Errichtung einer zentralen Erfassungsstelle für die Merkel’sche Regierungskriminalität

von Michael Mannheimer

Der deutsche Publizist und Soziologe MANFRED KLEINE-HARTLAGE fordert die Einrichtung einer zentralen Erfassungsstelle für die derzeitige organisierte Regierungskriminalität Merkels nach Vorbild der niedersächsischen  Behörde  „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen“ zu Zeiten der DDR.

Hier in der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (1984) -wurden alle Verstöße (Schüsse auf Flüchtige) an der Berliner Mauer und der Zonengrenze erfasst und verfolgt – angelegt als Todesliste. January 01, 1984
Hier in der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (1984) -wurden alle Verstöße (Schüsse auf Flüchtige) an der Berliner Mauer und der Zonengrenze erfasst und verfolgt – angelegt als Todesliste.
January 01, 1984

Ihre Zwecke waren die Erfassung von Regierungskriminalität und damit verbundene strafrechtliche Vorermittlungen gegen Funktionsträger der DDR, mithin die juristische Vorbereitung auf den Tag 1 nach dem Sturz des SED-Regimes.

Privat geführte Erfassungsstelle gegen Politiker-Kriminalität existiert bereits 

Eine solche, jedoch noch privat geführte Erfassungsstelle zur Erfassung krimineller Äußerungen und Taten von Politikern und Funktionsträgern in der Berliner Republik gibt es bereits.

Sie wurde deutschlandweit bekannt unter dem Namen Nürnberg2.0 – und bereits wenige Tage nach ihrem Erscheinen durch die deutschen Gazetten und TV-Sender gejagt als angeblich besonders heimtückisches Vorhaben angeblich rechter Extremisten. Was natürlich Unsinn ist, doch die höllische Angst des Establishments vor der Erfassung ihrer Straftaten mehr als deutlich zeigt.

Denn nichts fürchten Medien und Politiker derzeit mehr als eben eine solche zentrale Erfassungsstelle wie  Nürnberg 2.0. Sie fürchten es sogar so sehr, dass sie – wenn etwa der „Stern“ darüber herzieht – weder Namen noch den Link von Nürnberg 2.0 erwähnen.

Um es noch deutlicher zu sagen: Wenn Medien heute über Nürnberg 2.0 schreiben, dann nur verkryptisiert als „Internetpranger von Rechten“, als schlimmste Website überhaupt, als das Böse schlechthin. Nur Eingeweihte wissen, wovon die Rede ist.

Der Normalleser jedoch hat keine Ahnung, was gemeint ist – und kann auch keinen Blick in diese böse Website werfen, da er keinen Namen hat, wonach er googeln könnte. Und exakt das ist gewollt.

Auszug aus der Website Nürnberg 2.0:

„Die Islamisierung Deutschlands war und ist nur dadurch möglich, dass deutsche Politiker, Juristen, Journalisten und andere Berufsgruppen massiv gegen Inhalt und Geist unseres Grundgesetzes verstoßen haben und weiterhin verstoßen. Aufgabe des Projektes „Nürnberg 2.0 Deutschland“ ist es, diese Rechtsverstöße zu erfassen, die Verantwortlichen zu benennen und sie zu einem geeigneten Zeitpunkt öffentlich dafür, nach dem Muster des Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunals von 1945, mit rechtstaatlichen und demokratischen Mitteln zur Verantwortung zu ziehen.“

Von Michael Mannheimer, 6.11.2016

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Von MANFRED KLEINE-HARTLAGE, 14. Oktober 2016

Gigantischer Kollektivverrat der politischen Führung am eigenen Volk

Von 1961 bis 1992 existierte im niedersächsischen Salzgitter eine Behörde der besonderen Art, die „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen“. Ihre Zwecke waren die Erfassung von Regierungskriminalität und damit verbundene strafrechtliche Vorermittlungen gegen Funktionsträger der DDR, mithin die juristische Vorbereitung auf den Tag 1 nach dem Sturz des SED-Regimes.

Theoretisch hätte man selbstverständlich auch Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften der DDR einreichen können. Faktisch wäre es – damals wie heute und in der DDR wie in jedem anderen Staat – weltfremd gewesen zu erwarten, daß irgendeine Strafverfolgungsbehörde gegen die politische Klasse ihres Landes ermittelt und die gesamte Staatsführung hinter Gitter bringt. Einzelne Politiker – ja, die können nicht nur de jure, sondern auch de facto belangt werden.

