„Steuer – Großbetrüger“ „Moralapostel“ „Faulenzer“ und „der Staat“ (Teil 2)

von Godo

Diese Internetseite „Mehr Freiheit weniger Staat“ ist wichtig und sollte unbedingt gelesen werden. Auf ihr wird nachvollziehbar erläutert wie ein gerechtes Steuersystem geschaffen werden kann, das einfach ist und dennoch die zum Funktionieren eines menschlichen Gemeinwesens nötigen Gelder zur Verfügung stellt.

“Steuer – Großbetrüger” Knast oder Geldstrafe

Das deutsche Steuerrecht kennt keine Steuergroßbetrüger, lediglich droht es, vor allem zur Abschreckung und problemlosen Generierung völlig überzogener Forderungen und dennoch sang und klangloser Begleichung um endlich Ruhe vom terroristischen Abzockerstaat zu haben, ab einer gewissen Höhe unterstellbarer Forderungen, mit Freiheitsstrafen.

In keinem Bereich der sich wähnt rechtstaatlich zu sein, herrscht annähernd die Willkür wie bei der Steuereintreibung. Freilich merkt der Otto Normalverbraucher davon so lange nichts, wie sein Arbeitgeber all die geforderten Abgaben und Steuern entrichtet. Auch mittelständische Selbstständige und Freiberufler, werden so lange nicht behelligt wie sich gemäß statistischer Durchschnittswerte keine größeren Abweichungen nach unten beim zu versteuernden Einkommen ergeben. Bei Abweichungen nach unten und besonders hohen Einkommen, werden sogenannte „Außenprüfungen“ veranlasst. Eine Unschuldsvermutung gibt es von da an nicht mehr. Jeder der das schon einmal erlebt hat, ist fassungslos mit welch absurden Unterstellung und Haarspaltereien die Mehrheit der Außenprüfer aufzuwarten versteht. Insbesondere wenn sie sonst nichts gravierendes finden.

Steuerrecht – Außenprüfung

Steuerliche Außenprüfung

Der Außenprüfer findet immer was

In der Mehrzahl der Fälle, muss sich der Einsatz des „Prüfers“ aber rechnen, er muss also entweder vermeintlich nicht versteuertes Einkommen aufdecken oder absetzbare Belege und Sachverhalte in Zweifel ziehen um sein Opfer Plan gemäß schröpfen zu können. Ist im vorgesehenen Prüfungszeitraum nichts oder zu wenig zu finden, verweigert der zu Prüfende die Mitarbeit oder Auskünfte, weil er die Schnauze voll hat von Frechheiten und falschen Vorwürfen, grinst der Abzocker innerlich schon, denn dann ist Steuerfahndung angesagt, des Gleichen wenn auffallend viel zu finden ist. In den meisten Fällen wird dann der Prüfzeitraum auch gleich auf zehn statt drei Jahre rückwirkend ausgedehnt und Hausdurchsuchungen im großen Stiel angeordnet.

Steuerfahndung und Steuerfahnder

Die Steuerfahndung darf so gut wie alles

Nicht selten erweisen sich die zunächst angeführten Gründe für die Ausdehnung des Prüfungszeitraumes und die Hausdurchsuchungen als hinfällig. Es ist jedoch kein Fall bekannt wo sich die Steuerfahndung oder der Außenprüfer mit einem „Sorry, I was wrong“ also einer Entschuldung , „tut mir leid ich lag falsch“ zurückgezogen hätte. Die von vornherein immer bestehende Möglichkeit, steuerrelevante Verhältnisse, (auch zehn Jahre zurückliegende) „schätzen“ zu können, öffnet jeder Willkür Tür und Tor.

Jeder Steuerberater und Steueranwalt weiß dies und rät daher unter allen Umständen zur Kooperation und dem Versuch einen Deal auszuhandeln. Sprich die „Nachzahlung“ ausgehandelter Summen und das akzeptieren eines „Strafbefehls“. Also einer hohen Strafzahlung, die, sollte sie 90 Tagessätze überschreiten, eine im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafe bedeutet.

Der vormals oft respektable und regional sehr engagierte Bürger ist von nun an vorbestrafter Verbrecher. So geschehen mit dem 8. reichsten Deutschen, Reinhold Würth.

