Ein deutscher Pass begründet nur die VERMUTUNG, dass Sie Deutscher sind

von Michael Grandt

Bin ich KEIN Deutscher, wenn ich einen deutschen Ausweis besitze? Nein, denn Ihr Reisepass und Ihr Personalausweis weisen Sie NICHT als deutschen Staatsbürger aus. Hier meine Fragen an die Behörden und deren unglaubliche Antworten.

Vorbemerkung:

Einer meiner Leser informierte mich darüber, dass er in den USA ein Unternehmen gründen wollte. Dazu musste er aber seine deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen. Die dortige Behörde kannte seinen Reisepass und Personalausweis jedoch NICHT als Legitimation der Staatsbürgerschaft an. DAS machte mich neugierig.

Wann bin ich ein »Deutscher«?

Neben dem Personalausweis, der nach dem Verständnis von Otto Normalverbraucher eigentlich unsere Staatsbürgerschaft dokumentieren und legitimieren müsste, gibt es hierzulande aber auch noch einen Staatsangehörigkeitsausweis. Warum ist das so? Bin ich denn KEIN Deutscher, wenn ich NUR einen deutschen Ausweis besitze?

Diese Fragen trieben mich um und deshalb wandte ich mich als Journalist offiziell an eine staatliche Stelle und zwar an das Landratsamt (LRA) in meinem Wohnort, um dem auf den Grund zu gehen.

Die Mitarbeiter waren telefonisch mit meinen Fragen total überfordert. Ich formulierte sie deshalb schriftlich, damit diese mit höheren Stellen in der Behörde besprochen und beantwortet werden konnten.

Hier meine Fragen und die Antworten dazu (Hervorhebungen jeweils durch mich):

Ein Pass und ein Ausweis begründen nur eine »Vermutung«

Frage von Michael Grandt:
Kann ich mich mit meinem Personalausweis als deutscher Staatsbürger legitimieren oder ist dies nur ein Nachweis, dass ich in Deutschland wohne?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung (§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG): ‘Deutsche (…) sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen (…).’). Ein Reisepass bzw. Personalausweis begründen zunächst die Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.«

Frage von Michael Grandt:

Wieso gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis?

Antwort LRA:

»Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachzuweisen. Nach § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.  Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist in Einzelfällen erforderlich für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z. B.: Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, Verbeamtung, oder staatliche Zulassung für Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Approbation als Arzt); Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren wurden.«

Deutsche Staatsangehörigkeit muss festgestellt werden

Ich habe noch einmal beim Landratsamt nachgehakt:

Fragen von Michael Grandt:
Sie schreiben, dass beim Inhaber eines Passes/Ausweises VERMUTET wird, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, diese aber damit nicht rechtsverbindlich nachgewiesen ist. Ist der bloße Inhaber eines deutschen Passes demnach formal zunächst KEIN deutscher Staatsangehöriger bis seine Staatsbürgerschaft nachgewiesen wurde?

WARUM gibt es einen Personalausweis und einen Reisepass, wenn dieser doch die Staatsangehörigkeit nicht legitimiert?  Legitimiert der PA also nur das Wohnland, nicht aber die Staatsangehörigkeit?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung. Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen das Innenministerium Baden-Württemberg zur Verfügung.«

Frage von Michael Grandt:
Auf dem Personalausweis steht bei Staatsangehörigkeit »deutsch« aber NICHT »Deutscher/Deutsche«. Was hat es damit auf sich?

Antwort LRA:

»Entsprechend Anlage 11 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) sind im Feld Staatsangehörigkeit nur sieben Zeichen pro Zeile erlaubt

Frage von Michael Grandt:

Wieso wird der  Staatsangehörigkeitsausweis nicht jedem automatisch zugestellt?

Antwort LRA:

»Nach § 30 StAG wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt.«

Frage von Michael Grandt:

Welche Unterlagen benötigt man, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen und was kostet dieser?

»Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kostet 25,- Euro. Hinzu kommen ggfs. noch Gebühren für die beizufügenden Geburts-/Heiratsurkunden des Antragstellers bzw. dessen Vorfahren, Aufenthaltsbescheinigungen etc. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, zeigt sich im Einzelfall. Anträge sind in der Regel beim jeweiligen Bürgermeisteramt vorrätig.«

Kommentar Michael Grandt:

  • Der Reisepass und der Personalausweis dienen also nur als Identitätsnachweis (der Person), NICHT aber der Staatsangehörigkeit. Diese ist nur eine VERMUTUNG!
  • Ich wiederhole: Unser deutscher Personalausweis und unser deutscher Reisepass legitimieren uns NICHT als deutsche Staatsbürger. Dies muss erst von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt werden!
  • Mit einem »normalen« Ausweis können Sie NICHT ALLE Rechtsgeschäfte durchführen.
  • Nur ein Staatsangehörigkeitsausweis weist die deutsche Staatsangehörigkeit VERBINDLICH nach!

Ich frage mich: Wie können unsere Wahlen LEGITIM sein, wenn doch die Mehrheit von Nicht-Deutschen wählt, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen?

Meine abschließende Frage, ob es ein Land in der Welt gibt, mit dem man seine Staatsangehörigkeit mit dem Pass/Ausweis NICHT nachweisen kann, wurde nicht beantwortet. Das LRA verwies mich an das Auswärtige Amt. Das Thema ist für mich noch nicht abgeschlossen.

***

Beinahe unendlich viel mehr zu den Themen:

Wahlen in der BRD gültig?

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Gelber Schein

Personal und Ausweis

 


Quelle und Kommentare hier:
http://www.michaelgrandt.de/personalausweis-begruendet-nur-eine-vermutung-dass-sie-deutscher-sind/