Wir sollten unsere Geschichte kennen – Haben wir überhaupt eine Staatsangehörigkeit ?

von Matthias Klama

AuslG-VwV: “Ausländergesetz” vom 28. 04. 1965:

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaater). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Man könnte den Eindruck gewinnen, daß strategisches Denken seit über 100 Jahren nicht mehr zu den größten Tugenden der Deutschen zählt. Der erste Weltkrieg war geplant, (die Fortsetzung des ersten Weltkrieges (der sogenannte zweite Weltkrieg) ist durch den Versailler Vertrag zumindest exakt vorbereitet. Jetzt läuft die dritte Welle – der sogenannte – Kalergi-Europa-Plan von 1923.

Die nächste Frage ist jetzt: Warum ist das seit 1919 möglich?
Die Macher im Hintergrund halten sich an die Verträge! Sie halten sich an die Haager Landkriegsordnung von 1913 (HLKO) und die Genfer Konventionen, die UNO Carter, die Menschenrechte und die EU-Verträge (Eurobürger).

Die Verträge gelten nur für Staatsangehörige !!! Nicht für Staatenlose !!!

Also nehmen sie uns die Staatsangehörigkeit. Das geschah bereits ab 1919 (es hieß nicht mehr Kgr. Preußen sondern Freistaat Preußen), 1934 / 1935 durch das sogenannte Staatsangehörigkeitsgesetz / Reichsbürgergesetz und die BRD (StAG).

Man beachte: Länder bedeutet nicht Staat. Beispielsweise sind die sogenannten Freistaaten (wie Freistaat Preußen, Freistaat Bayern) nur Länder ohne staatliche Legitimation.

Im RuStAG § 1 von 1913 steht:

„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“

Die Weimarer Republik und Hitler haben die Bundesstaatsangehörigkeit abgeschafft.
Wir hatten damit nur noch die Reichsangehörigkeit. Deshalb stand bis ca. 1990 in den Ausweisen:

„Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher“

(Deutscher ist ….. RuStAG von 1913). Danach wurde auch der Rest des Bezuges auf unsere Abstammung von der BRD zerstört (Siehe unser Buch – vom RuStAG zum StAG).

Durch die Taten der Weimarer Republik und eines Herrn Hitler konnten damit, nach den Verträgen, die deutschen Söldner auf den Rheinwiesen dem Tod preis gegeben werden. Die Städte konnten bombardiert werden. Dresden wurde möglich. Die Vertreibung wurde möglich.

Ab 5.2.1934 wurde – durch das sogenannte “Gleichschaltungsgesetz” (unter der Diktatur durch Adolf Hitler) – die alleinige sogenannte “Staatsangehörigkeit” namens “Deutsches Reich” eingeführt. Darin heißt es:

„Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird Folgendes im § 1 verordnet:
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.*
(2) Es gibt nur noch eine deutsche „Staatsangehörigkeit“ (Reichsangehörigkeit = Deutscher). „

Das sind juristische Kniffe. Aber für die Macher geht es nunmal um Verträge (strategisch über mehr als 100 Jahre versteht sich). Wenn die Bevölkerung es nicht versteht, dann geht sie eben unter. Das ist ihnen egal. Ob 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen – es ist ihnen völlig egal.

*Die Verträge gelten nur für Staatsangehörige !!! Nicht für Staatenlose !!!

Am 15.07.1999 wurden unter der SPD-Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder alle BRD-Angehörigen zu Kolonieangehörigen:

„Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare Reichsangehörigkeit [. . . ] besitzt.“ * (siehe StAG).

Das Wort “unmittelbar” bedeutet Reichsangehörigkeit, während “mittelbar” die Angehörigkeit in einem Bundesstaat mit Bodenrecht meint. Seit dem 21.08.2002 heißt es:

„Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare /*Reichs */ angehörigkeit [. . . ] besitzt.“ *.

Damit sind alle Bundesbürger ab diesem Zeitpunkt staatenlos. Bei der Notation “/* */” scheint es sich juristisch um eine Ausklammerung zu handeln.
Am 08.10.2010 erfolgte der große Staatsstreich und die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit) wurde gänzlich beseitigt.

* Damit wurden alle Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland endgültig staatenlos! Der Bezug auf das letzte Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 (RuStAG) wurde endgültig beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung auf die Überführung in die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft ohne echte Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Spätestens seit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010, Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-1) ist die Staatsangehörigkeit für die Bundesbürger ganz abgeschafft.

„Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist“

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2010 I 1864

Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.

Die die „Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.

Damit ist bewiesen, daß die Staatsangehörigkeit Königreich Preußen, seit der Weimarer Republik systematisch beseitigt worden ist.

Jetzt ist die nächste strategische Überlegung von unserer Seite (wenn wir das alles wissen): Wie können wir uns jetzt verhalten um die Situation für unsere Länder und für die Bevölkerung zu verbessern ?

Jetzt können wir die mögliche Lösung ansprechen …


Quelle und Kommentare hier:
http://www.volldraht.de/index.php/recht/1863-wir-sollten-unsere-geschichte-kennen-haben-wir-ueberhaupt-eine-staatsangehoerigkeit