Eine juristische Fehlleistung

von Frank Borgmann

Der 130er ist – nach meiner Überzeugung – eine juristische Fehlleistung. Dabei bin ich nicht einmal Jurist! Was bestimmt einmal gut gedacht war, verstößt nun wegen der Ungleichbehandlung gegen Artikel 3 GG.

Eine Gleichheit vor dem Gesetz findet beim 130er nicht statt. Einen Afrikaner als „Arschloch“ zu bezeichnen könnte Volksverhetzung sein, aber das deutsche Volk zur „Köterrasse“ zu erklären, läuft unter Ausübung der Meinungsfreiheit

Vermehrt hört und liest man von Hausdurchsuchungen wegen Volksverhetzung, weil ein Kommentar auf facebook abgesetzt wurde. Die meisten Hausdurchsuchungen werden genau wegen solcher …gkeiten veranlasst, in der Hoffnung, dass es zu Zufallsfunden kommt!

In mehreren Großstädten stellt hingegen die Stadt den Linksextremisten Räumlichkeiten zur Planung von Straftaten zur Verfügung. Religionsmitglieder lässt man Gebäude zur Hetze gegen Andersgläubige errichten.

Wenn man nach bestimmten Gebäudeteilen fragt oder geschichtliche Abläufe hinterfragt, dann kann das zu langjährigen Haftstrafen führen, wenn es die Zeit zwischen 1933 und 1945 betrifft. Ist beinahe wie im Islam, aber bei denen wird oft die Haftstrafe durch die Todesstrafe ersetzt.

Und wo wir schon beim Islam sind: Gläubige Moslems sind sehr schnell beleidigt, wenn man deren Schriften und Handlungen kritisiert. Während man hier im Lande christliche Symbole in Urin stellen darf, sind nachvollziehbare Vergleiche mit dem Islam verboten oder werden zur Einschüchterung strafrechtlich verfolgt. Burka und Kopftuch sind offene aber unausgesprochene Beleidigungen gegenüber allen, die sich nicht Allah unterworfen haben.

Gibt man sich aber nicht mit Menschen ab, die einen durch ihre religiösen Kleidungsstücke beleidigen, begeht man Volksverhetzung oder man wird zum Rassisten abgestempelt.

Will man als Arbeitgeber jemanden nicht einstellen, weil man befürchten muss, dass er sich drei Mal täglich während der Arbeitszeit seine Gebetszeiten nimmt und er während des Ramadans starke Leistungsabbrüche haben wird, dann muss der Arbeitgeber mit Strafmaßnahmen gegen sich rechnen.

Der 130er verstößt zudem gegen Artikel 5 GG, weil man auch zu geschichtlichen Ereignissen eine Meinung/Einschätzung haben dürfen sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht ist der 130er kontraproduktiv. Zudem soll er gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Der 130er wurde seit Entstehung mehrfach zum Nachteil des deutschen Volkes verschärft. Dabei wurde – aus meiner Sicht – der Artikel 1, Abs. 3 GG verletzt. Hinzu kommt eine grobe Verletzung von Artikel 19 unseres Grundgesetzes. Und hier ein Zitat aus einem nicht veränderbaren und einzuhaltenden Teil des Grundgesetzes (Artikel 20, Absatz 3):

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.aktive-patrioten.de/2018/10/26/eine-juristische-fehlleistung/