Reinhold Würth wird gedemütigt

Wikipedia über Reinhold Würth
Schwäbische.de über Reinhold Würth

Per Textanalyse aufgezeigt wie die Presse auch hier per Suggestion manipuliert:

Spiegel vom 31.03.2008

Textanalyse: Nach Gutsherrenart!

Was der Spiegel hier zur Überschrift heranzieht ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und hat mit dem Steuerstrafverfahren nicht das geringste zu tun. R. Würth stellte Jahre vorher Firmenintern an seinen Finanzchef Roland Hartmann lediglich die schriftliche Anfrage ob er als Privatmann Rechts konform eine Sonderausschüttung von 11 Millionen Euro von der Schweizer Würth International AG erhalten könne. In einem Zusatz fügte er, in für ihn typisch schwäbisch – hohenloher Manier hinzu:

„..Er könne ja, so Würth in dem Schreiben, “bei allen Institutionen immer noch sozusagen nach Gutsherrenart über alle Sachverhalte und Rechtsverhältnisse bestimmen”, solange er noch rechtsfähig sei.“

Soll heißen solange er noch nicht dement und entmündigt ist, gehört ihm allein der Laden und er bestimmt innerhalb der vorgegeben Rechtsrahmen was ihm beliebt.

…Für Normalbürger mag der Strafbefehl, den das Amtsgericht Heilbronn jetzt gegen den Firmenpatriarch persönlich verhängt hat, sehr eindrucksvoll klingen. 700 Tagessätze muss Würth abliefern, was maximal 3,5 Millionen Euro Strafe sein können. Bedenkt man jedoch, dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich davon ausgegangen ist, dass Würth privat 40 Millionen an Steuern hinterzogen hat und der Konzern insgesamt eine dreistellige Millionensumme, dann ist das ein generöses Strafgeschenk. Das zahlt ein Milliardär aus der Westentasche. Und außerdem bleibt ihm durch den diskret verabredeten Strafbefehl, der alle Details seiner Machenschaften verschweigt, die öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. …

Quelle Stern vom 29.05.2008

Der Stern, bzw. Schreiberling Hans Peter Schütz suggeriert, daß die ursprünglich vorgeworfenen Beträge 40Mill. Privat und dreistellige Mill.Beträge für die Firmen, auch tatsächlich hinterzogen worden wären. In Wirklichkeit wurde der erste Vorwurf über die Firma abgerechnete Privatflüge fallen gelassen, da unrichtig. Wie hoch die tatsächlich noch strittigen, nicht die hinterzogenen Beträge am Ende noch waren ist nicht bekannt.

(…) Damit hatte sich auch die Würthsche Hoffnung zerschlagen, dass sich „die Sache rasch als unbegründet“ erweisen würde. Inzwischen soll es im Steuerstreit um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen. (…)

Quelle Focus vom 31.03.2008

Hier ist von einem zweistelligen Millionen Betrag die Rede, man weiß nichts genaues, schreibt halt was.

Ermittlungsverfahren eingestellt!

(…) Die Strafverfolger hatten nach mehreren Durchsuchungen des Firmensitzes im württembergischen Künzelsau vor zwei Jahren Anklage wegen mehrfacher Steuerverkürzung in den Jahren von 1999 bis 2001 erhoben. Den Ermittlungen zufolge wurden Kosten nicht sachgerecht verbucht, sondern nur bei einer Tochtergesellschaft gewinnmindernd angesetzt. Mit den Finanzbehörden sei nun Einigkeit über die steuerlichen Sachverhalte der Jahre 1998 bis 2004 erzielt worden, teilte der 73-Jährige mit. “Ich habe mich nach sehr reiflicher Überlegung bereit erklärt, die Verantwortung für offensichtlich strittige und komplexe Fragen der Besteuerung der Würth-Gruppe zu übernehmen”, erklärte er. Mit den Geldstrafen blieben seinem Unternehmen langjährige Prozesse und Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit erspart. Die Verfahren gegen drei weitere Manager des Unternehmens seien gegen Zahlung von zusammen 1,5 Millionen Euro Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt worden, teilten die Ermittler mit. Die Betroffenen sind nicht vorbestraft. (…)

