Ihr seid nicht ausgebürgert! – Ihr seit Deutsche GG Art 116

Das Bundesverwaltungsamt geht von einer seit Reichsgründung 1871 völkerrechtlich anerkannten durchgehend einheitlichen Staatsangehörigkeit aus. (nicht „deutsche Staatsangehörigkeit“ sondern Deutsches Reich)

Bekennt Euch zu eurer deutschen Abstammung GG Art 116 (2) und revidiert euren entgegengesetzten Willen zu eurer früheren Staatsbürgerschaft, denn Ihr seid nicht ausgebürgert und habt einen Wohnsitz (keine wohnhaft).

Mehr Informationen über: [email protected]

Das RuStAG von 1913 ist heute immer noch gültig!! Die heutige geltende (nicht gültige) Fassung des StAG ist nur eine geänderte Bekanntmachungmehr nicht!!!!

Das BMfJ bestätigt das Int. KFZ-Akommen von 1926. Sogar der aktualisierte Geltungsbereich 1993 des Abkommens bestätigt den Staat Deutschland und nicht die „Bundesrepublick Deutschland“.

Als Deutscher (nicht PERSO-träger) ist jeder Eigenbesitzer (gültiges KfStG von 21.12.1927) seines Fahrzeugs.

Die bis heute von den BRD-Behörden ausgegebenen Zulassungsbescheinigungen der Verwaltungsbehörden sind de facto und de jure falsch.

Beweis: Als Eigenbesitzer muss nach BRD-Recht keine Steuer oder Versicherung gezahlt werden, denn dass muss nur der FAHRZEUGHALTER.

Googelt mal nach der FZV (Bitte den aktuellen Stand auf der ersten Seite im PDF lesen) ja und dann gibt es in der FZV noch ein Muster auf der PDF-Seite 76 (da steht „Eigentümer“)

Die Richtlinie 2003/127/EG – die übrigens für jedes Mitglied der EG bindend ist – zeigt jedoch, das Ihr nicht als FAHRZEUGHALTER ausgewiesen werdet. Damit kann ein Zulassungsscheininhaber nicht als HALTER definiert werden und damit stellt sich die Frage, wer muss dann überhaupt KFZ-Steuern und HPfl-Versicherung zahlen? Wer kommt bei strafrechtlichen Fragen als Halter in betracht?

(einfach mal googlen)
Hier der markante Text auf Seite 6 (ganz unten):
(C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a) der Fahrzeughalter ist;
b) nicht der Fahrzeughalter ist;
c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als ****FAHRZEUGHALTER**** ausgewiesen wird.

Nächstes Thema:
Das SGB XII ist garantiert! (staatliche Sozialhilfe)
Warum gehen alle zum JobCenter und gehen „privatrechtliche Vereinbarungen nach SGB II ein? (SGB I § 32)

Lasst Euch nicht täuschen. Lernt die Gesetze zu lesen – richtig lesen! Es kommt immer auf die richtigen Begriffe an, ja sogar auf jedes Wort. (Ist – und Sollzustand usw.)

Deutscher im Sinne des Gestzes = kein „echter“ Deutscher
Deutscher = Volksdeutscher ( Bayer, Preuße, Württemberger usw,)
deutscher Staatsangehöriger = ist kein „echter“ Deutscher. = BPA-Träger
entgegengesetzter Wille gem GG Art 116 (2) = Beantragung des BPA

Staatsangehörigkeitsausweis = Bestätigung der BRD das der Ausweisinhaber den BPA besitzt.

Es gibt den „Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ = Das ist ein Ausweis, das man Deutscher ist.

Dieser Ausweis wird jedoch von den Behörden blockiert. (siehe im alten grauen Personalausweis steht: Der Inhaber ist Deutscher)


Quelle und Kommentare hier:
http://www.youtube.com/user/Eurocondi