RA Lutz Schaefer: Das „Recht“ in diesem „Rechtsstaat“ wird täglich dünner

Liebe Leser,

„…der Kläger hat nicht ausreichend dargelegt“, oder „es kann offen bleiben“, oder „es kann dahinstehen“, kennen Sie, liebe Leser, auch diese Ausdrucksweisen in gerichtlichen Entscheidungen, dies i.d.R. zu Ungunsten eines klagenden Bürgers gegen die Obrigkeit?

Obrigkeit, hierbei ist es völlig wurst, ob damit eine Bank, eine Versicherung, ein Arzt oder die Bundesregierung verklagt/gefordert wird…, „es kann dahinstehen“ u.a.m., das sind allein Worte, welche jegliches Klagebegehren (gerne auch in Verbindung mit: „Diese Entscheidung ist unanfechtbar“) und sei es noch so berechtigt, im Sinne des hier herrschenden Unrechts gezielt an die Wand fahren!

Dürre Plürre stellen diese Ausdrucksweisen/Formulierungen dar, ein Geschwurbel und eine Diktion, welche eigentlich nur Hilflosigkeit seitens der Justiz offenbart, vor allem dann, wenn der Bürger zunehmend „hellsichtig“ wird und auf seine Rechte pocht! Die Ursache dafür dürfte wohl auch der Umstand sein, daß das „Recht“ in diesem „Rechtsstaat“ zunehmend dünner wird, dies auch erkannt von den einigen Gerichten, s.z.B. OLG Koblenz, dies i.S. „Flüchtlingspolitik, dies zu Erinnerung:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt“.

Dieser Sichtweise des Gerichts, also bzgl. der zumindest teilweisen Aussetzung rechtsstaatlichen Geschehens müßte man sich doch eigentlich anschließen, nicht wahr?

Eine gerichtliche Feststellung, welche eigentlich diesen „Rechtsstaat“ und vor allem die Medien hätte zu Erbeben bringen müssen!

Nein, statt dessen nehmen diese „Flucht-Floskeln“ ins Unrecht, welche aber doch noch sehr nach „Recht“ klingen, eklatant zu und sollten mehr als zu denken geben!

Jüngstes Beispiel (nach meinem Versuch und den Versuchen zahlreicher Mitstreiter in Sachen einer EA gegen Merkel) nun das Scheitern der AfD mit ihrer Klage zu Merkels Flüchtlingspolitik.

„Drollig“ ist dazu folgende Feststellung der Karlsruher Richter, wiedergegeben von einem Journalisten:

„Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und `objektives Recht`zu wahren. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig“.

Donnerkeil und Halleluja in einem einzigen Sachverhalt:

1. Wie kann man aber auch so dreist sein, u.a. „eine Regierung zur Wahrung von objektivem Recht“ verpflichten zu wollen, das mußte doch einfach scheitern!

2. Und dann kam da noch der Verfahrensweg; irgendwas lässt sich immer aus dem Hut zaubern, warum eine Klage/ein Begehren unzulässig ist, hier stellt die „Rechtsprechung“ (vermutlich in weiser Voraussicht) unglaubliche Anforderungen, leider sind diese Anforderungen sehr einseitig ausgelegt, s. allein z.B. Arzthaftung:

Es ist der geschädigte Patient allein, der die volle Beweis-/Kostenlast zu tragen hat, obwohl sich die Beweise für sein Vorbringen allein in der Hand des Arztes befinden, so z.B. in Form von Patientendokumentationen. Diese können jederzeit durch einen beklagten Arzt noch rechtzeitig verändert werden, „das lernen bereits Medizinstudenten“, so die Aussage eines Gutachters anläßlich eines Arzthaftungsprozesses!

Inoffiziell hat sich zu diesem Thema in der Rechtsprechung inzwischen zwar einiges getan, aber es herrscht kein erwähnenswertes Interesse, diesen unglaublichen Mißstand publik zu machen und in „offiziell gültiges Recht“ zu gießen!

Hatte ich gerade „Mißstand“ geschrieben? Na dann:

„Schwere und gefährliche Körperverletzungen von Kindern in der Schule nehmen zu,“

das findet sich im „focus“; man stellt in diesem Beitrag einen deutlichen Anstieg seit dem Jahre 2015 fest, ebenso wird festgestellt, daß sich dieser drastische Anstieg der Gewalt durch alle gesellschaftlichen Schichten ziehe…, aber Eltern schicken weiterhin brav ihre Kinder in diese Horte des zunehmenden Verbrechens; ja, warum auch nicht, das ist doch Gesetz, nicht wahr?

