DER FALL PRIEBKE: ANATOMIE EINES JUSTIZSKANDALS

von Jürgen Graf

Der folgende Text ist eine Besprechung von Erich Priebke und Paolo Giachini, AUTOBIOGRAPHIE, „Vae victis” (Wehe den Besiegten), Rom 2005. 1025 Seiten. Aus dem Italienischen übersetzt von Jürgen Graf.

Erich Priebke
Erich Priebke

Wer sein Brot als Übersetzer verdient, muß sich zwangsläufig auch mit Texten auseinandersetzen, die ihn inhaltlich wenig oder gar nicht interessieren und die er nach getaner Arbeit flugs vergißt. Andererseits mag ihm auch das Glück beschieden sein, ein Werk zu übertragen, von dem er fühlt, daß es auf Dauer Bestand haben wird. Wer, wie der Verfasser dieser Zeilen, zahlreiche bedeutende Texte des wissenschaftlichen Revisionismus – vor allem solche von Robert Faurisson und Carlo Mattogno – verdeutschen durfte, wird die Erinnerung an diese verantwortungsvolle und beglückende Arbeit zeit seines Lebens dankbar im Gedächtnis bewahren. Für ihn ist das Übersetzen mehr als bloßer Broterwerb.

Als einen Höhepunkt in meiner langjährigen Laufbahn als Übersetzer fremdsprachiger Texte in meine deutsche Muttersprache betrachte ich die Übertragung des Buchs, um das es in dieser Rezension geht. Die Umstände, die zu seinem Entstehen geführt haben, sind freilich sehr tragisch: Am 20. November 1995 wurde der damals 82-jährige Deutsche Erich Priebke wegen Teilnahme an einer Geiselerschießung im Jahre 1944 von Argentinien nach Italien ausgeliefert und dort 1998 in letzter Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Februar 1999 wurde ihm die Verbüßung seiner Strafe im Hausarrest zugestanden. Seither lebt er als bei seinem Anwalt und Freund Paolo Giachini in Rom; bis zum heutigen Tage darf er das Haus seines Gastgebers nur unter der Aufsicht von Schutzmännern verlassen. In Zusammenarbeit mit Giachini schrieb Priebke seine Autobiographie, die 2003 in italienischer Sprache und zwei Jahre darauf in meiner Übersetzung auf deutsch erschien.

Man wünscht sich, daß dieses Buch in einer Zukunft, in der die Segnungen der „freiheitlichen Demokratie“, wie sich das in der westlichen Welt herrschende Lügensystem mit Orwellschem Zynismus nennt, der Vergangenheit angehören werden, in den Schulen Bestandteil des Geschichtsunterrichts bilden möge. Die auf den ersten Blick unbegreifliche Verfolgung eines alten Mannes, der als Dreißigjähriger in einem Krieg, dem täglich Tausende zum Opfer fielen, auf Befehl seiner Vorgesetzten zwei Geiseln erschossen und danach ein halbes Jahrhundert lang als unbescholtener Bürger und Familienvater gelebt hatte, wird bei der Lektüre dieser Dokumentation erklärlich, wenn auch bloß nach dem Motto

„Ist es auch Irrsinn, hat es doch Methode“.

Wer Wehe den Besiegten gelesen hat, begreift die Mechanismen, nach denen die „freiheitliche Demokratie“ funktioniert, und erkennt, welche Kräfte in diesem System hinter den Kulissen die Fäden ziehen. Insofern stellt dieses Buch ein historisches und politisches Lehrstück der ersten Güteklasse dar. Sein Erscheinen verdanken wir zu gleichen Teilen zwei außergewöhnlichen Männern: Dem greisen Erich Priebke, der sich, wie er in der Einleitung festhält, „mit eiserner Härte zum Erinnern und zum Schreiben zwang“, und seinem Anwalt Paolo Giachini, der mit Bienenfleiß eine schier unermeßliche Fülle geschichtlichen und juristischen Materials zusammengetragen hat.

Wehe den Besiegten besteht aus drei Teilen. Im ersten erzählt Erich Priebke sein Leben, von seinen frühesten Kindheitserinnerungen bis zum Jahre 1994, als er durch eine Sendung des US-Fernsehkanals ABC weltweit in die Schlagzeilen geriet. Der zweite Teil ist dem Thema „Der Fall Priebke und die Justiz“ gewidmet; hier werden die Gefangenschaft des ehemaligen deutschen Offiziers in Italien und die verschiedenen Etappen des gegen ihn geführten Prozesses geschildert. Auf den letzten hundert Seiten bettet Paolo Giachini den Fall Priebke schließlich in seinen historischen Kontext ein und beleuchtet unter anderem die ungesühnten Kriegsverbrechen der Alliierten.

Erich Priebkes Leben bis zu den Geschehnissen des 24. März 1944

Erich Priebke wurde am 29. Juli 1913 in Hennigsdorf unweit von Berlin geboren. Sein älterer Bruder Bruno fiel im Ersten Weltkrieg, sein Vater verstarb 1920 infolge einer im Krieg erlittenen Gasvergiftung, seine Mutter folgte ihrem Gatten sechs Monate darauf. Der somit im Alter von sieben Jahren zur Vollwaise gewordene Erich wurde von seinem Onkel Wilhelm und seiner Tante Klara erzogen. Mit vierzehn Jahren war ihm die Chance vergönnt, eine Karriere im Hotelwesen zu beginnen, und zwar im Esplanade in Berlin, wo sich allerlei bekannte Persönlichkeiten wie der Fliegerheld Hermann Göring ein Stelldichein gaben. Mit Hilfe des Hoteldirektors erhielt er Anfang 1933 einen Posten als Sekretär zweier Hotels in Rapallo an der Riviera, wo er die schönsten Jahre seiner Jugend verbrachte und Italienisch lernte. Nach einjährigem Aufenthalt in London, wo er im Hotel Savoy angestellt gewesen war, kehrte Erich Priebke Ende 1935 nach Deutschland zurück und fand dank seiner Kenntnis zweier Fremdsprachen eine Anstellung als Übersetzer bei der Polizei. Im Sommer 1937 dolmetschte er für einen hochrangigen Besucher, den italienischstämmigen brasilianischen Polizeichef Miranda Correa, der per Zeppelin nach Deutschland gekommen war; Himmler hatte ihn eingeladen, weil er Genaueres über die in Brasilien beim Kampf gegen die kommunistischen Guerrillas verwendeten Methoden erfahren wollte.

Da sich Priebke als Dolmetscher bewährt hatte, wurde er in die Polizei und damit in die SS aufgenommen. Fortan arbeitete er als Untergebener des Gestapo-Chefs Heinrich Müller im Berliner SS-Reichssicherheitshauptamt. Am 15. Juni 1938 heiratete er Alice Stoll, mit der er seit zwölf Jahren befreundet gewesen war und die ihm in den folgenden Jahren zwei Söhne, Jörg und Ingo, schenkte.

