BRD plemplem: 50.000 € Bußgeld für eine tote Wespe, aber insektenausrottende Insektizide zulassen

von Niki Vogt

Der anhaltende Hitze und Trockenheit sorgte für einen veritablenen Wespensommer. Die Bedingungen waren von Anfang an ideal. Ab Mitte März, Anfang April fliegen die Königinnen aus und gründen neue Völker. Wespenköniginnen haben es nicht leicht, sie sind anfangs sozusagen „alleinerziehende Mütter“.

Sie müssen die ersten Larven ihres Volkes allein füttern und gleichzeitig das Nest aufbauen. Kommt noch einmal ein Kälteeinbruch im Frühjahr, gehen sehr viele junge Nester zugrunde. Doch in diesem Jahr fiel die Schafskälte aus und das Wetter blieb stabil warm und trocken – fantastische Bedingungen für die Wespen.

Entsprechend nervig sind die schwarzgelben Brummer bei den schönen, lauschigen Grillabenden oder Kaffee- und Kuchenkränzchen im Garten. Andauernd wird man von Wespen umflogen und muss aufpassen, dass man nicht aus Versehen mit dem Kuchen auch eine Wespe in den Mund bekommt. Das penetrante Gesurre auf Tisch und Teller und die ausgeprägte Bereitschaft dieser Tiere, auch sofort zuzustechen, kann einem schon die Freude verderben. Da greift mancher zur Selbstverteidigung und mördert ein paar der Nervensägen.

Doch halt! Das kann enorm teuer werden!

Wespen stehen unter Naturschutz und in Nordrhein-Westfalen stehen auf das Töten von Wespen oder Wildbienen saftige Strafen. Bis zu 50.000 Euro für einen einzigen Wespenmord sind möglich. Das steht im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung. Eine Tabelle, welche Bußgelder bei Wespenmord wo fällig werden, findet man hier.

Relativ günstig mit 5.000 Euronen bei Wespenmord kommt man in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein davon. Die anderen bewegen sich – bis auf NRW – zwischen 10.000 und 15.000. Nur Nordrhein-Westfalen, das rotgrüne Wunderland, sticht mal wieder mit dem größten Irrsinn hervor: 50.000 Euro.

Gleichzeitig dürfen aber nach wie vor Insektizide produziert und angewendet werden, die nachweislich bereits in weiten Teilen Deutschlands das Insektenleben bis kurz vor die Ausrottung gebracht haben. Bundesumweltministerin Svenja Schulze „will das Insektensterben stoppen“, kommt aber nicht so recht vom Fleck damit.

Saft- und kraftloe Formulierungen wie „Wir brauchen einen Glyphosat-Ausstieg in dieser Legislaturperiode“ und „wir brauchen einen grundsätzlich restriktiveren Einsatz bei allen Pflanzenschutzmitteln, insbesondere in Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz und in Wasserschutzgebieten“ sind reine Absichtsäußerungen.

Das Glyphosatverbot (Roundup, Monsanto) kam überhaupt nur aufgrund massiven Bürgerprotestes zustande, durch Kampagnen und Unterschriftenaktionen, Protestmärsche und massenhafte Anrufe und Schreiben an die Abgeordneten. Die deutschen Bürger setzen sich für den Schutz der Insekten ein. Und was war der Erfolg all dieser Anstrengungen?

Die Politik sah sich zwar gezwungen, deshalb dann doch endlich mal die Mordbrühe Glyphosat zu verbieten, nachdem es jahrelang immer noch eine und noch eine Verlängerung für den Einsatz dieses krebserregenden Giftes gab. Doch die Giftpanscher waren schon vorbereitet.

Die nächste Generation Insektengift ist schon da. Sulfoxaflor, Cyantraniliprol und Flupyradifuron haben ähnlich verheerende Auswirkungen auf die Insektenwelt und wir Bürger können wieder von vorne den Kampf David gegen Goliath aufnehmen.

Die angedrohten Bußgelder für Wespenmord werden zwar nur im Falle von besonders schweren Vergehen verhängt, sagt Wilhelm Deitermann, Pressesprecher des Landesumweltamtes in NRW. Es handle sich ja auch „nicht um feste Sätze, sondern Abstufungen, die von den unteren Behörden festgesetzt werden“. Jeder Fall müsse individuell betrachtet werden. Sehr tröstlich.

Den Bürger wegen Mord an einer Wespe drakonisch zu bestrafen, gleichzeitig aber straflos zuzulassen, dass durch Pestizide die Insekten insgesamt in Milliardenzahlen getötet werden, ist absurd, hirnlos, überzogen und überdies sinnlos.

Leider – wenn auch nachvollziehbar – zuckt der deutsche Pack- und Köterbürger bei all dem Wahnsinn, der ihn umgibt, nur noch mit den Schultern und vermeidet es (noch), im Irrenhaus Deutschland irgendwie ungünstig aufzufallen. Er zieht den Kopf ein, weil er weiß, dass er aggressiven Verrückten aller Art ausgesetzt ist und es keine hohen Bußgelder zu seinem Schutz gibt. Daher möchte er einfach nur in Ruhe gelassen werden und überleben.


Quelle und Kommentare hier:
https://dieunbestechlichen.com/2018/08/deutschland-plemplem-50-000-e-bussgeld-fuer-eine-tote-wespe-aber-insektenausrottende-insektizide-zulassen/