Stalins Fackelmännerbefehl

von Mathias Ueck

Der sogenannte Fackelmännerbefehl ist der Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941. Er besagt, daß sowjet-bolschewistische Partisanen (auch in deutschen Uniformen – vornehmlich denen der Waffen-SS) in „40 bis 60 km Tiefe ab der Hauptkampflinie alle Siedlungen zu zerstören und die Zivilbevölkerung niederzumachen” hätten.

Weiterhin sei darauf zu achten, daß Überlebende zurückblieben, die über die vermeintlich deutschen Greueltaten berichten könnten.

Stalin hatte zuvor am 3. Juli 1941 in einer Rundfunkansprache alle Völker der Sowjetunion zum bedingungslosen Partisanenkrieg gegen die Deutschen aufgerufen.[2]

In BRD-Medien wird zuweilen die Behauptung aufgestellt, daß die Deutsche Wehrmacht bei ihrem Vormarsch gegen die Sowjetunion eine Politik der „verbrannten Erde“ betrieben habe, in deren Folge das weite russische Land weitgehend verwüstet worden sei. Diese These ist jedoch schon deshalb unglaubhaft, weil kein Angreifer die für seinen weiteren Vormarsch unabdingbare Infrastruktur des besetzten Gebietes zerstören würde. Das Gegenteil war der Fall: Mit dem Ostackerprogramm baute Deutschland das von den Sowjets zuvor selbst zerstörte Land wieder auf. Die Rote Armee hatte dabei absichtlich sämtliche Infrastruktur auf dem Rückzug zerstört, um so den Deutschen – wie auch der Zivilbevölkerung – die lebensnotwendigen Strukturen zu nehmen. Weiterhin wurde die sowjetische Vorgehensweise nach dem Fackelmännerbefehl auch durch viele Partisanen, die in deutschen Uniformen gefangengenommen wurden, bestätigt.

Wortlaut

Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:

Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoff-Flaschen ausgerüstet sind. Die Jagkommandos sollen überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über „deutsche Greueltaten“ berichten können.

Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien [in gegnerischen Uniformen] Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.
(Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568. Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)[3]

Am 30. November 1941 veröffentlichte die Sowjetische Armeezeitung „Leninskij Put“ folgenden Aufruf:

„Jeder von uns muß den Befehl des Genossen Stalin in Ehren erfüllen und alle deutschen Okkupanten bis zum letzten Mann vernichten. Zehn, zwanzig, hundert faschistische Schurken zu töten – das wird von jedem Kämpfer, Offizier und Politmitarbeiter jetzt gefordert!“ (Zitiert in Hoffmann, Stalins Vernichtungskrieg, Seite 237 und Peters, Das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen, Seite 109

Kurz darauf, am 7. Januar 1942, beschwerte sich der sowjetische Außenminister Molotow gegenüber Diplomaten über die von den deutschen Truppen verübten Grausamkeiten, Verwüstungen und Plünderungen in den besetzten sowjetischen Gebieten, wo die deutsche Wehrmacht planmäßig die Vernichtung von Dörfern (Siedlungspunkten) und Städten vornehme. Die Zerstörungen haben das Ausmaß einer Wüste, und die sowjetische Bevölkerung wird von den Deutschen beraubt an Lebensmitteln und Bekleidung, und wer Widerstand leistet wird erschossen.

Zur „Verbrannten Erde“ gab es als Vorläufer den Stalin-Befehl Nr. 0428 vom 17.11.1941

„Fackelmänner-Befehl“ bestätigt. Russischer Sicherheitsdienst FSB veröffentlicht Stalins Order Nr. 0428

Es gehört zu den Binsenweisheiten, daß wissenschaftliche Erkenntnisse fortwährend neue Wertungen und Sichtungen erfahren. Auch geschichtliche Erkenntnisse zählen hierzu, selbst wenn der „Revisionismus“, allerdings nur in Mitteleuropa, die denkbar größte Gegnerschaft der reaktionärsten Dogmatiker findet. Als wir im Frühjahr 1997 (OB 12/97) erstmals Stalins sogenannten „Fackelmänner-Befehl“ veröffentlichten, konnten wir uns nur auf den Fund des im Washingtoner Nationalarchiv (unter der Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568) aufbewahrten Dokuments stützen.

Inzwischen aber entschloß sich der Russische Sicherheitsdienst FSB offiziell dazu, den Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941 zu veröffentlichen. Der populär als „Fackelmänner-Befehl“ bekanntgewordene Erlaß Stalins sah vor, daß sowjetische „Jagdkommandos“ 40 bis 60 Kilometer tief in das von der Wehrmacht bereits besetzte Gebiet der damaligen Sowjetunion einzudringen hatten, um es „zu zerstören und in Brand zu setzen“.