Im Februar 1941 wurde Erich Priebke an die deutsche Botschaft in Rom versetzt, wo er fortan in dem von Herbert Kappler geleiteten Verbindungsbüro zur italienischen Polizei tätig war. Über seine Arbeit berichtet er:

Unser Aufgabenbereich war in jenen Jahren recht vielseitig. In erster Linie ging es darum, einen steten Austausch von Informationen zwischen der deutschen und der italienischen Polizei zu gewährleisten, wobei der Bekämpfung terroristischer Umtriebe sowie dem Schutz der Eisenbahnverbindungen zwischen den beiden Nationen besonderer Stellenwert zukam. Von großer Wichtigkeit waren auch Informationen über den inneren Zustand unseres italienischen Bündnispartners. Aus den Berichten, die wir nach Berlin sandten, ging unmißverständlich hervor, daß der Faschismus, hinter dem bis vor kurzem noch die überwältigende Mehrheit des italienischen Volkes stand, mit dem Kriegseintritt an Rückhalt in der Bevölkerung verloren hatte. […] Auf unzähligen Seiten schilderten wir zuhanden der Verantwortlichen in Berlin die Kriegsmüdigkeit mancher Bevölkerungsschichten, die anglophilen Strömungen bei einem Teil der italienischen Bevölkerung und der Oberschicht sowie die sich daraus ergebende Spionagegefahr“ (S. 65/66).

Bald nach der alliierten Landung in Süditalien im Juli 1943 wurde Mussolini vom Faschistischen Großrat abgesetzt und interniert. Das neue Staatsoberhaupt, Marschall Badoglio, legte zwar Lippenbekenntnisse zu einer fortgesetzten Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reich ab, verhandelte jedoch insgeheim mit den Alliierten über einen Waffenstillstand und trat am 8. September aus dem Krieg aus. Unmittelbar anschließend rückten deutsche Truppen in Italien ein, ohne auf ernsthaften Widerstand zu stoßen. Aus den Verbündeten waren somit Besatzer geworden.

Während die deutschen Truppen südlich von Rom acht Monate lang einer erdrückenden feindlichen Übermacht standhielten, mehrten sich in der Heiligen Stadt die Terroranschläge. Hinter ihnen standen kommunistische Untergrundkämpfer, deren zynisches Kalkül darin bestand, die Deutschen zu Vergeltungsaktionen zu provozieren, welche die Bevölkerung aus ihrer Passivität wachrütteln und zum Aufstand gegen die Besatzungsmacht und ihre faschistischen Verbündeten veranlassen sollten. Somit würde die Ehre, Rom „von den Nazifaschisten befreit“ zu haben, den italienischen Kommunisten und nicht den Anglo-Amerikanern zufallen. Diese Rechnung schlug freilich fehl, denn der Aufstand blieb aus.

Der Terrorakt in der Via Rasella und die Repressalie in den Ardeatinischen Höhlen

Am 23. März schlugen die kommunistischen GAP (Gruppi di Azione patriottica, „Patriotische Aktionsgruppen“) gegen eine deutsche Polizeieinheit zu, die 11. Kompanie des III. Bataillon Bozen, die sich aus Südtirolern rekrutierte. Als das Bataillon nach einer Schießübung in seine Unterkunft zurückkehrte, detonierte in der Via Rasella eine Bombe, die 32 Südtiroler sowie eine nicht mehr zu ermittelnde Zahl italienischer Zivilisten, darunter den Knaben Pietro Zuccherini, tötete und eine große Anzahl weiterer Personen verletzte. Bald darauf versammelte Kappler sämtliche ihm unterstehenden Offiziere und teilte ihnen mit:

„Der Führer hat befohlen, daß für jeden bei dem hinterhältigen Anschlag getöteten deutschen Soldaten zehn italienische Geiseln zu erschießen sind. Die Sicherheitspolizei wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der Exekution zu treffen“.

Der Befehl war Kappler über Feldmarschall Albert Kesselring, den Oberbefehlshaber der deutschen Streitkräfte in Italien, zugestellt worden.

In Rundfunkmeldungen wurden die Verantwortlichen für den Anschlag aufgefordert, sich zu stellen, da ansonsten eine Vergeltungsmaßnahme erfolgen werde. Da von Anfang an kaum Aussicht auf einen solchen Schritt seitens der Attentäter bestand, erstellte Kappler in der Nacht auf den 24. März eine Liste der zu Erschießenden. Es handelte sich durchwegs um männliche, bis auf drei oder vier Ausnahmen volljährige Italiener, die sich zu jenem Zeitpunkt bereits wegen erwiesener oder vermuteter Partisanenunterstützung in deutscher Haft befanden. Da deren Zahl weit unter 320 lag, wandte sich Kappler an die italienische Polizei, welche ihm bis zum Vormittag 50 in einem italienischen Gefängnis einsitzende Oppositionelle ausliefern mußte. (Dabei unterlief den Verantwortlichen ein Fehler: Statt 50 händigten sie 55 Todeskandidaten aus, und da die Zeit drängte, unterließen es die Deutschen, nachzuzählen.) Es fehlten jedoch immer noch 75 Geiseln, so daß Kappler seinem unmittelbaren Vorgesetzten General Harster vorschlug, 75 einige Zeit zuvor nicht wegen Partisanenbegünstigung, sondern einzig und allein wegen ihrer Rasse festgenommene Juden auf die Liste der Todgeweihten zu setzen. Harster ging auf den Vorschlag ein. Obgleich Erich Priebke mit diesem Schritt nicht das Geringste zu tun hatte, bot dieser seinen Verfolgern ein halbes Jahrhundert später einen willkommenen Vorwand, ihm Verstrickung in den „Holocaust“ vorzuwerfen.

Nach damaligem Kriegsrecht waren Geiselerschießungen zulässig und wurden von den Armeen zahlreicher Staaten praktiziert. In besonders großem Umfang pflegten die Italiener zu solchen Repressalien zu greifen: Nachdem abessinische Widerstandskämpfer im Februar 1936 in Addis Abeba mehrere italienische Soldaten getötet und General Rodolfo Graziani verwundet hatten, wurden zur Vergeltung nicht weniger als 2500 Abessinier erschossen, darunter 127 Mönche, die den Aufständischen geholfen hatten. Im Dezember 1941 brannten italienische Truppen nach einem Partisanenüberfall das serbische Bergdorf Savin Lakat nieder und stellten sämtliche männlichen Einwohner an die Wand (S. 986). Es versteht sich von selbst, daß keiner der Verantwortlichen je für diese Taten gerichtlich belangt worden ist.

