Unser Grundgesetz ist in schlechter Verfassung

Von Wahrheiten.org

Am 13.1.2009 wurde eine öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht mit dem Ziel, durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst erarbeitete Verfassung zu verabschieden.

Der Petitionsausschuss gab dem Antragsteller nun schriftlich zu verstehen, dass diese öffentliche Petition abgelehnt wird, weil die BRD bereits eine Verfassung namens Grundgesetz besäße.

Die Begründung, welche offenbar schon mehrfach abgegeben wurde, klingt dünn und fadenscheinig. Aber war etwas anderes zu erwarten?

Die öffentliche Petition wurde mit folgendem Wortlaut beantragt:

Der Deutsche Bundestag möge nach Art. 146 GG eine aus Bürgern bestehende Kommission damit beauftragen, ein Expertenteam zu berufen, welches binnen eines Jahres eine Verfassung für Deutschland ausarbeitet. 4 Wochen danach muss eine Volksabstimmung erfolgen, in welcher einzig über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung abgestimmt wird.

Der Bundestag möge außerdem seine endgültige Auflösung zum Termin der Volksabstimmung formal beschließen und sich dann selbst auflösen.

Als Begründung wurde folgendes angegeben:

Das Grundgesetz FÜR die BRD hat seit dem 18.7.1990 keinen Geltungsbereich mehr durch Aufhebung von Artikel 23.

Ebenfalls fehlen seit 2006 und 2007 u. a. die Geltungsbereiche von ZPO und StPO. Die BRD befindet sich auch heute – 2009 – noch unter ständig gültigem Besatzerrecht, die SHAEF-Gesetze haben volle Gültigkeit.

Siehe Artikel 139 GG:

Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Da die BRD zur Zeit nur noch ein Schein-Staat ist und alle “Beamten”, Richter, Volksvertreter, Anwälte, Polizei und Staatsanwälte gesetzeswidrig als Privatpersonen handeln und entsprechend haften – zumeist unwissentlich – muss dieser Zustand unmittelbar geändert und korrigiert werden, um amtliche Personen zu schützen und für die Gesamtbevölkerung schnellstmöglich wieder einen formal gültigen und rechtlich einwandfreien Zustand herzustellen.

Es besteht der dringende Bedarf der Wiederherstellung von Rechtsicherheit. Außerdem muss unmittelbar ein Friedensvertrag erarbeitet werden, damit die zahlreichen Staaten, mit denen Deutschland sich noch immer nur im Waffenstillstand befindet, in einen Friedensstatus mit Deutschland gelangen können.

Die Argumentation des Petitionsausschusses ist folgende:

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die BRD mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt.

Und weiter:

Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz nach über 40 Jahren zu einem Synonym für eine freiheitliche Verfassung geworden war.

Soso, “Grundgesetz” ist also ein Synonym für “Verfassung”? Tatsächlich, der Microsoft Word Thesaurus macht als Alternativen zu dem Wort “Grundgesetz” folgende Vorschläge: Verfassung, Charta, Statut. Na prima, ist doch alles in bester Ordnung.

Nun, lassen Sie uns folgendes Ersetzungsspiel einmal durchgehen. Der Wortlaut von Artikel 146 des GG ist:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da man das Wort Grundgesetz also laut Microsoft und auch laut dem Petitionsausschuss durch das Wort Verfassung ersetzen kann, lautet Artikel 146 dann so:

Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hm, das bedeutet also, die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie in Kraft tritt? Ziemlich lustig, unsere Petitionsfuzzies. Ob denen das schon aufgefallen ist?

Lesen Sie sich einmal das gesamte Antwortschreiben des Petitionsausschusses durch. Darin wird auf verschiedene Ziffern des Einigungsvertrages verwiesen. Zum Beispiel in Artikel 1 des Einigungsvertrages steht:

(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland.

Fuer die Bildung und die Grenzen dieser Laender untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Laendern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Laendereinfuehrungsgesetz (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemaess Anlage II massgebend.

Schade nur, dass Artikel 23 zu diesem Zeitpunkt im Oktober 1990 schon längst Geschichte war. Ob das den Petitisten auch noch nicht aufgefallen ist?

Interessant ist ebenfalls der letzte Satz im Antwortschreiben:

Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Gut, dass die etablierten Parteien das abgelehnt haben, denn sonst hätten sie sich ja der eigenen Existenzgrundlage beraubt – wäre doch wirklich sehr schade gewesen.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/12/unser-grundgesetz-ist-in-schlechter-verfassung/