Neue Fragen und Antworten zum Thema BRD und Deutsches Reich

von freewomanontheland

Frank hat sich wieder viel Arbeit gemacht. Die würdige ich, indem ich meine Antwort wieder in einem eigenen Blogeintrag veröffentliche:

„Eine Gebietskörperschaft (GK) wird vom herrschenden Staat oder per Staatsservitut erlassen.
Staatsservitut bedeutet, daß sich mehrere Staaten völkerrechtlich einigen, um Konflikte betreffs Gebiets- und Personalhoheit eines Territoriums zu vermeiden.“

Das ist unlogisch, finde ich. Ein Servitut ist eine Verpflichtung, eine Dienstbarkeit, vergleichbar etwa dem Wegerecht auf einem Grundstück, und Ergebnis einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen – nominell – gleichberechtigten Staaten. Ein Staatsservitut wird nicht erlassen, sondern es wird vereinbart. Ein öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wird geschaffen, indem ein entsprechendes Gesetz von der Hoheit ausübenden Macht erlassen wird. Sie wird nicht vereinbart, sondern ist Ergebnis der Ausübung höchster Macht im Land.

“Eine GK besteht aus einem Territorium und den darin existierenden Personen.”

Nein, sie besteht nur aus Personen in einem definierten Gebiet. Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind ausdrücklich (zwangs-)mitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigungen. Nur die Auswahl der hineingezwungenen Personen ist wahlweise an ein Gebiet gekoppelt oder an eine Eigenschaft der Person.

„Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist nach eigener Definition eine Gebietskörperschaft (des öffentlichen Rechts) mit Staatseigenschaft.
Staatseigenschaft bedeutet, daß die BRD als GK zusätzlich auch das effektive Gewaltmonopol in ihrem Gebiet, die „normative Kraft des Faktischen“, innehat.“

Richtig, die K.d.ö.R. hat sich klammheimlich verselbständigt, mit der fadenscheinigen Begründung, sie und ihr Grundgesetz hätten sich ja so „bewährt“, daß man nicht einmal zu fragen brauche, ob sie vielleicht abgeschafft werden solle.

„Mit diesen drei Eigenschaften – Territorium, Bevölkerung und Gewaltmonopol –wird sie völkerrechtlich völlig korrekt als Staat anerkannt bzw. behandelt, da völkerrechtlich, außer dem Territorium und der Bevölkerung, ausschließlich das Gewaltmonopol einen Staat zum Staat macht, auch wenn er nicht souverän sein sollte.“

Bevölkerung ist nicht gleichbedeutend mit Staatsvolk! Bevölkerung kann alles mögliche sein: Freie, Tributpflichtige, kolonial Unterworfene, Sklaven, Leibeigene, Untertanen einer Staatsgewalt ausübenden Macht … etc. pp. Nur freie Bevölkerungen können Staatsvolk sein. Ein Staatsvolk trägt den Staat ohne Widerstand. Und das auch ist der Knackpunkt in Deutschland, wie schon Carlo Schmid sagte: Die Widerstandslosigkeit der Deutschen legitimierte und legitimiert bis heute alle Handlungen der Besatzungsmacht. Andererseits wird ja auch jeder aktive Widerstand medial, legislativ und judikativ marginalisiert. Von echter Widerstandslosigkeit kann zumindest heutzutage nicht mehr geredet werden. Die Schätzungen bezüglich der Stärke der „Reichsbewegung“ reichen von ein paar Zehntausend bis hoch zu 2 Millionen. Schwer zu sagen, was realistisch ist. Die Menschen, die Fragen stellen und wirklich wissen wollen, machen üblicherweise wohl bis zu 10% einer Bevölkerung aus. Angesichts der Informationsmöglichkeit Internet sind 2 Millionen verteilt über die Bundesländer also nicht soooo unrealistisch wie man zunächst vielleicht meinen würde.

Tatsache ist: Die Deutschen sehen sich auf Grund sorgfältiger Indoktrination seit 1990 als Staatsvolk eines deutschen Staates namens Bundesrepublik Deutschland. Das Thema Körperschaft betrachten sie als unwesentliches Verwaltungsblabla, und „Recht und Ordnung muß ja nun mal sein“.