Dabei sollten „die Jagdkommandos überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet“ werden, um die von Stalin anbefohlenen „Vernichtungsaktionen ausführen“ zu können. Dies, so die Ausführungen des Befehls,

„schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über die ,deutschen Greueltaten‘ berichten können“.

Der Befehl führt weiter aus, daß zu diesem Zweck in jedem Regiment „Jagdkommandos in Stärke von 20 bis 30 Mann mit der Aufgabe“ zu bilden seien,

„Sprengungen und Inbrandsetzungen der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese kühnen Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichteten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen“.

Es wird damit offenkundig, daß Stalin mit diesem Befehl die Grundlage und Praxis der „Taktik der verbrannten Erde“ schuf, die aus naheliegenden Gründen immer wieder der deutschen Seite unterstellt wurde. Es ist auch naheliegend, daß dieses verbrecherische Freischärlertum außerhalb der 1907 verabschiedeten Haager Landkriegsordnung lag und deswegen auch von deutscher Seite mit Nachdruck bekämpft werden konnte.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (6/2000) führt am Beispiel der auch in der DDR bei den „Jungen Pionieren“ zwangsweise zu höheren Ehren gekommenen Partisanin Soja Kosmodemjanskaja aus, daß sie mit anderen Freischärlern das bei Moskau gelegene Dorf Petrischtschewo auf der Grundlage dieses Befehls in Brand steckte.

Die Partisanin wurde schließlich durch sowjetischen Verrat an die Wehrmacht ausgeliefert und gehängt und später von der Sowjet-Propaganda zu einer „Heldin des großen Vaterländischen Krieges“ stilisiert.[4]

Dieser nunmehr von Moskau selbst bestätigte Befehl zwingt die mit dem deutsch-sowjetischen Krieg befaßte Historikerschaft dazu, umgehend den Verlauf von kriegsrechtswidrigen Kampfhandlungen immer auch unter dem Gesichtspunkt Stalinscher Eingriffe im Sinne des „Fackelmänner-Befehls“ zu beleuchten.

Selbstverständlich gehört auch hierzu, daß die aus Gründen unwahrer Behauptungen und falscher Bilder geplatzte Propaganda-Schau des Tabak-Millionärs Reemtsma diese Tatsachen zu berücksichtigen hat. Wie verlautet, dauert die wissenschaftliche Überprüfung der Antiwehrmachtsausstellung ohnehin länger als die ursprünglich geplanten drei Monate. Ein erstes Zeichen bemühter Redlichkeit?

Quelle: Peter Fischer, in: Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 12. Februar 2000

Umdeutungsversuche im Sinne der antideutschen politischen Korrektheit

„Der ‚Fackelmänner-Befehl‘ war lediglich einer unter einer großen Anzahl ähnlicher Befehle. Daß er eine besondere Aufmerksamkeit erfuhr, mag darauf zurückzuführen sein, daß ihm Sätze eingefügt sind, wonach die Jagdkommandos der Sowjetpartisanen ‚Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS‘ tragen sollten, um damit den Haß auf die faschistischen Besatzer zu schüren.

Weiter liest man: ‚In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Ortschaften in Brand steckten, um die Partisanen zu bestrafen.‘ Diese erweiterte Form des ‚Fackelmänner-Befehls‘ fand sich zum ersten Mal in dem Buch ‚Stalins Blutspur durch Europa‘ (1995) von Fritz Becker.

Von ihm übernahmen nicht nur Publikationen die Version, sondern auch renommierte Historiker, diese allerdings mit einschränkendem Vermerk, was die Behauptung betraf, die Jagdkommandos sollten erbeutete deutsche Uniformen tragen.“[6]

BRD-Regime-„Historiker“ streiten zuweilen darüber, ob denn tatsächlich auch die Anweisung „in deutschen Uniformen“ authentisch sei – in Anbetracht des sowjet-bolschewistischen Vernichtungskrieges gegen Deutschland fürwahr eine Marginalie.

