Paris – Die ersten Toten – konform der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

von Jörn Baumann

Die „bunte Revolution“ der gelben Warnwesten, ein beliebtes und erprobtes Szenario der Soros-NGO´s , zur Destabilisierung von Regierungen und Gesellschaften hat die ersten Todesopfer gefordert. Mit gezielten Schüssen wurde 3 Demonstranten hingerichtet und 780 Menschen verletzt. Da werden die Ereignisse zum Maidan 2013/14 in der Ukraine wieder bedrohliche Realität.

Gemäß der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION Artikel 2 „Recht auf Leben“ gilt:

(1) Jede Person hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Im Kleingedruckten der Erläuterungen der Charta wird diese Aussage etwas relativiert und liest sich dann folgendermaßen:

Erläuterung zu Artikel 2 / Recht auf Leben

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:

1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …

2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls

Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:„ Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“

Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.

Und so sieht die Realität in der Europäischen Union aus


3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechenden Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; 14.12.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“

Damit kann die „französische Revolution der gelben Westen“ völlig legitim bis zur Auflösung zusammengeschossen werden.

Es lebe die EU und die Globalisierung

Und jetzt zu unseren deutschen Tankstellenhelden in den gelben Westen…

Das gleiche EU-Recht für eure Liquidierung gilt auch in der BRD!

VOLLDRAHT hat kontinuierlich darauf hingewiesen, dass es einen klitzekleinen Vorteil hätte, wenn die Ausgangsvoraussetzungen zum Demonstrieren von einer rechtssicheren Position ausgeführt werden. Und zwar eine nicht dem EU-Recht unterworfenen Rechtswillkür zum Töten von Systemkritikern, sondern die eines Deutschen aus dem RuStaG mit Stand 1913.

Das hätte folgenden Vorteil, die Schützen und die Auftraggeber und die Mitwisser würden sich vor einem Militärtribunal der Alliierten zum gemütlichen Plausch treffen.


Aber Dank der beratungsresistenten Bevölkerung, die partout nicht verstehen will was der Unterschied zwischen einem entrechteten Personalausweisträger und einem Deutschen Rechteträger ist, wird in der BRD der extrem unlustige Einsatz von Scharfschützen geprobt und vorbereitet, die systemkritische Demonstrationen EU-Rechtmäßig ausweiden können.

Wer damit nicht einverstanden ist, könnte wenn er denn wollte, sofort einen Feststellungsantrag seiner Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 stellen und sich aus dieser Position heraus die politischen Forderungen so stellen, dass eine Anwendung des EU-Rechts nicht mehr möglich ist.

Hinweis: Die gelben Westen sind wie Zielscheiben. Wer eine Weste trägt, hat sich zum Abschuss freigegeben.

It’s no joke, that’s EU law


Quelle und Kommentare hier:
http://www.volldraht.de/index.php/recht/1890-paris-die-ersten-toten-wahrscheinlich-von-geheimdiensten-hingerichtet-konform-der-charta-der-grundrechte-der-europaeischen-union