Quelle Süddeutsche.de vom 28.05.2008

Zwei Jahre akribische Aktenrecherche, durch Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, zwei Hausdurchsuchungen des Firmensitzes in Künzelsau, einmal mit 90 Steuerfahndern (man stelle sich das irre Szenario vor, die müssen mit über 20 Fahrzeugen als echte Großrazzia angerückt sein). Auch private Tagebücher des Chefs wurden beschlagnahmt. Was raus kam ist ein Witz, und ständiger Streitpunkt zwischen Finanzämtern und internationalen Firmen, nämlich die Frage ob Gewinne ins steuergünstige Ausland und Kosten im Hochsteuerland BRD geltend gemacht werden dürfen. Keine Steuerhinterziehung sonder Streit um Steuern mindernde Gestaltung. Dass nach dem Mega-Akt der Staat nicht klein bei geben würde war klar. Er sitzt, wie das Sprichwort sagt, immer am längeren Hebel.

Fazit:

Von den ursprünglichen Vorwürfen, falsche Abrechung bzw. Vermischung privater und geschäftlicher Aufwendungen (Flüge mit Privatjets) blieb nichts übrig, von den erweiterten Vorwürfen beanstandbare Verrechnungen zwischen Würth – Tocherfirmen, Konzernzentrale in Chur (Schweiz) und Inlandsstandort Künzelsau, blieb ein Streitpunkt übrig, der vor Gericht hätte geklärt werden müssen.

Um welche Beträge der ursprünglich großmundig behaupteten drei stelligen Millionenbeträge es letztlich noch ging ist öffentlich nicht bekannt geworden. Bei einem Strafbefehl von 3,5 Millionen für einen 6-fachen Milliardär (6000 Millionen), sicher nur ein Bruchteil der anfangs behaupteten offenen Steuerschuld.

Es bleibt eine unsägliche Demütigung, die so offiziell wurde weil Würth prominent ist und eben nicht das Büßer Gewand überstreifte und abtauchte, sondern er wehrte sich gegen den Staatsterror.

Was die Medienhuren daraus machten wurde oben aufgezeigt.

Würth und Zumwinkel zwei ganz verschiedene Fälle

Der Unterschied von Würth zu Zumwinkel ist, dass ersterer trotz internationaler Tätigkeit nie Zugang zum amerikabasierten Militärisch – Industriellen – Komplex hatte, also den Köpfen der NWO. Auch der Weg den die verräterische CD nahm, über den Bundesnachrichtendienst (BND), lässt aufhorchen. Die Schlapphüte des BND sind durchaus gute Kumpels derer des CIA, der wiederum personell aufs Engste mit dem inneren Kreis der Bilderberger verwoben ist.

Das Weltwirtschaftsforum in Davos war das höchste internationale Gremium zu dem Würth Kontakt hielt. Ein Debattierklub zum Zecke persönlichen Kennenlernens ohne Befugnisse oder weltmachtpolitische Relevanz. Daher intervenierte auch keiner für ihn und ein kleiner frustrierter Außenprüfer des Finanzamtes brachte eine Lawine ins Rollen, mit der an Reinhold Würth das von vielen so genossene Exempel an einem weiteren „Großkopfeten“ statuiert wurde, das der Pöbel so liebt.

Im Fall Zumwinkel blieben übrigens nach Riesen Medienspektakel gerade mal 996.000 Euro Steuernachforderung. Sein Gesamtvermögen 13 Mill. Euro. Peanuts im Vergleich zu Würths 6 Mrd. Am 14.02.2008, dem Tag der Hausdurchsuchungen bei Zumwinkel, wurde noch mit der Zahl 10Mill. Euro vom Stern und der Staatsanwaltschaft, auf den Busch geklopft.

Razzia bei Postchef Zumwinkel

Weiter mit Teil 3


Quelle und Kommentare hier:
http://www.readers-edition.de/2012/09/25/%E2%80%9Esteuer-%E2%80%93-grosbetruger%E2%80%9C-%E2%80%9Emoralapostel%E2%80%9C-%E2%80%9Efaulenzer%E2%80%9C-und-%E2%80%9Eder-staat%E2%80%9C-teil-2/