Justiz völlig aus dem Ruder: Haft für Kritik an Migrantengewalt – Totschläger werden freigelassen

von SKB

Die Justizschergen der migrationsfreudigen rotgrünen Politiker scheuen nicht mehr davor zurück, Einheimische ins Gefängnis zu stecken, wenn es jemand wagen sollte, die Migrantenkriminalität zu krisieren.

Der Fall eines Rentners aus Österreich, den ein sog. Richter zu Haftstrafe für seine Kritik an Migranten auf Facebook verurteilte, lässt einem das Blut in den Adern gefrieren.

Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil verschaffte sich der Rentner im Januar des Jahres wahrlich Luft über die besorgniserregende Migrationspolitik. Er schrieb:

„JETZT? Müssen wir reden? Warum haben wir nicht VORHER geredet, als das Asylchaos gekommen ist? Jetzt ist es ZU SPÄT! Ich werde sicher nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen hat“.

Der Mann aus Stockerau (Korneuburg) wurde angezeigt und musste sich für seine Worte am Landesgericht Korneuburg wegen sog. „Verhetzung“ verantworten. Der Angeklagte nahm im Gerichtssaal sein gesetzlich geschütztes Recht auf Meinungs -und Redefreiheit war und erklärte dem Richter:

„Alle die reinkommen, dürfen über mich schimpfen, ich aber nicht.“

Weiter schimpfte der Mann,

„es gebe keine Redefreiheit mehr, die Demokratie ist gestorben. Da greift ma sich auf’n Schädel. Es hat alles keinen Sinn mehr, wir werden in der Zuwanderung versinken.“

Der 62-jährige muss jetzt drei Monate ins Gefängnis. Er hatte sich auf Facebook Luft verschaffen wollen und bezichtigte eine islamfreudige Politikerin als eine Volksverräterin und nannte „alle Flüchtlinge Vergewaltiger“.

Nun ist es der Logik nach eigentlich unmöglich alle eingereisten Migranten persönlich zu kennen bzw. sich pauschal ein Urteil zu erlauben. Immerhin geht es hier um hunderttausende und mehr Personen. Nicht so für den verlängerten Arm der migrationsfreudigen Politiker an den Gerichtshöfen.

Nach Logik der bunten Richter ist ein Einzelner sehr wohl in der Lage Hundertausende zu beurteilen und verdonnerte den Rentner daher zu neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss der Mann davon absitzen.

In der Urteilsbegründung versuchte Richter Manfred Hohenecker dem 62-jährigen begreiflich zu machen, dass es einen Unterschied zwischen Redefreiheit und Verhetzung gebe: „Sie haben alle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt,“ so die befremdliche Logik des Richters.

Intersssant an diesem Fall bleibt auch der Vergleich der Bestrafung eines Einheimischen und jenen, die als kulturfremde schwere Straftaten begehen.

Der Rentner hatte nach einem Bericht der regierungsnahen Online Ausgabe heute.at 16 Vorstrafen zu verantworten. Genug für den Richter den kritischen Bürger mit seiner unerwünschten Redefreiheit in den Knast zu schicken. Nicht verwunderlich, dass die Mainstreampresse  in diesem Zusammenhang nicht aufdecken mochte, um welche Vorstrafen es denn überhaupt gehe? Parkverstöße, zu schnelles Fahren?

Zum Vergleich: In Deutschland wie auch in Österreich werden Schwerstkriminelle mit ellenlangen Vorstrafenregistern von bunten Richern immer wieder auf freien Fuss gesetzt. – Und bei diesen Delikten handelt es sich meist um Kapitalverbrechen. Das bedeutet Totschlag, schwere Körperverletzung, Bandenriminalität (Araberclans), Serienvergewaltiger.

Erst gestern berichtete SKB News über einen Fall aus Berlin, wo ein afrikanischer Asylant einen Bahnbediensteten die Treppe hinunterstürzte und ihn schwer verletzte. Der unerwünschte Einwanderer war mit dicker Strafakte nicht nur polizeibekannt, er hatte auch keinen berechtigten Aufenthaltsstatus, – eine Straftat die lt. Gesetz mit einem Jahr Haft geahndet werden sollte –  aber der Richter setzte den Mann auch diesesmal wieder auf freien Fuss.

Die nächsten Opfer werden nicht lange auf sich warten lassen.


Quelle und Kommentare hier:
https://schluesselkindblog.com/2018/09/12/justiz-voellig-aus-dem-ruder-haft-fuer-kritik-an-migranten-freier-fuss-fuer-totschlaeger/