Wenden wir uns wieder den Geschehnissen des 24. März 1944 zu. Zum Ort der Exekution wurden einige Tuffsteinhöhlen an der Via Ardeatina außerhalb Roms erkoren. Das Erschießungskommando bestand aus etwa sechzig Soldaten und Unteroffizieren sowie sieben Offizieren, darunter Kappler selbst; jeder Offizier mußte zweimal schießen, jeder Unteroffizier und Soldat fünf- oder sechsmal. Eine Befehlsverweigerung wäre dem Selbstmord gleichgekommen; der mit der Organisierung der Exekution beauftragte Sturmbannführer Karl Schütz hatte das Kommando gewarnt:

„Wer meint, nicht schießen zu brauchen, kann gleich zu den Geiseln gehen, weil er nämlich auch erschossen wird“.

Anschließend überreichte Schütz Priebke die von Kappler erstellte Namensliste und befahl ihm, die Namen jener durchzustreichen, welche die Schwelle ins Innere der Höhlen überschritten hatten.

Erich Priebke schildert seine damaligen Empfindungen wie folgt:

„Vor jenem Tage hatte ich nie getötet, und Gott sei Dank habe ich es seither auch nie mehr tun müssen. Daß der Krieg seinem Wesen nach Massenmord und Tod bedeutet, vermag das Drama eines Menschen, der ein Gewissen besitzt und ein Leben auslöschen muß, nicht zu mildern, besonders wenn es unter Umständen wie den hier beschriebenen geschieht. […] Niemand kann freiwillig den kalten Schauer empfinden wollen, der einen überkommt, wenn man kaltblütig einen Wehrlosen töten muß und der sich schlicht und einfach nicht schildern läßt. Klar erinnern kann ich mich nur noch an meinen seelischen Zustand, als ich, mit von kaltem Schweiß durchnäßter Uniform, die Höhlen betreten mußte. Obwohl ich mit neunzig Jahren noch über ein recht gutes Gedächtnis verfüge, ist mir fast nichts von dem, was in jenen wenigen Minuten im Inneren der Grotte ablief, in Erinnerung geblieben. Ich entsinne mich nicht mehr, wie ich abdrückte; es ist, als habe sich ein Schleier über mein Gehirn gelegt“ (S. 147).

Daß er zwei Menschen töten mußte, hat Erich Priebke all die Jahrzehnte hindurch belastet. In italienischer Haft hat er die Angehörigen der Erschossenen seines Mitgefühls versichert, es jedoch abgelehnt, Reue zu bekunden, da man Reue nur für eine Tat empfinden könne, die man freiwillig begangen habe. Dementsprechend äußerte er sich gegenüber dem Senator Athos de Luca, der ihn im März 1997 ein Reuebekenntnis entlocken wollte, folgendermaßen:

„Ich habe den Familien der Opfer bereits mein Beleid bekundet. Ich glaube nicht, daß ich noch etwas hinzufügen kann. Und wenn ich wirklich etwas hinzufügen wollte, glauben Sie dann, daß mir jemand vorurteilslos zuhören würde? Sie würden sagen – alle würden es denken, viele würden es lauthals ausrufen -, daß jedes ‚Schuldbekenntnis‘, um Ihren Ausdruck zu verwenden, unaufrichtig und opportunistisch ist. Daß ich nur darum Worte der Reue von mir gegeben habe, um wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden, so wie es manche italienische Verbrecher tun, die sich zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschließen und in den Genuß gesetzlicher Vergünstigungen kommen. Ich habe in den Ardeatinischen Höhlen zwei Menschen erschossen und dies zugegeben. Der Tod dieser beiden Männer lastet noch immer auf meinem Gewissen. Ich habe mein Gewissen Gott anvertraut. […] Was an jenem Tag in den Ardeatinischen Höhlen geschah, war kein Kriegsverbrechen, sondern ein legaler Kriegsakt, den ich damals für unangemessen hielt und heute immer noch für unangemessen halte. Ich bin aber nicht gewillt, ein Ereignis, das für alle eine Tragödie war, verzerrt darzustellen. Nach der ganzen Haßkampagne würde hier in Italien kein Mensch an meine Reue glauben. Da ziehe ich es vor, meine Würde zu wahren“ (La Repubblica, 23. März 1997).

Ein Mann, der so spricht, ist seinen Verfolgern moralisch tausendfach überlegen und verdient hohe Achtung!

Hätte Erich Priebke den Befehl verweigert, so hätte dies sein eigenes Todesurteil bedeutet; seine Familie hätte ihren Ernährer verloren, und die beiden Geiseln wären von einem anderen erschossen worden. Daß auch nur ein einziger jener Pharisäer, die ein halbes Jahrhundert über Priebke herzogen, in seiner Situation anders gehandelt hätte, wird man füglich bezweifeln dürfen.

Am 4. Juni 1944 rückten die Alliierten in Rom ein, und die deutschen Truppen zogen sich nach Norditalien zurück. Erich Priebke fiel nun die Aufgabe eines Verbindungsoffiziers zum Generalstab der Mussolinitreuen Guardia Nazionale Repubblicana in Brescia zu. Zu seinen Pflichten gehörte u.a. die Verhütung von Terroranschlägen, aber in Brescia kam es nie zu solchen. Ende April 1945 geriet Priebke in Kriegsgefangenschaft und verbrachte über anderthalb Jahren in verschiedenen britischen Gefangenenlagern in Italien, doch am 31. Dezember 1946 gelang ihm die Flucht, und er schlug sich zu seiner in Sterzing, Südtirol, lebenden Familie durch, wonach er sich auf einem Bauernhof versteckte.

Die italienische Militärjustiz spricht Priebkes Kameraden mit Ausnahme Herbert Kapplers frei

Im Juli 1948 erfuhr er aus Zeitungsberichten, daß sein ehemaliger Vorsitzender Herbert Kappler sowie fünf weitere seiner früheren Mitoffiziere wegen der Repressalie in den Ardeatinischen Höhlen in Rom vor einem italienischen Militärgericht standen. (Die an der Aktion beteiligten Unteroffiziere und einfachen Soldaten waren gar nicht belangt worden!) Das Gericht stufte die Vergeltungsaktion als illegal ein, unter anderem, weil man nicht lange genug nach den Attentätern gesucht habe und weil sich unter den Erschossenen auch Offiziere befunden hätten, während die beim Anschlag getöteten Südtiroler durchwegs einfache Polizisten gewesen seien. Dennoch wurden bis auf Kappler sämtliche Angeklagte wegen Befehlsnotstandes freigesprochen. Daß Erich Priebke damals, für die italienische Justiz unauffindbar, in den Südtiroler Bergen lebte, sollte sich nachträglich für ihn als verhängnisvoll erweisen: Wäre er vor Gericht gestanden, so wäre er wie seine ranggleichen Kameraden freigesprochen worden, und die Tragödie der Verfolgung wäre ihm und seiner Familie ein halbes Jahrhundert später erspart geblieben.