Tatsache ist aber auch, daß dieses politische Selbstbild der Deutschen durch systematischen Lug und Trug, durch Geschichtsfälschung, Indoktrination, Gewalt und Gewaltandrohung erzeugt wurde. Man nennt das mindestens Nötigung, denke ich. Die „guten Sitten“ erfordern es aber, daß niemand sich an Vereinbarungen zu halten braucht, die er nicht eingegangen wäre, wenn er über alle wesentlichen rechtlichen Zusammenhänge und Folgen seiner Entscheidung vor seiner Zustimmung Bescheid gewusst hätte. Das ist minimalster gesunder Menschenverstand, instinktives Rechtsempfinden: Lüge verpflichtet niemanden. Lüge berechtigt zu nichts. Abgenötigte oder erschlichene Zugeständnisse sind ungültig. Wenn ich angelogen werde, damit ich mit etwas einverstanden bin, dann gilt mein Einverständnis nicht mehr, wenn die Wahrheit herauskommt und ich meine Meinung angesichts dieser neuen Informationen ändere. Empfindet das irgendwer anders? Bitte bei mir melden, danke.

Kurz: Wenn die Deutschen offiziell mit den nachweislich tatsächlichen geschichtlichen Zusammenhängen seit 1870 bekannt gemacht werden, wenn all die Lügen über sie als Volk und über ihre Geschichte aufgedeckt und richtiggestellt werden und sie dann immer noch sagen, ja, wir sind das Staatsvolk dieser Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und das ist auch gut so – dann sei es so. Aber solange die Deutschen ihr politisches Selbstverständnis auf Grund systematischer Falschinformation bilden, kann niemand sie rechtlich daran gebunden halten.

„Der bis zum 8.5.1945 auf deutschem Gebiet herrschende Staat Deutsches Reich (DR) ist niemals aufgelöst worden …“

Das Deutsche Reich war kein Staat, sondern ein Bund. Es hatte weder eigenes Staatsvolk noch eigenes Staatsterritorium und auch keine eigene Staatsgewalt. Es war ein Bund von Staaten, ein Verband zur gegenseitigen Unterstützung, ein „Bruderbund“ sozusagen, der für alle anderen Nationen zum Beitritt offen war. Er vertrat seine Bundesstaaten nach außen, verpflichtete sie zu gegenseitiger Hilfe gegenüber dem Ausland. Als solcher war er ein Völkerrechtssubjekt, das nur von seinen Bundesstaaten „aufgelöst“ werden konnte, indem es wieder in viele kleinere, schwächere Völkerrechtssubjekte zerfallen wäre.

„und existiert de jure noch als Völkerrechtssubjekt (VRS) fort. Da das DR nach dem 8.5.1945 nicht mehr das Gewaltmonopol innehat, ist es völkerrechtlich kein Staat mehr.“

Es hatte gar kein Gewaltmonopol nach innen, weil es eben gar kein Staat war. Erst ab 1918 wurde dieser Charakter des Reiches unter äußerem Druck verändert, pervertiert, um den Interessen des internationalen Finanzkapitals unterworfen zu werden. Man vergleiche die Verfassungen von 1871 und 1918.

“(Frage: War die BRD zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch eine Gebietskörperschaft oder nur noch eine Körperschaft, grob vereinfacht vergleichbar mit einem Verein?)”

Sie ist zu keinem Zeitpunkt keine K.d.ö.R. gewesen. Es hätte eines neuen Gesetzes bedurft, um sie als Körperschaft, die per Gesetz, also Hoheitsakt, geschaffen wurde, aufzulösen und damit abzuschaffen. Ein Verein ist eine Körperschaft des privaten Rechts und sollte – rein logisch – keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen können. Aber logisch ist ja vieles nicht in der Bunten Republik.

“Weder eine Verfassung noch die Organisation des VD wurde von der BRD ausgeführt. Statt dessen stellte sie sich selbst mit ihren Parteien 1992 zur Wahl und wurde mit über 50-prozentiger Wahlbeteiligung als Verwalter im Sinne des Grundgesetz (GG) Artikel 133 auf ihrem definierten Territorium bestätigt und legitimiert.”

