Muslim-Familie erschlägt Baby: BRD-Richter arbeiten mit Hochdruck an Freispruch

von SKB

Baby erschlagen, Migranten Eltern winkt aber der Freispruch. Die Eltern des getöteten Babys mit ihren Anwälten beim Prozessauftakt im Landgericht. (dpa)

Mit  „In dubio pro reo“ zum Migrantenbonus

Der Mord, oder wie es in deutschen Gerichten gerne verstanden wird, der Totschlag, des Baby Ilias aus Köln-Kerpen, wird womöglich nie gesühnt. Nach Anklage der Staatsanwaltschaft  wegen Totschlags ihres Säuglings, wurde der Vater jetzt aus der U-Haft entlassen. Das Kölner Landgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die für Beobachter befremdliche Begründung:  Der angeklagte Vater kam auf freien Fuß, nachdem diverse Bekannte und Verwandte als Zeugen vor Gericht bekundet hatten, dieser habe sich relativ wenig um das Baby und dessen zwei Jahre alten Bruder gekümmert. Auch die Anklage gegen die Mutter soll jetzt möglicherweise eingestellt werden. Zurück bleibt ein weiterer erschlagener Mensch in Deutschland, dessen Tod keine Sühne erfahren soll

Anklage: Einer der Angeklagten war es

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer ist sich in seiner Anklage sicher, dass entweder der Vater (57) oder die Mutter (23) dem Kind durch Anwendung roher Gewalt so schwere Kopfverletzungen beibrachte, dass es in seinem Bettchen verstarb. Das jeweils andere Elternteil soll es unterlassen haben, einen Notarzt zu rufen und den Tod des Babys so mitverursacht haben.

Der angeklagte Vater kam auf freien Fuß, nachdem eine Reihe von Bekannten und Verwandten vor Gericht aussagten, dieser habe sich relativ wenig um das Baby und dessen zwei Jahre alten Bruder gekümmert. Erziehung und Pflege der Kinder sei Sache der Ehefrau gewesen. Juristen wissen Rat: heißt im Klartext, dass man dem Vater nicht mehr unterstellen kann – vorausgesetzt, er ist nicht der Täter – die schweren Verletzungen des Säuglings überhaupt wahrgenommen zu haben. (Migrantenbonus?)

Anwälte raten, Eltern folgen und schweigen zum Prozessbeginn, Richter zufrieden

Eine aktive Täterschaft konnte man dem Vater ebenfalls nicht nachweisen, da sowohl er, als auch seine Ehefrau zum Prozessauftakt schwiegen und es keine weiteren Zeugen gab.

Nach der Haftentlassung des Ehemanns schien die in U-Haft verbliebene Angeklagte verärgert. Jetzt wollte sie doch  noch Angaben vor Gericht machen. „Ich war es nicht“, betuerte sie.

Zum möglichen Tatzeitpunkt war sie mit ihrem älteren Sohn unterwegs gewesen, so ihre neue Aussage. Baby Ilias verblieb in der Wohnung. Damit kam der sich ebenfalls in der Wohnung befindliche Vater als Täter in Betracht. Sie beschuldigte somit indirekt den Vater des Jungen. Auch berichtete die Frau von einem Ausraster des Ehemannes eine Woche vor dem Tod des Säuglings. Dennoch entließ die Justiß den dringend Tatverdächtigen aus der Haft

Er habe sich beschwert, dass sie zu lange bei einem Kindergeburtstag war, und eine Vase zertrümmert. Schon hier seien ihr leichtere Verletzungen am Säugling aufgefallen. Das Gericht könnte diese sehr späte Aussage als taktische Einlassung und damit unglaubwürdig werten.

Gibt es einen doppelten Freispruch?

Da der Mann auch nach der belastenden Aussage der Ehefrau auf freiem Fuß blieb, spricht derzeit spricht viel dafür, dass der Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) angewandt wird. Für den Vorwurf des Totschlags könnte es somit für beide Angeklagten einen Freispruch geben.


Quelle und Kommentare hier:
https://schluesselkindblog.com/2018/11/21/muslim-familie-erschlaegt-baby-richter-arbeiten-mit-hochdruck-an-freispruch/