Dem ehemaligen Obersturmbannführer Herbert Kappler billigte das Militärgericht ebenso wie den anderen Angeklagten zu, einen seiner Auffassung nach rechtmäßigen Befehl ausgeführt zu haben; daß er eigenhändig zwei Geiseln getötet hatte, um die Verantwortung für die Repressalie mit seinen Untergebenen zu teilen, wurde ihm ebenso wenig zur Last gelegt wie die Tatsache, daß er General Harster die Erschießung von 75 Juden vorgeschlagen hatte, gegen die kein Verdacht der Partisanenunterstützung bestand. Im Urteil hieß es u.a.:

„Die Gewohnheit des prompten Gehorsams, die der Angeklagte [Kappler] sich beim Dienst in einer Organisation angeeignet hatte, bei der allerstrengste Disziplin herrschte; die Tatsache, daß entsprechende Befehle früher in verschiedenen Kampfzonen ausgeführt worden waren; die Tatsache, daß ein Befehl, der vom Staatsoberhaupt und Oberkommandierenden der Streitkräfte kam, aufgrund der großen ihm innewohnenden moralischen Kraft [sic!] bei einem Soldaten jene Freiheit des Urteils, die zu einer genauen Überprüfung notwendig ist, zwangsläufig verringern muß – all dies sind Elemente, die das Richterkollegium zur Ansicht bewegen, man könne nicht mit Sicherheit behaupten, Kappler habe das Bewußtsein und den Willen gehabt, einen illegitimen Befehl auszuführen“.

Zu lebenslanger Haft verurteilt wurde Herbert Kappler, weil er, nachdem ein 33. Südtiroler seinen Verletzungen erlegen war, persönlich die Erschießung weiterer zehn Geiseln angeordnet hatte; dies wurde als Befehlsüberschreitung gedeutet, obwohl es nichts weiter als die wortwörtliche Ausführung des erhaltenen Befehls gewesen war. Der Freispruch der übrigen Angeklagten löste keinerlei Proteste aus; die Angehörigen der Opfer sowie die ehemaligen Widerstandskämpfer gaben sich mit der Verurteilung des Sündenbocks Kapplers zufrieden. Nach jahrzehntelanger Festungshaft wurde der mittlerweile todkranke Kappler im August 1977 von seiner Frau Anneliese befreit und starb ein halbes Jahr später in Deutschland. Aus panischer Furcht vor den Kommunisten (das italienische Judentum war damals noch kein nennenswerter Machtfaktor) hatte die italienische Justiz viele Jahre lang zu immer neuen Spitzfindigkeiten gegriffen, um seine Begnadigung, die jenseits aller juristischen Erwägungen ein simples Gebot der Menschlichkeit gewesen wäre, zu verhindern.

In Argentinien

Zurück zu Erich Priebke. Im Oktober 1948 bestieg er mit seiner Gattin und seinen beiden Söhnen einen Dampfer nach Argentinien. In Buenos Aires schlug er sich zunächst als Tellerwäscher und dann, nachdem er sich Grundkenntnisse des Spanischen angeeignet hatte, als Kellner durch. 1954 siedelte er mit seiner Familie in den Kurort Bariloche im Süden des Landes über, wo er zuerst als Maître d’Hôtel arbeitete; einige Jahre darauf erwarb er ein Lebensmittelgeschäft, und seine Familie gelangte zu einem gewissen Wohlstand. Parallel dazu engagierte er sich beim örtlichen deutsch-argentinischen Kulturverein und arbeitete ehrenamtlich für die Primo-Capraro-Schule, die von vielen deutschstämmigen Kindern besucht wurde. Ab 1986 organisierte er dann einen regelmäßigen Schüleraustausch mit Deutschland.

1978 überließ der inzwischen 65-jährige Erich Priebke das Geschäft zeitweise seinem Sohn Jörg und trat anschließend mit seiner Gattin mehrere Europareisen an, von denen ihn zwei auch nach Italien führten. Einen klareren Beweis dafür, daß er sich vor der italienischen Justiz nicht fürchtete, hätte er nicht erbringen können.

Der friedliche Lebensabend, den Erich und Alice Priebke nach Jahrzehnten harter Arbeit redlich verdient hätten, sollte ihnen nicht beschieden sein. Paolo Giachini berichtet:

„Während Erich Priebke 1992 heiteren Gemüts in sein achtzigstes Lebensjahr eintrat, schmiedeten die Rabbiner Marvin Hier und Abraham Cooper vom Wiesenthal-Zentrum finstere Pläne und investierten wieder einmal Geld in eine skandalumwitterte Operation. Wie üblich waren sie auf der Jagd nach Geschichten über ‚Naziverbrecher‘, die sie dann der Öffentlichkeit servieren konnten, und dazu finanzierten sie die Reisetätigkeit eines gewissen Yaron Svoray, der früher israelischer Polizist gewesen war und sich nun als Journalist versuchte. Svoray sollte sich in Deutschland ins rechte Lager einschleichen, um zu beweisen, wie groß die Gefahr des Hitlerismus immer noch war. Doch fiel die Ausbeute des ‚Superspions‘ Svoray bedenklich mager aus: Ein paar deplazierte Sprüche des einen oder anderen altersschwachen Greises sowie des einen oder anderen unreifen Halbstarken aus dem Skinhead-Milieu, und damit hatte es sich. […] Die Operation zur Entlarvung der ‚riesigen Neonazi-Organisation‘ hatte in Deutschland zu geradezu erbärmlichen Ergebnissen geführt, mit denen die Wiesenthal-Zentren keine Maus hinter dem Ofen hervorzulocken vermochten. […] Zu den Folklore-Nazis, mit denen Svoray im Verlauf seiner Forschungen für das Wiesenthal-Zentrum Kontakt aufgenommen hatte, gehörte ein gewisser R. G. Dieser soll eine zentrale Rolle bei der Verbreitung seltsamer antifreimaurerischer Schriften gespielt haben, welche bei einem argentinischen Verlag erschienen waren. R. G. hatte Svoray angeblich erzählt, der Verfasser und Verleger der Publikationen sei ein ehemaliger Spion der deutschen Abwehr, der unter dem Pseudonym Juan Maler schreibe. Da man bereits bei der Lektüre seiner Bücher merkte, daß dieser Maler ein heilloser Wirrkopf war, erkoren ihn die Rabbiner Hier und Cooper zur Schachfigur in ihrem Spiel. Im April 1993 begab sich ein gewisser Rick Eaton – auch er selbsternannter ‚Nazijäger‘ im Solde der beiden Rabbiner vom Wiesenthal-Zentrum – nach Bariloche, um den achtzigjährigen Maler, der ganz unverkennbar an fortgeschrittener Arterienverkalkung litt, in eine Falle zu locken. […] Rick Eaton deutete Maler gegenüber an, daß er bereit sei, für die ‚Neonazis‘ 500.000 Dollar springen zu lassen. Die Aussicht auf eine dermaßen fürstliche Summe ließ Maler ungemein gesprächig werden. Er gab an, sein Geheimname sei Reinhard Kopps, und erzählte die verrücktesten Geschichten, darunter auch, daß er für den Mossad gearbeitet habe. Nun forderte der ‚Superspion‘ des Wiesenthal-Zentrums den alten Plauderhannes auf, Namen zu nennen, und Maler ließ sich eifrig über die Vergangenheit gewisser Bewohner von Bariloche aus. Einer davon war Erich Priebke.
Nach seiner Rückkehr nach Los Angeles trabte Rick Eaton zum Rapport bei den beiden Rabbinern an. […]