Soweit richtig, denke ich. Nur die rechtliche Verbindlichkeit der eindeutig erschlichenen Legitimation halte ich für zweifelhaft – s.o.

“Das VD ist noch nicht einmal ein VRS, da nie gegründet, organisiert und de facto existent gewesen.”

???

Das “vereinte Deutschland” des 2+4-Vertrags ist jenes Völkerrechtssubjekt, mit dem die über 50 Länder, die diesem Völkerrechtssubjekt ab 01.09.1939 den Krieg erklärt haben (es war ja nicht etwa anders herum!), einen Friedensvertrag schließen könnten. Es entstand 1871 durch Annahme einer entsprechenden Verfassung durch die damaligen anerkannten Souveräne, i.e. den deutschen Hochadel, heißt seitdem Deutsches Reich und war selbst – ich wiederhole mich – kein Staat. Ab 1918 wurde an ihm unter gezielter ausländischer Einflußnahme (einschließlich Erpressung) innenpolitisch herumgedoktert, so daß es selbst zum Staat und schließlich – wie vom Ausland gewünscht – zur Diktatur wurde. Das “vereinte Deutschland” laut 2+4-Vertrag ist immer noch so eine Herumdokter-Variante der Alliierten. Niemand war von deutscher Seite legitimiert, den Gebietsabtrennungen seit 1918 zuzustimmen.

Das ist hart für die Polen, aber das Thema muß noch mal auf den Tisch, wenn es völkerrechtlich wirklich verbindlich sein soll. Unrecht kann nicht Gewohnheitsrecht werden. Die Polen (und Russen) haben mit den Ostdeutschen (und Ukrainern!!!) furchtbarst Schindluder getrieben im allgemeinen europäischen Extremnationalismuswahn der ersten gut vierzig Jahre des 20. Jahrhunderts. Das moralisch verwerflich konnotierte Konzept der “ethnische Säuberungen” gab es damals noch nicht, aber gemacht haben sie es alle, bis runter in die Türkei (Stichwort Armenien). Die Polen haben als Völkerrechtssubjekt ein Anrecht auf einen eigenen Staat, wenn sie denn einen haben wollen. Aber das muß auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden, nicht mit der Pistole an der Schläfe, weder bei der einen noch der anderen Verhandlungspartei.

“Zum 30.11.2007 wurde die BRD als GK auf dem von ihr verwalteten Territorium im Rahmen des Artikel 4 des Bundesbereinigungsgesetzes der Justiz wieder als GK mit definierten hoheitlichen Rechten laut GG Artikel 73 – 75 neu erlassen und die Personen wieder Zwangsmitglieder der GK.”

??? Versteh ich wieder nicht. Alle Personen auf dem von der BRD beherrschten Gebiet waren die ganze Zeit körperschaftliche Zwangsmitglieder und die BRD nie was anderes als eine K.d.ö.R., welche nur nach dem – angeblichen – Wegfall des Besatzungsrechts kein deutsches Recht mehr über sich kennen will, sondern behauptet, ihre Körperschaftsverfassung (=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) sei deutsches Recht. Sie setzt das mit Gewalt durch, sicher. Und damit ist es geltendes Recht, staatliches Faustrecht sozusagen. Aber nicht deutsches Recht (das wäre der deutsche Rechtsstaat), sondern bundesdeutsches, allein durch Gewalt legitimiert, nicht durch freie (und wahrheitsgemäß informierte) Entscheidung des Volkes, von dem es laut GG angeblich seine Staatsgewalt ableitet. Es ist bundesdeutsches Recht des bundesdeutschen Machtstaats.

“GG 73 – 75 sowie alle darauf basierenden und von ihnen abgeleiteten Normen sind geltende Gesetze und hoheitliches Recht.”

Hoheitlich als höchste Macht aufgrund von Lüge und Gewalt. D’accord. Aber nicht hoheitlich als höchste Macht durch freien Willen freier entscheidender Souveräne. Entscheidung ist nur frei, wenn sie auf wahrheitsgemäßer Information basiert.

