Pakt Absurdum – Willkommen in der neuen Welt – NWO!

Ergänzungsantrag durchgewunken, alles eine Augenwischerei!

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. weiterhin sicherzustellen, dass durch den GCM die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden und durch den GCM keine nationalen Hoheitsrechte übertragen werden. Dazu gehört, zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden;

2. in der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzutreten, dass andere Staaten – insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht – Mindeststandards für Migranten und Migrantinnen etablieren und gewährleisten, um hierdurch auch den Migrationsdruck nach Europa und Deutschland zu reduzieren, und damit mehr Verantwortung zu übernehmen;

3. weiterhin klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und dabei die illegale Migration nach Deutschland und Europa auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern;

4. zeitnah mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu verbessern, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und so Migrantinnen und Migranten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft zu geben;

5. auf internationaler Ebene gegenüber den Partnerstaaten mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einzufordern;

6. sich deshalb bei allen Staaten mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass gemäß den Bestimmungen des GCM alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen;

7. gemeinsam mit den internationalen Partnern den Schutz der europäischen Außengrenzen voranzutreiben und zu verbessern;

8. die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel zu verstärken;

9. sich weiterhin mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und -regionen deutlich verbessert werden, damit Menschen eine Lebensperspektive in ihrer Heimat sehen und nicht durch negative Umstände zur Migrationen gezwungen werden;

10. sich dabei insbesondere im Aufbau von effizienten und rechtsstaatlichen Institutionen, in der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie in der Bekämpfung von Armut weiter zu engagieren; Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt

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