Diese kamen nach reiflicher Überlegung zum Schluß, daß die einzige verwertbare Geschichte die mit Erich Priebke war. Freilich gab es da noch etliche Klippen zu umschiffen: Schließlich hatte Priebke lediglich den Rang eines Hauptmanns bekleidet und sein Name war bloß einmal, vor einem knappen halben Jahrhundert, bei einem Prozeß genannt worden, der erst noch mit dem Freispruch seiner Kollegen geendet hatte. Es lag also auf der Hand, daß die Operation nur glücken konnte, wenn sie durch eine perfekt orchestrierte Medienkampagne flankiert wurde“ (S. 256-258).

Der „Fall Priebke“: Wie die Medien aus dem Nichts ein Monstrum schufen

Die Medienkampagne wurde in der Tat „perfekt organisiert“. Am 11. April 1994 wurde Erich Priebke auf dem Heimweg von der Schule von einer Gruppe amerikanischer Journalisten unter der Führung des ABC-Reporters Sam Donaldson überfallen. „You killed children in Rome“- „Sie haben Kinder in Rom getötet”, schrie Donaldson. Besessen von der Vorstellung, sich gegen die haltlosen Anschuldigungen wehren zu müssen, stand Priebke dem Lümmel Rede und Antwort.

„DER JUSTIZ SIND SIE ENTKOMMEN, ABER VOR SAM DONALDSON KONNTEN SIE SICH NICHT VERSTECKEN. DIE JAGD AUF DIE LETZTEN NAZIS“, hieß es in einer amerikanischen Fernsehprogrammvorschau vom 29. April reißerisch; am 5. Mai wurde das „Interview“ mit Priebke von ABC ausgestrahlt, und am Morgen des 7. Mai erschien Priebkes Gesicht auf den Titelseiten annähernd aller Gazetten der Welt.

Die anschließende weltweite Hetzkampagne lief unter der Regie der Berufslügner von den Wiesenthal-Zentren ab. Priebke wurde zum „Henker der Ardeatinischen Höhlen“ und zum „Buchhalter des Todes“ ernannt (letzteres, weil er die Namen der Erschossenen auf der Liste hatte durchstreichen müssen!). Bereits am 7. Mai hieß es in der argentinischen Zeitung Clarin, aus Dokumenten des Wiesenthal-Zentren gehe hervor, daß Priebke „mit Adolf Eichmann bei der Deportation von ca. 67.000 Juden aus Italien in die Vernichtungslagern zusammengearbeitet hat“ (in Wahrheit waren knapp 10.000 italienische Juden deportiert worden, und Priebke hatte mit diesen Geschehnissen nicht das Geringste zu tun gehabt; entsprechende Anklagen wurden bei seinem Prozeß auch nicht gegen ihn erhoben). Als Beweis für die „nazistische“ Gesinnung Priebkes veröffentlichten die Zentren ferner ein Foto der Primo-Capraro-Schule mit vor dem Gebäude wehender Hakenkreuzfahne. Daß diese Aufnahme aus dem Jahre 1935 stammte, jenem Jahr also, wo der zweiundzwanzigjährige Priebke im Londoner Hotel Savoy als Kellner tätig war, „vergaßen“ die Wiesenthal-Leute dem ahnungslosen Publikum leider mitzuteilen…

Paolo Giachini resümiert die Kampagne gegen den alten Deutschen wie folgt:

„Über Erich Priebke durften die abwegigsten Erdichtungen verbreitet werden. Man durfte beispielsweise ungestraft behaupten, er habe bei der Deportation der Juden Roms und Veronas mitgewirkt, sich an Erschiessungen in Brescia beteiligt, sei am jähen Ende der Prinzessin Mafalda von Savoyen mitschuldig gewesen und habe auch beim Tod des Gewerkschaftlers Bruno Buozzi die Finger im Spiel gehabt. Man durfte zum Besten geben, er habe sich in Folterkellern ausgetobt und die Frauen der in der Via Tasso eingekerkerten Partisanen auf schmutzige Weise sexuell erpreßt. Die Presse durfte ungestraft schreiben, er habe gefangene Partisaninnen zu sadomasochistischen Spielen mißbraucht, sei am Verschwinden des römischen Raubgolds schuld, habe Kinder und versprengte Carabinieri ermordet. Schließlich wurde er zur ‚grauen Eminenz‘ irgendwelcher nebulöser Geheimdienste ernannt, zum Zahlmeister und Unterstützer krimineller ’neonazistischer‘ Vereinigungen, die Jagd auf Immigranten machten, zum Drahtzieher der Schändung jüdischer Friedhöfe und zum Berater blutrünstiger südamerikanischer Diktatoren“.

Unmittelbar nach der ABC-Sendung verlangte Italien von Argentinien dessen Auslieferung, und der 81-jährige wurde unter Hausarrest gestellt. Juristisch hatte das Auslieferungsgesuch keine Chance, denn das Priebke in Italien vorgeworfene Delikt, mehrfache Tötung, verjährt nach argentinischem Recht nach fünfzehn Jahren. Doch der damalige argentinische Präsident Menem und sein jüdischer Justizminister Carlos Corach beschlossen, das Unmögliche möglich zu machen.

Nachdem die argentinische Justiz die Auslieferung Priebkes erst- und zweitinstanzlich wegen Verjährung abgelehnt hatte, hieß der oberste Gerichtshof des Landes diesen Schritt mit sechs zu drei Stimmen gut, weil sich Priebke eines unverjährbaren Delikts, nämlich des „Völkermordes“, schuldig gemacht habe.

