Neuester Dreh, um Maaßen loszuwerden: Für ihn gilt keine Meinungsfreiheit

von Wilhelm Schulz

So werden Merkel-Kritiker mundtot gemacht: Mit dem schlichten Satz, für den Verfassungsschutz-Chef gelte keine Meinungsfreiheit, wird Hans-Georg Maaßen zum Abschuss freigegeben. Nach Einschätzung von Staatsrechtlern könnte er deswegen seines Amtes enthoben werden. Weil Innenminister Seehofer bei dessen Äußerungen zu Chemnitz nicht eingeschritten sei und Merkel nicht geschützt habe, müsste auch er zurücktreten. Denn es zähle die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin.

Mit diesen Aussagen im Sinne der Bundeskanzlerin und der sie stützenden etablierten Parteien zieht sich die Schlinge um Maaßen nun immer enger. Seine Entfernung aus dem Amt scheint nur noch eine Frage der Zeit – zumal er nach der Attacke auf Angela Merkel die gesamte Medienlandschaft gegen sich hat. Die „Tagesthemen“ hatten mit ihrer Frage, ob Maaßen „noch alle Tassen im Schrank hat“, die Kampagne vorgegeben (Jouwatch berichtete).

Nun finden Journalisten Experten, die zwar bisher keiner kennt, die aber die gewünschte Meinung vertreten. Aussagen eines Verwaltungswissenschaftlers aus Speyer sorgen daher jetzt für das mediale Trommelfeuer, das für eine Entlassung der Verfassungsschutz-Präsidenten nötig ist.

„Wenn Herr Maaßen seine Äußerungen tatsächlich nicht belegen kann, muss er die Konsequenzen ziehen. Nachdem er sich offen in Widerspruch zur Bundeskanzlerin gestellt hat, kann das eigentlich nur der Rücktritt sein“,

sagt Joachim Wieland, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, dem „Handelsblatt“. Viele Medien schreiben diese Aussage nun ab.

 

„Der Bundesinnenminister müsste den Präsidenten der ihm nachgeordneten Behörde unter diesen Umständen entlassen, wenn er nicht erneut die politische Auseinandersetzung mit der Bundeskanzlerin sucht.“

Als Chef einer obersten Bundesbehörde sei Maaßen zwar „zu eigenständiger Pressearbeit berechtigt“, sagte Wieland weiter, „aber natürlich auch für seine Äußerungen verantwortlich“. Daran ändere sich auch nichts, wenn er das ihm vorgesetzte Ministerium und den Minister im Vorhinein über seine Äußerungen gegenüber Medien informiert habe.

„Das Ministerium und der Minister tragen dann aber die Verantwortung dafür, dass sie nicht eingeschritten sind und den Dingen ihren Lauf gelassen haben“,

sagte der Jurist. Das sieht auch der Göttinger Staatsrechtler Hans-Michael Heinig so.

„Bundesminister bleiben für ihr Ressort verantwortlich und können sich dieser Ressortverantwortung ihrerseits nicht durch Verweis auf die Eigenverantwortung der nachgeordneten Behörden entledigen“, sagte Heinig dem „Handelsblatt“.

Klar sei zudem, fügte er mit Blick auf Maaßen hinzu:

„Staatliche Amtsträger genießen in ihrer Funktion keine Meinungsfreiheit. Sie sind grundrechtsverpflichtet, nicht grundrechtsberechtigt. Staatliche Amtsausübung sei etwas anderes als „grundrechtliche Freiheitsausübung“.

Gleichwohl könne das Innenministerium dem Verfassungsschutz-Chef eine eigenständige Pressearbeit zubilligen,

„sogar eine solche, die Äußerungen der Bundeskanzlerin oder des Pressesprechers kritisch bewertet“, sagte Heinig weiter.

Eine „rechtliche Grenze“ bestehe allerdings in der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin und im sogenannten Kollegialprinzip, wonach alle wichtigen Fragen im gesamten Bundeskabinett entschieden werden.

Im Klartext: Ein Verfassungsschutz-Chef, der der Kanzlerin widerspricht, müsse entlassen werden. (dts/WS)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/09/11/neuester-dreh-maassen/