Sechs Jahre unschuldig im hessischen Knast: Achtfacher Familienvater kommt frei

von Max Erdinger

Der 55-jährige Andreas Böhmann ist achtfacher Familienvater und saß über sechs Jahre unschuldig im Gefängnis ein. Nun ist er aus der Haftanstalt Butzbach entlassen worden. Verurteilt worden war der achtfache Familienvater wegen zweifacher Vergewaltigung seiner Ehefrau.

Zweimal wurde Andreas Böhmann, heute 55, vom Landgericht Darmstadt zu Unrecht verurteilt. Zweimal waren falsche Anschuldigungen seiner Ehefrau ursächlich für die Klageschriften.  Zweimal schlampte dasselbe Gericht, wie die „Welt“ berichtete. Das erste Mal, 2007, handelte sich Böhmann durch die 3. Strafkammer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten ein. Im Jahr darauf verurteilte ihn die 12. Große Strafkammer wegen des gleichen Delikts zu vier Jahren und drei Monaten. Andreas Böhmann bekam also 7 Jahre und 2 Monate aufgebrummt – für nichts.

Das Landgericht Darmstadt machte bundesweit schon einmal Schlagzeilen, als es den Gymnasiallehrer Horst Arnold im Jahre 2002 fälschlicherweise zu fünf Jahren verurteilt hatte. Arnold war damals von einer Kollegin zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt worden und von derselben 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt worden, die auch im gegenstandslosen Fall Böhmann verhandelte und urteilte. Horst  Arnold „verbüßte seine Strafe“ damals ebenso in Butzbach, wie nun wieder Andreas Böhmann. Butzbach gilt das das als härteste Gefängnis Hessens. Im Gegensatz zu Böhmann saß Arnold seine „Strafe“ bis zum allerletzten Tag ab. Er galt als sogenannter Tatleugner, der sich einer Therapie verweigerte und keinerlei Zeichen von Reue durchscheinen ließ. Weswegen auch?

Andreas Böhmann hatte zwei Jahre lang gegen Anstaltsleitung und Strafvollstreckungskammer für sein Recht auf Begutachtung kämpfen müssen. Wäre er erfolglos geblieben, hätte er wie Arnold bis zum letzten Tag eingesessen.

Wiederaufnahmeverfahren

Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Arnold betrieb damals der Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow, derselbe Mann, der jetzt auch für Böhmann den Freispruch erlangte. Der aktuelle Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Unfähigkeit oder Unwilligkeit mancher Gerichte in einem feministisch deformierten Rechtsstaat, solche Fälle vorurteilsfrei und nüchtern aufzuklären, um dann realistisch zu entscheiden. Kachelmann läßt grüßen. Böhmanns Ehefrau hatte bei Gericht schlicht gelogen und kam damit u.a. deswegen durch, weil die Richter sich weigerten, ihre Glaubwürdigkeit durch einen aussagepsychologischen Sachverständigen beurteilen zu lassen. Das kann passieren in einem Staat, in dem Frauen generell eine Art Heiligenstatus verpasst worden ist. Normalerweise gilt bei einer Konstellation „Aussage gegen Aussage“, daß Fehlentscheidungen vermittels der Beauftragung eines kompetenten Aussagepsychologen verhindert werden sollen.

Was in Deutschland erschwerend hinzukommt: Obwohl im Ausland Fehlurteile seit Jahrzehnten wissenschaftlich untersucht werden, gibt es in der Bundesrepublik bis heute kaum eine nennenswerte Forschung darüber. 99,5 Prozent aller Anträge auf Wiederaufnahme eines Verfahrens werden von der Justiz als unbegründet abgebügelt.

Ausschlaggebend für das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Böhmann war der Umstand, daß sich Böhmanns Falschbeschuldigerin bei der Verhandlung dahingehend geäußert hatte, sie werde sich wegen ihrer traumatisierenden Erfahrungen nie wieder auf einen Mann einlassen können. Im dritten Haftjahr Böhmanns jedoch erfuhr das Gericht davon, daß Böhmanns Ehefrau eine Liasison mit Böhmanns Bruder unterhielt, die schon bestanden hatte, als sie ihren Ehemann falschbeschuldigte.

Daß es ohne ein aussagepsychologisches Gutachten über die Falschbeschuldigerin zum Fehlurteil gegen Böhmann gekommen war, ist aber nicht der einzige Grund für jenes Fehlurteil, dessentwegen Böhmann über sechs Jahre unschuldig im Knast landete. Es wird bei deutschen Gerichten die verhängnisvolle Praxis gepflegt, einem Angeklagten durchscheinen zu lassen, mit welchem Strafmaß er zu rechnen haben wird, sollte er ungeständig bleiben – und um wieviel „billiger“ ihn die Angelegenheit kommt, wenn er  – auch fälschlicherweise – gesteht. Böhmann hatte nach einem solchen Angebot zum „Deal“ gestanden. Nach wenigen Minuten Bedenkzeit entschied er sich bei seiner Verhandlung 2007, obwohl er unschuldig gewesen ist, statt der avisierten fünf bis sechs Jahre per Geständnis mit zwei Jahren und elf Monaten „davonzukommen“. Daß eine zweite Klage nachkommen würde, wußte er damals noch nicht, genau so wenig, wie daß das zweite Urteil wegen seines Geständnisses im ersten Fall naturgemäß leichter zu fällen sein würde.