Rechtsstaatlich gesehen war dies allerdings in dreifacher Hinsicht ein Unding: Erstens konnte die erzwungene Teilnahme an einer Geiselerschießung, bei der 75 von 335 Opfern Juden waren, unter keinen Umständen als Akt des Völkermordes gedeutet werden, zweitens war der italienische Auslieferungsantrag nicht wegen Völkermords, sondern wegen mehrfacher Tötung erfolgt, und drittens konnte die 1948 in Kraft getretene Konvention zur Verhütung und Ahndung von Völkermord wegen des Verbots der rückwirkenden Rechtssprechung nicht auf ein 1944 begangenes Delikt angewendet werden. Doch wen kümmern schon solche Feinheiten, wenn jüdische Interessen tangiert sind?

Außer jüdischen Racheinstinkten waren in diesem Fall freilich noch andere Faktoren im Spiel. Seit langem hatte die italienische Justiz Argentinien mit der Forderung bedrängt, das Schicksal einer Anzahl während der Militärdiktatur (1976-1982) in dem südamerikanischen Staat verschwundenen Italiener zu klären. Diese Forderung wurde nach der Auslieferung Priebkes fallengelassen, so daß diese nicht zuletzt die Folge eines Kuhhandels zwischen zwei korrupten Regimes war.

Über seine Auslieferung berichtet Erich Priebke:

„Montag, der 20. November 1995, war und bleibt einer der traurigsten Tage meines Lebens. Kurz nach sieben Uhr morgens traf Anwalt Pietro Bianchi bei mir zu Hause ein und versuchte mir den furchtbaren Moment der gewaltsamen Trennung von meiner Frau und Familie zu erleichtern. Alle weinten. Ich befand mich in einem Zustand völliger Verwirrung und konnte nicht glauben, was da geschah. Pedro machte kein Hehl daraus, daß er in seiner Ehre als Jurist gekränkt war, weil er es nicht zu fassen vermochte, daß sämtliche Grundsätze, an die er ein Leben lang geglaubt hatte, mit Füssen getreten wurden. Alice klammerte sich verzweifelt an mich und wollte mich einfach nicht gehen lassen. […] Hätte man uns an jenem Tag beiden gemeinsam das Leben genommen, so wäre dies wohl weniger schlimm gewesen. Unsere letzte Umarmung glich der zweier Menschen auf einem untergehenden Schiff; ich war blind vor Schmerz und begriff nicht, welche Folgen dieses Trauma für Alice haben würde. Erst später begann ich langsam zu verstehen, was geschehen war. Schon als ich bei meinem ersten Anruf aus dem Gefängnis in Rom ihre Stimme am Telefon hörte, erstarrte ich zu Eis. Mir war nun klar, daß jener Abschied für meine Frau fatale Folgen gehabt hatte: Sie verlor allmählich ihr Gedächtnis und konnte nicht mehr allein für sich sorgen“ (S. 325).

Es war Erich Priebke nicht vergönnt, seine Frau wiederzusehen; sie starb im August 2004.

Als Gefangener in Italien

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen deutschen Offizier wurden von Militärstaatsanwalt Antonino Intelisano geführt, einem ebenso ehrgeizigen wie skrupellosen Mann, der sich für den Fall eines Schuldspruchs ausgezeichnete Chancen auf einen Karrieresprung ausrechnete – zu Recht. Doch am 1. August 1996 wurde Priebke vom Militärgericht Rom wegen Verjährung des begangenen Delikts freigesprochen.

„Ein paar Minuten lang konnte ich mich in der Illusion wiegen, ein freier Mann zu sein, aber dann brach die Hölle aus“, erinnert sich Priebke.

Eine Horde von rund hundert mehrheitlich jüdischen Strolchen unter der Führung der rabiaten Zionisten Riccardo Pacifici und Dario Coen besetzte das Gerichtsgebäude, nahm die Richter, die Verteidiger und den eben Freigesprochenen als Geiseln und kündigte an, nicht eher abzuziehen, ehe Priebke ins Gefängnis zurückgeschafft worden sein.

„Nach dramatischen Verhandlungen mit der jüdischen Gemeinde“ – so Il Messaggero vom 2. August – ordnete Justizminister Flick die sofortige erneute Verhaftung Priebkes an:

„Die Justiz schien ratlos. Sollte man den freigesprochenen ‚Buchhalter des Todes‘ einfach laufen lassen? Oder würde man einen Trick finden, um das Urteil zu kippen? Justizminister Giovanni Maria Flick fand diesen Trick. Gegen ein Uhr nachts beriet er sich, das Strafgesetzbuch in der Hand, mit seinen Experten. Dann ließ Flick verlauten: Auf Verlangen eines ausländischen Staates, der – wie im konkreten Fall die Bundesrepublik – die Auslieferung eines Beschuldigten wünsche, könne Italien diese Person bis zur Auslieferung erneut festnehmen. Gesagt, getan“ (Stuttgarter Nachrichten, 3. August 1996).

Es ist anzunehmen, daß das BRD-Regime den Auslieferungsantrag an Italien schon frühzeitig auf Befehl jüdischer Kreise gestellt hatte, die den Freispruch Priebkes vorausgesehen hatten. Eine Auslieferung an die BRD wurde von der italienischen Justiz freilich nie auch nur in Erwägung gezogen; das Ganze war lediglich ein Trick gewesen, um zu verhindern, daß Priebke auf freien Fuß gesetzt wurde.

Im Oktober 1996 erklärte das Kassationsgericht das erstinstanzliche Urteil für ungültig. Laut italienischem Recht kann die Verjährung außer Kraft gesetzt werden, wenn die erschwerenden Umstände die mildernden überwiegen. Um das gewünschte Ziel, die Verurteilung Priebkes, zu erreichen, mußte man also nachweisen, daß eben dies bei ihm der Fall war – ungeachtet der Tatsache, daß er sich mehr als ein halbes Jahrhundert lang nicht das Geringste hatte zuschulden kommen lassen. Zu diesem Zweck ließen Staatsanwaltschaft und Zivilkläger beim Revisionsprozeß wie schon beim erstinstanzlichen Verfahren Heerscharen von profilierungssüchtigen Schwindlern aufmarschieren, die alle möglichen Greueltaten Erich Priebkes als Zeugen miterlebt haben wollten. Mehr als hundert Seiten des Buchs sind diesen „Augenzeugenberichten“ gewidmet (S. 449-560), die sich an Albernheit fast schon mit den Geschichten jüdischer „Gaskammerzeugen“ vergleichen lassen, so daß ihre Lektüre teilweise von hohem Unterhaltungswert ist.

