Wer Steuern oder illegale Abgaben an die Bundesrepublik in Deutschland freiwillig zahlt – begeht Hochverrat am deutschen Volk!

von honigmann

Bevor die falschen Demokraten uns abschaffen, drehen wir ihnen den Geldhahn zu.

Allein wir haben die Macht keine Steuern zu zahlen..!

Das ist eine Antwort von rechtskundiger Seite, auf diesen Bericht…..

Es gibt leider nur eine sinnvolle Lösung, denen Paroli zu bieten..!

Den Geldhahn zudrehen – und das ganz legal..

Das Zauberwort heisst Steuerboykott und ist wenn millionenfach durchgeführt, das legale Mittel um die Ratten vom sinkenden Schiff „Deutschland“ zu vertreiben..!

Steuerboykott

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Die Schuldenlüge

„Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen“, behauptet zumindest der sogenannte „Bund der Steuerzahler“ und unterstützt damit die Politiker, wenn diese mal wieder Steuern und Abgaben erhöhen wollen, denn „zukünftige Generationen müssten ja ansonsten noch mehr Schulden zurückzahlen…“

Kann man das glauben..?

Ganze Generationen sollen verschuldet sein..?
Bei wem denn..?
Die Generation, der illegale „Staat“ – das sind doch wir alle..!
Bei wem sollen wir aber dann diese Schulden haben – etwa bei anderen Generationen? Andere Staaten können es jedenfalls nicht sein, denn die stecken ja selbst alle bis zum Hals in Schulden.

„Der Staat muss die Schulden zurückzahlen, denn sonst würde ihm ja niemand mehr Geld leihen“,

sagen all diejenigen, die systemkonform informiert wurden.

Wozu aber muss sich ein Staat denn überhaupt Geld leihen, obwohl er doch selbst die Hoheit über seine Währung haben könnte? Weil es ansonsten Inflation gäbe? Haben wir die denn nicht auch so?

Wer hat denn das Geld, das dem Staat geliehen wurde, überhaupt hergestellt und kassiert dafür all die Zinsen?

Wessen Interessen vertreten die Politiker, während sie das Geldsystem niemals hinterfragen?

Wem ordnen sie sich unter, wenn sie für die immer schneller wachsende Zinslast immer mehr Steuern eintreiben..?

Die Bankenrettungspakete haben das wahre Gesicht unseres Finanzsystems zum Vorschein gebracht. Die Banken brauchten Geld, also bekamen sie es vom Pseudo-Staat in Form von Steuergeld…

Der hatte aber selbst kein Geld, also lieh er es sich von den Banken. Doch woher hatten diese denn nun plötzlich das Geld, um es dem Staat zu leihen?

Banken verleihen eben nicht – was viele heute immer noch glauben – vorhandenes Geld, nein sie erzeugen es, indem sie Kredit geben.

So entsteht das, was wir heute „Geld“ nennen – durch Schulden..

Bevor diese lächerliche Truppe von Anti-Deutschen „uns“ abschaffen, sollten wir denen zu vor kommen und das mit § Recht §..

Es gibt keine Steuerpflicht für Bewohner des Bundesgebietes – der BRiD – weder nach dem Grundgesetz oder der geklauten AO des Deutschen Reich – und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jede Rechtsgrundlage Bürger lt. Art. 116 GG zu belästigen oder mit Beschwerden von priv. Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden” überziehen zu lassen.

Um die Recht(s)lage und den Recht(s)missbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass..

1. für die Bundesrepublik in Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

3. in der Bundesrepublik in Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik in Deutschland nicht souverän ist;

4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft.
Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.“

6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik in Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt:

„Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.“

10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik in Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik in Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt:

Artikel 48.
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.

Artikel 49.
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRiD nichts erhoben..!

Soweit ist das sonnenklar und nun nehmen wir die Waffen zur Hand mit denen wir von den Hochverrätern bekämpft und versklavt werden..!

ES SIND GESETZE – DIE BERUFEN SICH STÄNDIG AUF GESETZE..!

Die ZPO, das StGB, die StPO sind alle für die BRiD ausser Kraft gesetzt, aber nicht für das Deutsche Reich, dort gelten diese Gesetze weiter….!!

Warum..?! – Es sind Reichsgesetze, genau wie das BGB..!

Nach Zöller, ZPO 23. Auflage, § 291 (Offenkundige Tatsachen), Rn 1,
ist offenkundig eine Tatsache, wenn sie zumindest am Gerichtsort der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde – auch durch Information aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen wahrnehmbar ist.