Mit der Ahndung organisierter Staatskriminalität dagegen ist jede Justiz überfordert, solange die betreffende politische Klasse an der Macht ist, und sei es nur, weil auch Justizangehörige Karriere machen möchten und man in keinem Land der Welt eine Karriere im Staatsdienst gegen die Machthaber machen kann. Auch nicht in der heutigen Bundesrepublik Deutschland.

Trotzdem waren die DDR-Machthaber über die Existenz der Erfassungsstelle beunruhigt und forderten immer wieder ihre Abschaffung. Obwohl sie selbst die Gesetze für ihren Machtbereich schrieben, war ihnen anscheinend klar, daß viele ihrer Maßnahmen sogar nach dem Maßstab dieser ihrer eigenen Gesetze illegal und sie selbst daher nur so lange vor Strafverfolgung sicher waren, wie sie sich an der Macht halten konnten.

Wie berechtigt die Furcht vor der Justiz gewesen ist, stellte sich nach ihrem Sturz heraus, als zahlreiche größere und kleinere Funktionsträger der DDR für Akte von Staatskriminalität verurteilt wurden. Es ist durchaus ein Ruhmesblatt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, daß sie sich nicht durch rechtsförmig verbrämte politische Willkür im Stil der Nürnberger Prozesse besudelt, sondern die Beschuldigten auf der Basis des zur Tatzeit am Tatort geltenden Rechts, also der Gesetze der DDR, in fairen Prozessen zur Verantwortung gezogen hat.

Demgemäß wird es auch nur recht und billig sein, ihren eigenen Funktionsträgern, also der derzeitigen politischen Klasse, nach deren Entmachtung – die wohl nicht mehr ewig auf sich warten lassen wird – denselben Schutz rechtsstaatlicher Verfahren zu gewähren, wenn es darum gehen wird, heutige Regierungskriminalität aufzuarbeiten und die Verantwortlichen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Zu dieser Art von Kriminalität gehören – unter anderem – Akte des Hoch- und Landesverrats, Untreue zu Lasten des Steuerzahlers im großen wie im kleinen Stil, gewaltsame Unterbindung legaler politischer Veranstaltungen (strafbar gemäß Paragraph 21 Versammlungsgesetz), organisierte Einschleusung von Ausländern (strafbar gemäß Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz) und so weiter und so fort – selbstverständlich auch alle damit gegebenenfalls verbundenen Arten von Androhung, Anstiftung, Beihilfe und gemeinschaftlicher Täterschaft. Zu prüfen wären auch die Rechtsfolgen der mittelbaren Konsequenzen dieser Art von Kriminalität, etwa die Frage, inwiefern Schleuser in Staatsfunktionen für Straftaten der von ihnen eingeschleusten Personen straf- und zivilrechtlich belangt werden können.

Gewiß ist Schuld im moralischen Sinne nicht dasselbe wie strafrechtliche Schuld, und niemand sollte enttäuscht sein, wenn manch einer, der Strafe moralisch verdient hätte, am Ende straffrei davonkommt. Die Alternative dazu wäre eine totalitäre Sieger- und Rachejustiz und ein Staat, in dem niemand leben möchte, der die gegenwärtigen Machthaber gerade wegen ihrer Neigung zu totalitären Praktiken gestürzt sehen möchte.

Man sollte sich allerdings darüber im klaren sein, daß solche Prozesse nicht aus dem Stand heraus improvisiert werden können, sondern jahrelanger intensiver Vorbereitung bedürfen: Die über dreißigjährige Arbeit der Erfassungsstelle in Salzgitter hat zweifellos dazu beigetragen, daß die Strafverfolgung nach der Wende zügig in die Wege geleitet werden konnte.

Da an eine staatliche Alimentierung heute nicht mehr zu denken ist, sollten zahlungskräftige Privatleute eine solche Ermittlungsstelle, hauptamtlich besetzt von wenigstens einem hochkarätigen Juristen, auf privater Basis einrichten und finanzieren: zum einen, um staatliche Funktionsträger vor der bedenkenlosen Mißachtung des Rechts zu warnen; zum anderen, damit sie gegebenenfalls wenigstens im nachhinein bestraft werden.

Es wäre doch schade, wenn der gigantische Kollektivverrat der politischen Führung am eigenen Volk ungesühnt bliebe, nur weil niemand sich dafür zuständig fühlte, juristische Vorsorge zu treffen: für den Tag 1 danach.

Manfred Kleine-Hartlage ist freier Publizist.


Quelle und Kommentare hier:
https://michael-mannheimer.net/2016/11/06/deutscher-publizist-und-soziologe-fordert-errichtung-einer-zentralen-erfassungsstelle-fuer-die-mrkelsche-regierungskriminalitaet-nach-vorbild-der-salzgitter-behoerde-fuer-ddr-verbrechen/