Nachdem Erich Priebke 16 Monate lang unter sehr harten Bedingungen in Einzelhaft gesessen hatte, wurde dem mittlerweile 83-jährigen im März 1997 aus humanitären Gründen erlaubt, das Gefängnis mit einem Franziskanerkloster zu vertauschen, wo ihm die Mönche mit großer Menschlichkeit begegneten. Einen Monat danach begann das Revisionsverfahren. Staatsanwalt Intelisano verlangte für Priebke eine lebenslange Gefängnisstrafe und begründete diese Forderung in seinem Schlußplädoyer u.a. wie folgt:

„Man sagte ihm: Geh hin und schieße! Tu deine Pflicht gegenüber deiner Rasse, gegenüber dem Blut, dem du angehörst. Entrichte dem Nibelungen-Mythos, in dem unser Ethos wurzelt, deinen Tribut!“ (S. 715).

Oreste Bisazza, einer der Anwälte der Zivilparteien, sagte in seinem Plädoyer:

„Mit Kappler verband ihn [Priebke] die Komplizenschaft eines sadistischen Naturells, eines fanatischen Bekenntnisses zum Nazismus, einer jahrelangen Zusammenarbeit, bei der sie durch zahllosen Schreckenstaten gemeinsame Schuld auf sich luden… Und dieses Bewußtsein bewog Priebke zwangsläufig dazu, bei einem Massenmord teilnehmen und seinen eigenen Anteil bei dem daraus erwachsenden dämonischen Ruhm erwerben zu wollen. […] Für Priebke war diese Blutorgie, an der er sich wie seine verkommenen Mittäter ergötzt hat, die ihm Vergnügen bereitet, ihn mit Freude erfüllt hat, wie eine Vergewaltigung. Italien wurde von diesem abscheulichen Rudel von Tieren vergewaltigt, die dann vor den Richtern von ihrer Unschuld nuschelten. In diesem Rudel nahm Herr Erich Priebke den führenden Rang ein und nimmt ihn heute noch ein“ (S. 716).

Am 22. Juli 1997 wurde das Urteil verkündigt: Fünfzehn Jahre Freiheitsentzug. Die Kriegsgefangenschaft, die in Argentinien vor der Auslieferung im Hausarrest verbrachte Zeit sowie die in Italien abgesessene Untersuchungshaft wurden dem Angeklagten voll angerechnet, und es bestand greifbare Aussicht auf seine Freilassung innerhalb von wenigen Monaten. Militärstaatsanwalt Intelisano, der sein Pfund Fleisch bekommen hatte, verzichtete auf eine Berufung, und der baldigen Freilassung des alten Mannes schien nichts mehr im Wege zu stehen. Doch schon bald erhielt Intelisano einen Posten bei einer internationalen Organisation, und sein Nachfolger Giuseppe Rosin beschloß das Urteil anzufechten.

Im Oktober 1997 mußte Erich Priebke das Franziskanerkloster verlassen und – nach einem Aufenthalt in einer Klinik – ins Gefängnis zurückkehren, da die permanente Anwesenheit von 60 (!!) Bewachern innerhalb und außerhalb der Klostermauern jedes normale religiöse Leben verunmöglichte. Im Mai 1998 fällte das Berufungsgericht das Urteil, das auf lebenslange Haft lautete. Um Priebke die Anerkennung mildernder Umstände verweigern zu können, schrieben die Richter die ganze Geschichte der Geschehnisse vom 23. und 24. März 1944 um. Mit beispielloser Dreistigkeit leugneten sie jeden Zusammenhang zwischen dem Terroranschlag in der Via Rasella und den Erschießungen in den Ardeatinischen Höhlen. „Weit mehr als ein Befehl“, so das Gericht,

„läßt sich hier ein kriminelles Einverständnis zwischen den SS-Offizieren zur Durchführung eines Vorhabens erkennen, nach dem sie alle gierten. Sie handelten wie ein Mann, und dieses absolute Im-Gleichschritt-Marschieren bei der Verwirklichung eines dermaßen grauenhaften Verbrechens läßt sich nicht durch einen Mißbrauch der Machtposition, die einem der militärische Rang verleiht, erreichen, sondern einzig und allein, wenn eine absolute Identität der Absichten und ein gemeinsames Gefühl vorhanden sind. […] Der kriminelle Hang, den Priebke an den Tag legt, ist die Frucht seiner niemals erschütterten Sicherheit, im Recht gewesen zu sein […] Sein hohes Alter ist in diesem Sinne ein zutiefst negativer Faktor, und zwar schon deshalb, weil er, auch wenn er heute natürlich nicht mehr so gemeingefährlich ist wie damals, seine Fähigkeit, Verbrechen zu begehen, unverändert bewahrt hat, worunter eine charakterliche Veranlagung des Täters zu verstehen ist, die durch die von ihm begangene Tat widergespiegelt wird“ (S. 839/840).

Es dürfte dies die erste Urteilsbegründung der Weltgeschichte gewesen sein, in der das hohe Alter und der jahrzehntelange tadellose Lebenswandel eines Angeklagten nicht etwa als mildernde, sondern als erschwerende Umstände gedeutet wurden. – Ein halbes Jahr darauf, im November 1998, bestätigte das letztinstanzliche Gericht das Urteil.

Die haarsträubenden Geschichtsfälschungen der Justiz und der Medien haben inzwischen Einzug in italienische Schulbücher gehalten. In einem 2001 erschienenen Lehrbuch für die fünfte Schulklasse heißt es:

„1996 fand in Italien der Prozeß gegen Priebke statt, den Naziführer, der für den Massenmord in den Ardeatinischen Höhlen verantwortlich gewesen war“ (S. 894).

Aus einem Hauptmann war somit ein „Naziführer“ geworden und aus einem von ca. sechzig unfreiwilligen Teilnehmern an einer Vergeltungsmaßnahme der Verantwortliche für einen Massenmord!

Die Hintergründe der Verfolgung Erich Priebkes

Wozu diese Niagaraflut von Lügen? Wozu diese absurde Verfolgung eines alten Mannes? An der Dämonisierung und Verurteilung Erich Priebkes waren in erster Linie zwei Gruppierungen interessiert. Der schwindenden Schar der Altlinken mit den ehemaligen Widerstandskämpfern an der Spitze bot der Fall Priebke die Gelegenheit, noch einmal die „Schrecken der Nazi-Okkupation“ zu vergegenwärtigen und sich selbst als hehre Freiheitskämpfer zu profilieren. Dem – mittlerweile auch in Italien ungeheuer mächtigen – zionistischen Judentum ging es vor allem darum, der Öffentlichkeit die „Greuel des Holocaust“ vor Augen zu führen, obwohl die Vergeltungsmaßnahme vom 24. März 1944 mit der angeblichen systematischen Judenvernichtung in keinem Zusammenhang stand. Insofern war das Verfahren gegen den ehemaligen deutschen Offizier ein klassischer Schauprozeß. Dies sieht auch Priebke selbst so:

„Es galt vor der ganzen Welt ein Exempel zu statuieren und mich zu bestrafen. Mein Leiden, und dasjenige meiner Familie, fielen nicht ins Gewicht, waren es doch die Folge des größten Leidens, denen Menschen jemals in der Geschichte ausgesetzt gewesen waren. Daß damals Krieg geherrscht hatte und daß das Töten in Kriegszeiten Pflicht ist, während wir heute im Frieden lebten, scherte diese Leute keinen Deut. Das einzige, was für sie zählte, war die symbolische Botschaft, die meine Bestrafung darstellen würde; diese sollte künftige Geschlechter, ja im Grunde die ganze Welt, vor der überall lauernden ‚hitleristischen Gefahr‘ bewahren.

