürgerei hatte ich vom zuständigen Gericht die Akte angefordert. Der Fall ist aus verschiedenen Gründen äußerst brisant, brisant aber nicht etwa aufgrund des Beschuldigten und seines Verhaltens, sondern allein aufgrund der Vorgehensweise der staatlichen Gewalt, soweit, so schlecht, nebenbei bemerkt:

Wie wäre es eigentlich mit: „Esreichtbürger“, nur so eine Idee…, s. unten, letzer Beitrag, ein Video.

So, dieses Aktenpaket traf also hier heute, am 01.03.2018 ein, das Begleitschreiben datiert vom 26.02.2018 und enthält den Hinweis: „Um Rücksendung der Akte bis zum 01.03.2018 wird gebeten“,

alles klar? Alles klar: Terror nenne ich das, nichts anderes stellt diese Mitteilung dar, so etwa nach dem Motto: „Nun, Herr Anwalt, dann tummeln Sie sich mal, wenn wir schon die Akte an Sie übersenden müssen…“,

das ist nichts anderes als eine Form von gewisser Gewaltausübung, nicht nur gegenüber dem Mandanten, sondern auch gegenüber dem lästigen Rechtsbeistand, noch gibt es diesen, wie lange noch?!

Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß ich hier einige Erfolge/Siege zum Thema „Fahrerlaubnisentzug wegen Reichsbürgerei“ verzeichnen konnte und kann, wir bleiben in allen Windrichtungen weiterhin dran!

Sie kennen das vielleicht, jemand beantragt den ‚gelben Schein‘, die Verwaltung schließt sich kurz mit der Führerscheinstelle, und schon kommt die Ankündigung, daß man beabsichtige, die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nicht bis zum….ein fachärztliches Gutachten zu dieser Frage beigebracht wird. Sie werden erlebt haben, daß diese Aufforderung nicht selbständig anfechtbar ist, denn dies wurde durch § 44a VwGO ausdrücklich ausgeschlossen, denn es soll kein selbständiger Verwaltungsakt vorliegen.

Dazu kommt dann die hinterhältige Vorschrift des § 11 Abs.8 FeV (=Fahrlaubnisverordnung), wonach die Fahrerlaubnis zwingend ohne jedes Ermessen zu entziehen ist, wenn das Gutachten nicht beigebracht wird. Die Verwaltung interessiert nicht, ob Sie Geld oder Zeit haben, sondern nimmt Ihnen den Führerschen weg und nicht selten die gesamte Existenz dazu. Es geht also darum, diesen angeblichen Verdacht, der meistens nur ein ‚Verdacht-Verdacht‘ ist, im Vorfeld auszuräumen, damit es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

Dies ist hier einige Male gelungen, denn man steht nicht ganz wehrlos da.

Allerdings ist dringend zu raten, sich als Kraftfahrer ohnehin mit einer guten Rechtsschutzversicherung zu versehen, die auch Führerscheinsachen abdeckt, denn die Sache ist nicht ganz billig und hängt davon ab, welche Klassen von der Entziehung betroffen sind.

In diesem Zusammenhang findet sich etwas sehr Bemerkenswertes:

In Hamburg wurde ein Palästinenser wegen Mordes etc. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt; das ist der Typ, der vor einem Edeka-Markt einen Menschen tötete und sechs weitere Menschen verletzte.

Das Gericht kam u.a. zu folgenden Erkenntnissen und sah von einem terroristischen Akt ab:

– „Er handelte aus religiösem Eifer“ (das muß ich mir merken, aber so was von!), weiterhin stellte das Gericht fest:

– „Ein Bekenntnis zum IS reicht nicht aus, um zu einer terroristischen Vereinigung zu gehören“.