“Da die Eigentümer Deutschlands, das Volk, die BRD als staatlichen Verwalter in ihrer Mehrheit gewählt haben, sind alle darüber hinaus gehenden Gesetze diesen freiwillig unterworfenes Recht.”

Das ist eine sehr wichtige Frage, die ich schon vor vielen Monaten hier gestellt habe: Wem gehört das Land? Dem Volk, das daraus hervorgeht und darauf lebt, oder dem Staat, der es unterworfen hat? Wer Eigentümer ist, hat volle Informations- und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Eigentums. Haben die Deutschen volle Informations- und Entscheidungsfreiheit über ihr Land? Wohl kaum. Also können sie auch nicht Eigentümer sein.

“Damit ist das GG in seiner jeweils aktuellen Gesamtheit, die bindende oberste Rechtsnorm.”

Keineswegs, Euer Ehren. Höchstens auf dem Papier, und Papier ist geduldig. Wenn sich eine Vertragsseite nicht an die Vertragsbedingungen hält, kann sie dann von der anderen Vertragsseite Einhaltung dieser selben Vertragsbedingungen verlangen? Das ist wieder elementarstes Rechtsverständnis, das sich aus dem naturgesetzlichen Gleichgewichtsprinzip der Energien ableitet. Wenn die Bundesrepublik sich an das Grundgesetz hält, kann sie dasselbe auch von den Menschen verlangen, die auf Grund dieses Grundgesetzes ihre rechtmäßige Gewaltausübung anerkennen sollen. Wenn sie sich selbst nicht an das Grundgesetz hält (–> http://www.grundrechtepartei.de ist da eine wahre Fundgrube!), dann kann sie auch nicht von Menschen verlangen, sich daran zu halten! Wer selbst unrecht tut, kann nicht verlangen, daß ihm recht getan werde.

Unrecht kann nur mit Gewalt herrschen. Unrecht Recht zu nennen, ist Lüge, ist eine fundamentale Unwahrheit wie die Aussage, der Apfel fällt vom Baum aus nach oben.

“Die BRD ist aufgrund des nach wie vor herrschenden Gewaltmonopols der einzige völkerrechtlich als solcher anerkannte existierende Staat auf diesem Territorium des deutschen Bodens.”

Unterschrieben. Das Problem ist nur, es ist nicht der einzige völkerrechtlich existente deutsche Staat, da in Gemeinden und Landkreisen die staatlichen Strukturen der vorigen Staaten weiterexistieren. Auch im Völkerrecht muß gewaltsam oder betrügerisch etabliertes Unrecht am Ende dem gewaltlosen, ehrlichen Recht weichen. Die BRD hat die Macht, aber nicht das Recht auf ihrer Seite. Die normative Kraft des Faktischen, aber nicht die Kraft des Wahren, Redlichen und Guten.

“Die Personen sind zwangsweise Angehörige des völkerrechtlich anerkannten Staates BRD.”

Staatsangehörige haben nur Ansprüche an den Staat. Nur Staatsbürger haben auch Pflichten dem Staat gegenüber. Wenn wir Staatsangehörige natürlich umdefinieren zu “Untertan” oder  “Zangsmitglied” oder “Leibeigener”, dann wird deine Aussage richtig. Aber nur dann.

“… haben wir uns seit 1992 die BRD als obersten Rechtsverwalter gewählt und uns seinen Normen unwissend, aber freiwillig unterworfen.”

Freier Wille setzt Informationsfreiheit voraus. Sonst werden keine freien Entscheidungen getroffen, sondern es wird manipuliert oder gar betrogen. Das Internet ist ein neuer Faktor, dessen Wirkung sich aber mehr und mehr entfaltet. Der Anteil von Menschen, die nicht nur hinter die Kulissen schauen wollen, sondern auch können, wird immer größer.

Ich habe mich nicht freiwillig unterworfen, ich wurde belogen und genötigt, mich zu unterwerfen. Ich kenne jetzt Wahrheiten, die man mir vorenthalten hat. Und in freier Willensausübung entscheide ich: Ich unterwerfe mich nur noch unfreiwillig.


Quelle und Kommentare hier:
https://freewomanontheland.wordpress.com/2013/05/13/neue-fragen-und-antworten-zum-thema-brd-und-deutsches-reich/