Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

von Kurzer

Am heutigen 13. Prozeßtag wartete in der Früh bereits Spiegel-TV auf den Volkslehrer und bedrängte ihn bei seinem Erscheinen mehrfach dazu, ihnen ein Interview zu geben, was er dann schließlich auch tat. Anschließend machten sie weitere Filmaufnahmen vor und im Gerichtssaal. Dabei wurden auch andere Prozeßteilnehmer (zum Teil gegen ihren Willen) gefilmt und nach ihren Beweggründen zur Prozeßbeobachtung befragt.

Zum Verhandlungsbeginn wurde vom Gericht mitgeteilt, daß der Kriminalbeamte, der als Zeuge dazu befragt werden sollte, wie er ein Video hatte sichern können, das zum Zeitpunkt der Anklageerhebung für den Zugriff aus Deutschland bereits gesperrt war und dessen Beweiskraft für eine Anklageerhebung in Deutschland deshalb in Frage gestellt worden war, nicht vor Gericht erscheinen könne. Als Begründung wurde mitgeteilt, daß der Beamte an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und eine Zeugenvernehmung vor Gericht den Heilungsprozeß schwer beeinträchtigen würde.

Die Anwälte von Monika und Alfred Schaefer beantragten daraufhin die schriftliche Vorlage der ABLADUNG des vorgeladenen Zeugen, was zu nächst zu einer 30-minütigen Unterbrechung der Verhandlung führte. Unmittelbar bei Fortsetzung wurde eine weitere Unterbrechung um 2,5 Stunden für die Abfassung eines Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden beantragt (und nach einem Einschub der kurzen Verlesung dreier Beschlüsse – explizit ohne Rechtsnachteile für den somit erst verzögert einlegbaren, bereits dritten Befangenheitsantrag gewährt. Denn: Nach Aushändigung des Schriftverkehrs zur Vorgeschichte die Abladung des Zeugen stellten die Rechtsanwälte einige aus ihrer Sicht gravierende, nicht von der StPO gedeckte Vorgehensweisen des Vorsitzenden fest, die den Verdacht aufkommen ließen, daß die PSYCHOTHERAPEUTIN UND DIPLOM-PSCHOLOGIN vom Richter dahingehend beeinflußt worden sein dürfte, daß ihr Attest durch die Ergänzung die Zeugenvorladung unbedingt verhindern sollte. Denn er schrieb ihr eine E-Mail, in der er sie ausdrücklich darum bat, einen „Zweizeiler“ zurückzuschicken, worin sie die „VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT“ des Kriminalhauptkommissars „AUF UNBESTIMMTE ZEIT“ attestieren solle, dann sei die Ladung vom Tisch, was sie prompt in weniger als einer Stunde wie bestellt bzw. gewünscht per E-Mail beantwortete! Die Rechtsanwälte der Schaefers stellten daher einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, was zunächst dazu führte, daß das entsprechende Video als Beweismittel für die Anklage gegen Alfred Schaefer zurückgezogen wurde.

Die Staatsanwältin beantragte die Ablehnung der Beweisanträge von Alfred Schaefer, weil alles, was er vorgetragen habe, auf Vermutungen beruhe, worauf man sich bei Gericht nicht stützen könne und die Antragsfülle eher den Verdacht auf eine Prozeßverschleppung nahe legen würde. Man sei vor diesem Gericht gehalten, eine Haftsache zu verhandeln und könne das nicht ewig hinauszögern. Schließlich habe man bereits 14 Verhandlungstage beansprucht.

Einer der Anwälte widersprach dem Vorwurf der Prozeßverschleppung, weil die Anklage ja von der Staatsanwaltschaft erhoben worden sei und er als Anwalt nur seiner Pflicht der Verteidigung nachkomme, die er schließlich im Sinne seines Mandanten wahrnehmen müsse.

Als erfreuliche Nachricht konnte einer der Rechtsanwälte verkünden, daß es inzwischen sehr viele Rechtsanwälte gäbe, die an seinen Fortbildungskursen teilnehmen würden, bei denen es auch um den Umgang mit § 130 StGB ginge. Früher seien es nur vereinzelte Rechtsanwälte gewesen, die sich mit diesem Sondergesetz befaßt hätten. Jetzt würden es immer mehr werden, die sich für das Thema interessierten.

Die Verhandlungstage wurden anstelle von ursprünglich zwei weiteren auf weitere fünf Tage erweitert. Die neuen Termine sind:

21.9., 9:30 Uhr

24.9. 9:30 Uhr

28.9. 9:30 Uhr

18.10. 9:30 Uhr

22.10. 9:30 Uhr

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Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kleiner Nachtrag zum achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


Quelle und Kommentare hier:
http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/kurzbericht-vom-dreizehnten-prozesstag-gegen-monika-und-alfred-schaefer-am-landgericht-muenchen/