Haftentschädigung

Die Haftentschädigung für Andreas Böhmann wird gering ausfallen. Es werden ihm etwa 33.000 Euro zugesprochen werden, weil er nur für einen Teil seiner Haftzeit entschädigt werden kann. Schließlich hatte er – wenn auch unter Druck – ein falsches Geständnis abgelegt in der Hoffnung, „günstiger davonzukommen“. Das ist ein Skandal. Gerichte hätten Urteile zu fällen und keine „Deals“ anzubieten, die unschuldige Angeklagte zu falschen Geständnissen verführen.

Auch nach einer Haftentlassung wegen erwiesener Unschuld ist das Leben der fälschlich Inhaftierten ruiniert, während ihre Falschbeschuldigerinnen meist ungeschoren davonkommen. Der Gymnasiallehrer Horst Arnold überlebte den Justizkrieg um sein Wiederaufnahmeverfahren und den letztlich erfolgten Freispruch nicht lange. Er verstarb kurz nach seinem Freispruch an Herzversagen.

Falschbeschuldigungen insgesamt

Eine Liste mit bekannt gewordenen Falschbeschuldigungen und den entsprechenden Fehlurteilen findet sich hier. In Deutschland und Österreich:

  1. Sieben Jahre lang galt der Realschullehrer Bernd Herborth zu Unrecht als Kinderschänder. Der heute 46-Jährige wurde im Mai 1989 wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als „Kinderschänder“ geächtet verlor er Job, Familie und Reputation. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde er 1996 vom Landgericht Detmold „Ohne jeden Zweifel“ freigesprochen.Seine heute 15jährige Tochter wurde ihm entfremdet. Sarah, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, habe „inzwischen ‚lernen‘ müssen, ihren Vater zu hassen“
  2. Eine 19-Jährige in Graz hat ihren Stiefvater mit – laut ihren Aussagen – erfundenen Missbrauchsvorwürfen für acht Jahre – so das Urteil – hinter Gitter gebraucht. Fünfeinhalb Jahre später bereut sie, ihren Stiefvater zu Unrecht beschuldigt zu haben. Das Motiv: „Er kam betrunken nach Hause, war cholerisch und randalierte in der Wohnung“ – über die Jahre hinweg wurde der Hass gegen den Stiefvater immer größer. Beim Auszug aus der Elternwohnung entschloss sie sich, es ihm heimzuzahlen: „Ich bildete mir ein, meiner Mutter und meinen beiden Halbschwestern helfen zu müssen.“
  3. Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis.“Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht.“ Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.“Nach einem Wiederaufnahmeverfahren wurde Bernhard M. vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Fünf Tage dauerte die erneuerte Hauptverhandlung gegen Bernhard M. vor dem Landgericht Oldenburg. Danach war von dem Anklagegebäude kein Stein mehr übrig. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: „Ihr Schicksal hat uns erschüttert.
  4. Am 5. Juli 2011 wurde Horst Arnold vom Landgericht Kassel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. „Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht.“ Die Anwältin von Heidi K., Susanne Renner, tischte wieder das Märchen auf, die Lügen ihrer Mandantin seien Auswirkungen einer posttraumatischen Belastungsstörung, die sie nach der Tat erlitten habe. Und es kam wieder der Standardspruch: „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht jeder vergewaltigten Frau.“ Horst Arnold ist am 29. Juni 2012 gestorben, möglicherweise an Herzversagen. Die Falschbeschuldigerin Heidi Külzer lebt weiterhin unbehelligt von der Staatsanwaltschaft. Alle Bemühungen, eine Wiedereinstellung Horst Arnolds als Lehrer zu veranlassen, sind an der Gleichgültigkeit der Entscheidungsträger im hessischen Kultusministerium gescheitert. – usw.usf. – die Zahl der bekannt gewordenen Fälle ist skandalös lang.

Nicht nur wegen ihrer eklatanten Benachteiligung vor einer feministisch indoktrinierten Justiz, sondern wegen ihrer generellen Diffamierung, Herabsetzung und allgemeinen Verächtlichmachung wird es für die Männer der westlichen Welt höchste Zeit, sich des feministischen Repressionsapparates gründlichst zu entledigen. Sowohl die Familie, als auch Volk und Nation stehen bei einer weiteren feministischen Ermächtigung vor ihrer endgültigen Auslöschung.

***

Hier können Sie jouwatch unterstützen!

Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2019/03/06/deutschland2019-linker-proletenterror/