Dies darf im übrigen nicht zu dem Umkehrschluß führen, es habe in der sowjetischen Kriegführung, insbesondere im Partisanenkampf, keine Verwendung deutscher Uniformen gegeben. Hier wäre etwa auf einen Bericht des Heeresfeldpolizeichefs im Oberkommando des Heeres über die Entwicklung der sowjetischen Partisanenbewegung in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1942 zu verweisen, in dem u. a. zu lesen ist:

„Mehrmals überfielen Partisanen, die deutsche Uniformen trugen, darunter auch Offiziersuniformen mit E.K.I und II, ganze Dörfer, plünderten sie aus und ermordeten Dorfälteste, Kolchosleiter und andere deutsch-freundliche Personen.“[7]

Der Partisaneneinsatz gegen die deutsche Wehrmacht war in jedem Fall und ausnahmslos kriegs- und völkerrechtswidrig. Nach Artikel 1, Absatz 2 der Haager Landkriegsordnung müssen die Kriegführenden als solche erkennbar sein, indem sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen. Erst recht verboten ist die Verwendung gegnerischer Abzeichen.

Der Mißbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der besonderen Abzeichen des Genfer Abkommens wird durch Artikel 23 ausdrücklich untersagt. Wie der Befehl umgesetzt wurde, geht aus weiteren FSB-Veröffentlichungen hervor, die neue Details, etwa über die „Nationalheldin“ Soja Kosmodemjanskaja enthalten. Sie gehörte zur Diversionsabteilung Nr. 9903 mit 400 Agenten der sowjetischen Geheimpolizei. Zehn Tage nach dem Stalin-Befehl, in der Nacht des 27. November 1941, setzte die Partisanenkämpferin gemeinsam mit zwei Genossen das Dorf Petrischtschewo nahe Moskau in Brand.[8]

Der russische Militärstaatsanwalt Alexander Epifanow schildert zudem einen weiteren Fall, in dem die den deutschen Truppen angelastete Verbrennung der Zivilbevölkerung eines Dorfes vom sowjetischen Geheimdienst NKWD vorgenommen wurde.[9]

Fritz Becker, Kriegsteilnehmer und Privathistoriker, teilt unter dem 23. Mai 1997 zu diesem Thema mit:

Am 22. Mai 1997 wurde abends um 22.15 Uhr auf dem Fernsehkanal ARTE ein Film, offensichtlich russischer Herkunft, über die Partisanentätigkeit der Sowjets, mit dem Titel „Sieh her!“ gezeigt. Darin traten sowjetische Partisanen in deutschen Uniformen auf.

Wolkogonow, Oberster Politkommissar, hat bei dem in seinem Buch „Stalin – Triumph und Tragödie“ abgedruckten Befehl Nr. 0428 die entsprechende Anweisung Stalins, in deutschen Uniformen aufzutreten, einfach weggelassen, was durch ….. Satzzeichen nachgewiesen ist.

Es kommt hinzu, daß der Befehl spätestens am 31.05.1943 dem Wehrmachtsführungsstab, wahrscheinlich schon früher, bekannt war, was dann zur Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten führte.

Danach hieß es, daß Bandenangehörige / Partisanen als Kriegsgefangene zu behandeln sind, wenn sie in feindlichen, also sowjetischen Uniformen auftreten. Und das Deutsch-Russische Kapitulationsmuseum in Berlin-Karlshorst zitiert ein Merkblatt zur Bandenbekämpfung von SS-Obergruppenführer vom Bach-Zelewski vom 6. Mai 1944, daß von den deutschen Streitkräften ergriffene Partisanen wie Kriegsgefangene zu behandeln sind, wenn sie nicht die Uniformen der Deutschen Wehrmacht oder deren Verbündeten tragen.

Es gibt heute noch unzählige Zeitzeugen und Lichtbilder, die bestätigen, daß die Sowjets bei heimtückischen Anschlägen und Terroreinsätzen gegen die eigene Bevölkerung sich deutscher Uniformen bedienten.

Der militärische Unterschied zwischen der deutschen Wehrmacht und der Roten Armee der Ex-UdSSR bestand vor allem darin, daß die Rote Armee schon zu Friedenszeiten taktisch und strategisch in der Ausübung des Partisanenkampfes selbst oder auch in dem taktisch-strategischen Zusammenwirken mit Partisanengruppen ausgebildet wurde…..

Daß den Sowjets die Völkerrechtswidrigkeit ihrer Partisanentätigkeit bewußt war, geht eindeutig u.a. aus den Aufrufen der Roten Armee an Angehörige der deutschen Wehrmacht am 8. und 9. Mai 1945 hervor, die allen deutschen Soldaten, die bis dahin zum Zeitpunkt der Kapitulation die Waffen nicht niedergelegt hatten, androhten, als Partisanen behandelt zu werden, was nach dem Kriegsrecht nichts anderes als die Todesandrohung bedeutete.