Alles klar und somit wissen wir, was hier abgeht:

„Ein Bekenntnis (!) zum IS reicht nicht aus…“, aber das „Nichtbekenntnis“, die Leugnung, zu einer Reichsbürgerei zu gehören, gereicht dennoch und allemal zur absoluten und zunehmenden Verdammnis vieler Menschen, denn bis hinein in die Disziplinarklagen gegen Beamte ist zu lesen, daß solche Distanzierungen nur reine Schutzbehauptungen sind ohne jeden Beweiswert, es steht alles auf dem Kopf, dient es doch der Vernichtung von Menschen, welche schon länger hier leben!

Der BGH hat heute das Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser gekippt, aus „Mord mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe“ dürfte nun allenfalls und demnächst auf eine „fahrlässige Tötung“ erkannt werden müssen, das ist schlecht.

Zum Donnerkeil, wo sind wir gelandet, haben die Richter des BGH evtl. Messer an ihren Kehlen gespürt?

Was ist das für ein „Wegweiser“??

Die zunehmende Raserszene, diese Klientel ist hinlänglich bekannt, dürfte heute die Champagnerkorken knallen lassen, frei nach dem Motto: „Jau, dat isses, nu mal los, das Restrisiko (fahrlässige Tötung) nehmen wir gerne in Kauf“, ein Sieg für uns und unsere Interessen!!

Bestürzend sind die Gründe des BGH, dort findet sich u.a.:

„Es konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, wann sich die beiden Beschuldigten zu einem Rennen entschlossen“, oder „ebenso konnte nicht geklärt werden, ob die Beschuldigten davon ausgingen, auch selbst nicht gefährdet zu sein“, und ähnliche „Mutmaßungen“ mehr, kurz zusammengefasst:

Die beiden Raser konnten aus Sicht des BGH nicht erahnen, daß etwas Schlimmes geschehen könnte…

Verehrter BGH, die Juristenwelt verkennt nicht, daß inzwischen ein drastisches Zwei-Klassen-Strafrecht sein Unwesen treibt und immer dort atemberaubende Rechtsblüten treibt, wenn es um besonders abscheuliche Taten einer gewissen Klientel geht, die u.a. den Schutz des § 130 StGB genießt.

Mir wird übel, wenn ich in jeder zweiten Anklage lesen kann, daß der Täter ‚in unverjährter Zeit den Entschluß faßte….‘ Noch nie wurde problematisiert, wann dieser Entschluß gefaßt wurde, er wird einfach unterstellt, und dies zu Recht! Wenn ich mit meiner 500-PS-Rakete über die rote Ampel rase, dies mit 170 km/h oder noch mehr in der Innenstadt, was habe ich da wohl billigend in Kauf genommen? Bestimmt nicht, daß der bevorrechtigte Querverkehr mir die Vorfahrt einräumt! Spätestens an der roten Ampel haben diese PS-Rambos beschlossen, daß es ihnen vollkommen wurst ist, ob und wen sie gleich über den Haufen fahren, auf jeden Fall wird gefahren…! Und im wahrsten Sinne des Wortes ‚ohne Rücksicht auf Verluste‘!

Ich freue mich schon über die berechtigte Urteilsschelte in der juristischen Literatur, die nicht brutal genau ausfallen kann.

So, es reicht: Wir Deutschen sitzen nur noch auf einer Eisscholle, die von der Arktis zügig in die warmen Wasser der Karibik treibt; das beschreibt wunderbar ein Mann, gebürtiger Afrikaner, dem Deutschland offensichtlich sehr am Herzen liegt, ab ca. Min.3:00 geht die Post ab, hierzu sei vorab kurz bemerkt:

Ein herzliches Willkommen an alle Menschen aus aller Welt, welche Werte und soziales Verhalten kennen, zu Demokratie und Gerechtigkeit stehen, aktiv teilhaben am Leben und der Gesellschaft des Landes, in welchem sie leben, gibt es etwas Schöneres?

Und nun hören Sie gut zu:

https://www.youtube.com/watch?v=kHDarCsQA_U

Müde bin ich, sehr müde und doch noch ein wenig voller Hoffnung für dieses Land….


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com