Nach Zöller, ZPO 23. Auflage, § 291 (Offenkundige Tatsachen), Rn 2. bedürfen offenkundige Tatsachen keines Beweises. Gegenteiliges Klagevorbringen darf ein Gericht nicht verwerten.

Die vorgelegten Rechtstatsachen und die nachfolgenden Begründungen beweisen unwiderlegbar, dass die BRdvD nicht das Deutsche Reich war und sein kann, weil das denkbar, praktisch und juristisch unmöglich ist, weshalb sie auch niemals die Reichsangehörigkeit verliehen hat.

Insoweit ist es auch nicht möglich, zu behaupten, dass der BRdvD-Justizminister gleichzeitig der Reichsminister ist, wie es die Anwendung der GVerfReglV vom 20.3.1935 vortäuscht.

Zur Gegenmassnahme..

Die vorgelegten Recht(s)tatsachen und die nachfolgenden Begründungen beweisen unwiderlegbar, dass die BRiD-Treuhand nicht das Deutsche Reich war und sein kann, weil das denkbar, praktisch und juristisch unmöglich ist, weshalb sie auch niemals die Reichsangehörigkeit verliehen hat.

Insoweit ist es auch nicht möglich, zu behaupten, dass der BRdvD-Justizminister gleichzeitig der Reichsminister ist, wie es die Anwendung der GVerfReglV vom 20.3.1935 vortäuscht.

Es ist auch unmöglich, dass die BRiD-Treuhand für das Deutsche Reich Steuern erheben kann und darf. Dagegen spricht schon die Tatsache, dass im Rahmen der Alliierten-Gesetzesbereinigungen im April 2006 zahlreiche Bezüge der BRiD-Gesetze auf das Reich einfach ersatzlos gestrichen wurden, um die Erinnerung an dieses auszulöschen….!

Dabei wurden dann auch die unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereiche des GVG, der ZPO und der StPO durch Streichung der §§ 1 EGGVG, EGZPO und EGStPO – Inkrafttreten – gestrichen, weil dort das ganze Reichsgebiet angegeben war.

Jetzt gelten jedenfalls für illegale und rechtwidrige Änderungen ganz sicher keine Grenzen* mehr..! Die kriminelle Vereinigung ist ausser Rand & Band..

Und die* sind bekanntlich selbst nach BBG § 185, ebenso wie nach GG Art. 116 (1) für das Deutsche Reich immer noch international in den Grenzen vom 31.12.1937, anerkannt.

Der Adressat hat de jure also auch zu folgendem Stellung zu beziehen, wenn er Rechtgrundlagen für eine Steuererhebung zu Gunsten der Bundesrepublik in Deutschland beweisen will:

a) Auswirkung des fehlenden territorial-räumlichen Geltungsbereichs auf GG und Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik;

b) Auswirkung der Unmöglichkeit oder Verletzung des Zitiergebotes im Grundgesetz und bei den Steuergesetzen;

c) Fehlende Steuerpflicht für die Bundesrepublik im GG

d) Nichtigkeit nicht nachvollziehbarer und undeutlich, bzw. unklar getexteter Gesetze;

e) Nichtige Gesetzgebung durch Wahlfälscher und Wahlbetrug in der Bundesrepublik;

f) Statthaftigkeit der Berufung auf Steuerverweigerung nach dem Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG, wegen Völkermord am Deutschen Volk, der Staatsangehörigen des Deutschen Reichs mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit, Hochverrat und Völkerrechtsverbrechen durch die Machtinhaber der Bundesrepublik in Deutschland.

Insoweit können die nachfolgenden wiederholten und vertieften Vorträge zur Rechtlage nicht rechtwidrig und rechtmissbräuchlich vollständig ausgeblendet werden und müssten eine dazu im verbotenen Widerspruch erstellte Entscheidung rechtstaatskonform verhindern..!

Es wird deshalb auf die jedem Finanzbeamten und Finanzrichter bekannt sein müssende Fundstelle zu Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 105, Rn. 2 hingewiesen, die folgendermaßen lautet:

Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301)..!

De facto ist der Nachweis geführt, dass das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt. Stillschweigende Voraussetzungen zu Lasten anderer, ohne deren Kenntnis vom Stillschweigen sind aber grundsätzlich unzulässig..!