So, es reicht, das kann auch nicht mehr kommentiert werden, zumindest nicht von mir; sehen Sie sich einfach die Leserkommentare zu diesem Beitrag an, das reicht allemal!

Die Bundesregierung wird wohl am morgigen Tage ein neues Gesetz zur „Fachkräfteeinwanderung“ verabschieden, dies etwas lauer als bisher angedacht. Man munkelt, daß nun auch „Nichtakademiker“ Zugang zu uns haben, man munkelt, daß auch „Nichtqualifizierte“ und jeder dieser Personen auch ohne Arbeitsplatznachweis zunächst für sechs Monate ins Land dürfen = Jeder `rein, nu` isser halt da, den Rest erledigt der deutsche Steuerzahler…

Zum Thema Rechtsverweigerung und Stillstand der Rechtspflege, Erosion des Rechts und ‚Erinnerung an’s Recht‘ usw. usf. muß ich doch nochmals eine selbst erlebte Anekdote zum besten geben, die mir beim Verwaltungsgericht Koblenz passierte:

Gegen einen frisch angekommenen Rußland-Deutschen, für den sein Arbeitgeber kräftig Subventionen kassiert hatte und dem er nach deren Auslauf natürlich die Kündigung aussprach mit ehrenrührigen Behauptungen wie z.B. Faulheit, Unpünktlichkeit und eine ganze Latte von Verleumdungen mehr, forderte die Verwaltung von dem Arbeitnehmer diese Subventionen zurück und brachte dieses Ansinnen in einem geharnischten Schreiben zur Geltung.

Frei nach dem Motto: „Sie haben ihren Job versaubeutelt und eine reguläre Übernahme vereitelt, daher werden wir von Ihnen alles zurückfordern, was in Ihren Job investiert wurde.“

Dieses Schreiben war atemberaubend und verlangte nach sofortigem Tätigwerden. In meiner jugendlichen Unerfahrenheit ließ ich sofort eine Anfechtungsklage zum VG Koblenz los und traf mich mit dem städtischen Sachbearbeiter in der mündlichen Verhandlung beim VG Koblenz.

Der Einzelrichter stellte fest, daß das Schreiben bzw. die Ankündigung der beklagten Stadt zwar wie eine geharnischte Aufforderung zur sofortigen Erstattung der Subventionen aussah, aber dies nur eine Ankündigung war und nicht der eigentliche Leistungsbescheid in Form eines Verwaltungsakts. Damit war meine Klage plötzlich unzulässig und ich hätte nach Hause fahren können. Dann aber sagte der Richter zu meinem Erstaunen:

„Herr Rechtsanwalt, Ihre Klage ist zwar unzulässig, aber zutiefst begründet“!

Folglich bekam die Stadt die Meinung des Gerichts um die Ohren gehauen, was zu sehr befriedigenden Vergleichsverhandlungen führte, die den Fall zugunsten des Mandanten abschloß.

Man mache sich das mal klar: Unzulässig, aber zutiefst begründet!

Und dann verfolge man einmal die Gangart des Bundesverfassungsgerichts, die alles abwürgt, was schon als ‚unzulässig‘ oder ’nicht hinreichend dargelegt‘ oder überhaupt als Frechheit daherkommt, um den Fall ohne jeden Nutzen und ohne Sachentscheidung vom Tisch zu fegen, natürlich als ‚unanfechtbar‘.

Liebe Leser, das waren noch Zeiten und Gerichte, denen es auf eine konstruktive Erledigung auch ohne Entscheidung ging, womit Friede geschaffen wurde und jede Partei etwas lernen konnte. Leider sind diese Zeiten vorbei. Heute weht ein anderer Wind, was die jüngste Entscheidung des OVG Koblenz in einer Reichsbürgersache mit Argumenten aus Textbausteinen deutlich zeigt.

Es gibt kein sachliches Recht mehr, sondern nur noch ein Maßnahmerecht, das die reine Gefahrenabwehr durch die Verwaltung und deren Erlasse stützt, also praktisch inzwischen eine Gleichschaltung der Verwaltung und den Verwaltungsgerichten, von echter Gewaltenteilung keine Spur mehr.

Dies ist „bedauerlich“, so wie überhaupt alles in dieser Merkeldiktatur, daher c.c.M.e.d.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.lutzschaefer.com