Und an anderer Stelle heißt es dann beim ehem. sowjetischen Generalstäbler und Militärhistoriker Telpuchowksi in seinem Buch: „Die Sowjetische Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges 1941 – 1945“ auf Seite 284:

„In drei Kriegsjahren beseitigten die weißrussischen Partisanen etw 500.000 deutsche Soldaten und Offiziere, 47 Generale, sprengten 17.000 Militärtransporte des Feindes und 32 Panzerzüge, zerstörten 300.000 Eisenbahnschienen, 16.804 Kraftfahrzeuge und noch eine gewaltige Anzahl an Kriegsmaterialien aller Art“. ……

Becker weiter:

„Es versteht sich von selbst, daß die Partisanensprengungen vor Lazarettzügen nicht halt machten, die mit dem Roten Kreuz gekennzeichnet waren. Und Telpuchowksi schildert eine tapfere Partisanin, die allein über 100 deutsche Soldaten getötet hatte ….

„Die für solche völkerrechtlich nicht gedeckten Mordtaten ergriffenen und verurteilten Täter können nicht als Verbrechen der Wehrmacht bezeichnet werden, wie das amateurhafterweise durch die Ausstellungstournee derzeit geschieht.

Es gab auch selbständige Partisanenbrigaden, die gegen die deutschen Besatzungsmächte kämpften, die unter dem Oberbefehl der Roten Armee, der STAWKA, standen, von ihr Einsatzbefehle bekamen, berichtspflichtig waren, deren Kommandeure ausgezeichnet und befördert, in einen Urlaub entlassen wurden und die ständig über feststehende Fluglinien mit der Roten Armeeführung in Kontakt blieben.

Daß diese Operationen im Hinterland des Feindes – hier der deutschen Besatzungstruppen – stattfanden und zur Täuschung der deutschen Truppen in Zivil oder in deutschen Uniformen erfolgten, ist ein wichtiger Aspekt des Partisanenkampfes, der von der Haager Landkriegsordnung (HLKO) und der Genfer Konvention rechtlich nicht gedeckt war. Und soweit in diesem Zusammenhang Todesurteile ausgesprochen wurden, sind allen diesen Urteilen ordentliche Kriegsgerichtsverfahren vorausgegangen. Darüber berichten Reemtsma und Heer nichts, und insofern ist diese Ausstellung einseitig und historisch falsch.

Die offene Kennzeichnung der jeweils kämpfenden Truppen durch Uniform und Hoheitszeichen gehört zu den Kriegsregeln, die man vereinbart hat zum Schutz der Zivilbevölkerung. Mit Ausnahme der Sowjetunion, die über den ganzen Krieg diesen Vereinbarungen nicht beigetreten ist, – sie hat die HLKO nicht unterschrieben. Erst 1945, als alles zu Ende war – haben die kriegsführenden Staaten des Westens diesen Abmachungen zugestimmt, obwohl sich auch die Amerikaner, die Kanadier, auch die Engländer schon seit Kriegsbeginn nicht daran gehalten haben. Alle führten einen totalen Krieg – insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, auch darüber wird in der Ausstellung nichts berichtet.

Literatur

Fritz Becker: Stalins Blutspur durch Europa, Partner des Westens 1933–45

Wolfgang Juchem: Vater, ich bin stolz auf Dich. Eine Antwort auf die Verleumdungskampagne gegen die deutsche Wehrmacht, 2004

Fußnoten

2.) Josef Stalins Rundfunkrede vom 3. Juli 1941
3.) Stalins „Fackelmänner-Befehl“ fabrizierte „deutsche Greueltaten“
4.) Vgl. Spiegel.png Stalins Brandstifter, Der Spiegel, 6/2000, 7. Februar 2000
6.) jungefreiheit.de 23/08 30. Mai 2008
7.) Archiv des Instituts für Zeitgeschichte München, MA 1564, NOKW 2535, S. 18, zitiert in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 48. Jahrgang Oktober 2000, 4. Heft, S. 672
8.) vgl.: Stalins Brandstifter (DER SPIEGEL 6/2000)
9.) Alexander Epifanow: Die Tragödie der deutschen Kriegsgefangenen in Stalingrad, Biblio Verlag, Osnabrück 1996


Quelle und Kommentare hier:
https://verschwiegenegeschichtedrittesreich.wordpress.com/2018/08/11/fackelmaennerbefehl/