Auch In Pfennig/ Neumann – Berliner Verfassung – 3.Auflage, Seite 581, ist zu finden:

Die VvB ist neben der SaarlVerf. (Art.105 IV) die einzige Verfassung, die den allgemeinen Gesetzesvorbehalt für Eingriffe in Freiheit und Eigentum des Bürgers (vgl. Art 59 I, (s. dazu VerfGH LVerfGE 1, 131)) speziell für die Erhebung von Steuern und Abgaben wiederholt..

Dabei geht sie allerdings, ebenso wenig, wie die übrigen de jure nicht gültigen Länderverfassungen nicht darauf ein, wem die Gesetzgebung- bzw. Steuerertragshoheit zusteht, sondern setzt stillschweigend die Regelung des GG insoweit voraus……..§

Deshalb ist die angeführte Entscheidung des BVerfG von 1955, lediglich unbeachtlicher Ausdruck von Kollaborateuren für eine Besatzungsdiktatur, welche unter der Haager Landkriegsordnung die Weimarer Verfassung einschließlich der RAO da berücksichtigt, wo es ihr willkürlich passt.

Selbst das verböte aber neue Steuerarten und immer höhere Steuern.

Durch Außerkraftsetzen der RAO ab 01.01.1977 für die Bundesrepublik gibt es auch keinen Bezug über die Weimarer Verfassung zum Art. 134 auf die Haager Landkriegsordnung mehr..!

Die Bundesrepublik in Deutschland ist ja nach ihrer – tatsächlich unzutreffenden – Behauptung seit dem 03.10.1990 ein souveräner Staat.

Sie muss sich deshalb an dieser Täuschung selbst festhalten lassen und hat daher kein rechtstaatskonformes Steuererhebungsrecht nach dem GG mehr, weil kein Besatzerdiktat weiterhin die Haager Landkriegsordnung – offen immer noch für Deutschland im Kriegszustand – als verbindlich erklären und durchsetzen könnte..!

Rechtliche Begründung:

Im Übrigen ist eine einseitige stillschweigende Voraussetzung nur solange durchzuhalten, wie man sich nicht mindestens stillschweigend widersetzt.

Die Partei erklärt hiermit, dass sie niemals einer stillschweigenden Voraussetzung einer nicht rechtskraftfähigen, nicht gesetzlich klaren und textlich deutlich verständlichen Besteuerungsmöglichkeit zugestimmt hätte und hat und beruft sich ausdrücklich auf die ihrer Ansicht nach böswilligen Täuschung durch die bundesrepublikanischen Finanzbehörden bei der Steuereintreibung, um die Unterstellung einer stillschweigenden Einwilligung zur Steuerpflicht durch konkludentes Handeln zu verhindern.

Damit ist auch eine Verjährung bezüglich der schon erhobenen und hier wiederholten Rückforderungen aller von ihr gezahlten Steuern an bundesrepublikanische nicht legitimierte Verwaltungsstrukturen seit mindestens 1977 ausgeschlossen..

Nach einer Arbeitshypothese und der öffentlichen Aussage der sog. Bundesregierung – die nur eine Geschäftsführung de facto ist – gilt also zwar das Grundgesetz noch, es lässt jedoch keine Steuerpflicht erkennen.

Dazu wurden und werden u. a. als unwiderlegbare offenkundige Tatsachen vorgetragen, dass in keinem Grundgesetzartikel der Steuerbegriff definiert ist, kein Steuerpflichtiger bezeichnet wird und auch keine Voraussetzung erklärt wird, unter welcher Steuer an die Bundesrepublik zu zahlen wären.

Fazit
Jeder Steuerboykott hat eine eindeutige Rechtgrundlage und ist kein Verstoss gegen geltende Gesetzgebung, auch die Alliierten haben da nichts vorzuweisen..!

Ergo,
wer hat keine Angst vorm schwarzen Mann, der einem de facto nichts tuen kann..?!

Es folgt eine juristisch einwandfreie Feststellung zum Grundgesetz im Teil IV

Mit juristischen Grüßen

und dem Verweis auf sehr lehrreiche Seiten – für alle Leser – aus dem web:
https://brd-schwindel.ru/steuerpflicht-im-lande-deutsch/


Quelle und Kommentare hier:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/10/%E2%80%9Ewer-steuern-oder-illegale-abgaben-an-die-bundesrepublik-in-deutschland-freiwillig-zahlt-begeht-hochverrat-am-deutschen-volk-teil-i/