Als ‚Nazi‘ war ich der Vertreter eines Menschenschlags, der überhaupt kein Existenzrecht besaß. Im Zusammenhang mit so einer Kreatur noch von mildernden Umständen zu reden, war absurd, da meine Bosheit ja hinreichend klar bewiesen war. Mir mildernde Umstände zuzubilligen, hätte bedeutet, daß das mir zur Last gelegte Delikt verjährt gewesen wäre, und deutsche Kriegsverbrechen hatten unverjährbar zu sein! In solchen Sonderfällen, gegenüber Menschen meines Schlages, mußte man den nötigen Schneid aufbringen, Ausnahmen zu machen und das Gesetz nicht allzu wörtlich auszulegen. Hier heißt es Härte zeigen“ (S. 586).

Paolo Giachini führt diesen Gedankengang seines Mandanten und Freundes weiter. Der Fall Priebke, meint er,

„war weniger ein Gerichtsverfahren als ein archaisches Opferritual, bei dem das Opfer am Ende geschlachtet werden mußte, um die Erinnerung an die ‚Naziverbrechen‘ heraufzubeschwören. Man brauchte dringend ein aus der Vergangenheit aufgetauchtes Gespenst, um die Schrecken des Holocaust noch einmal aufleben zu lassen […] doch andererseits war es eine unumstößliche Tatsache, daß er [Priebke] mit der Judenverfolgung nichts zu tun gehabt hatte. Es fehlte an Fakten, mit denen man die Öffentlichkeit füttern konnte. Schon beim Kappler-Prozeß hatte kein einziger Zeuge seinen Namen genannt, und in den folgenden fünfzig Jahren hatte sich kein Mensch für seine Person interessiert. Die Schwierigkeit lag also darin, daß man den Fall Priebke aus dem Nichts konstruieren mußte. Dieses Problem ließ sich nur mit sensationellen Schlagzeilen lösen.

Man mußte gruselige Falschmeldungen über Deportationen und Massenmorde an Frauen und Kindern verbreiten, an denen Priebke beteiligt gewesen sei. […] Wurde die Zirkusshow, in deren Mittelpunkt das ‚Monstrum‘ Priebke stand, mit einem Paukenschlag lanciert, so würde es künftig ausreichen, dem Leser und Fernsehzuschauer in regelmäßigen Abständen neue Erdichtungen zu servieren, um seine Aufmerksamkeit wachzuhalten. Einschlägig bekannte ‚Experten‘ mit politisch hundertprozentig korrektem Weltbild, die tiefschürfende Kommentare abgaben; Politiker, die ihrer ‚Empörung‘ und ‚Betroffenheit‘ Ausdruck verliehen; Reporter, die eifrig nach Horrorgeschichten für die Titelseite Ausschau hielten; publizitätssüchtige Richter; Zeugen, die hoch und heilig schworen, daß ihnen fünfzig Jahren zuvor ausgerechnet Erich Priebke über den Weg gelaufen war – dies waren die Menschentypen, die es brauchte, und an solchen Leuten hat bei uns noch nie Mangel geherrscht. Am allerwenigsten jedoch herrscht in Italien Mangel an Helden, und solche fand man denn auch in großer Zahl. Sie versicherten, daß es ein Kinderspiel gewesen wäre, die Ausführung eines Hitler-Befehls zu verweigern, und daß sie in einer solchen Situation jeder Gefahr getrotzt und den Befehl im Gegensatz zu den ‚arglistigen‘ Erich Priebke nie und nimmer ausgeführt hätten. Noch wunderbarer aber ist, daß in Italien bis zum heutigen Tage massenweise Helden von gestern leben: Allein auf weiter Flur hatten sie unsterblichen Ruhm erworben, indem sie Heerscharen bis an die Zähne bewaffneter Deutscher in die Flucht schlugen, und als sie dann schließlich doch hinter Kerkermauern landeten, hatten sie selbst unter der viehischsten Folter dichtgehalten und kein Sterbenswörtchen gesagt!

Die Herren von den Wiesenthal-Zentren wußten sehr wohl, daß sie in Italien zahllose zuverlässige Verbündete in Medien und Institutionen finden würden, wenn sie es erst einmal fertig gebracht hatten, die Fakten hinter einem propagandistischen Rauchvorhang zu verbergen. Gleichzeitig würde es für sie ein Leichtes sein, mit überschäumender Rhetorik Menschen für sich zu gewinnen, die in der Tat gelitten hatten. Nichts war da naheliegender, als die Tatsache auszuschlachten, daß beim Drama in den Ardeatinischen Höhlen auch 75 Juden den Tod gefunden hatten“ (S. 989/990).

Dürfen wir also mit dem Finger auf die Italiener zeigen? Mitnichten! Ganz abgesehen davon, daß dieses Buch ohne Priebkes italienischen Anwalt nie erschienen wäre und daß sich unzählige andere Italiener, darunter ehemalige Widerstandskämpfer, Angehörige der Opfer der Ardeatinischen Höhlen sowie der bekannteste Journalist des Landes, der greise Indro Montanelli, für den Verfolgten eingesetzt haben, sind einige der ekelhaftesten in Wehe den Besiegten geschilderten Gestalten Deutsche. Über den Studienrat Fritz Küper, den das BRD-Erziehungsministerium 1986 als Deutschlehrer nach Argentinien entsandt hatte, berichtet Priebke:

„Als Studienrat Küper im März 1986 seinen Posten als Leiter des Unterrichts in deutscher Sprache antrat, unterstanden ihm über zwanzig Lehrkräfte für verschiedene Fächer, die ausnahmslos alle schon bald begriffen, daß der Mann mit schwerwiegenden Problemen zu ringen hatte. Sein Trauma bestand, wie er später selbst gestand, darin, daß er Sohn eines Alt-Parteigenossen der NSDAP war, und dieses Erbe lastete drückend auf ihm. Leider beschwor dieser zwanghafte Schuldkomplex, der immer krassere Formen annahm, wachsende Schwierigkeiten für die Schule herauf. […] Ein typisch argentinischer Brauch war beispielsweise das allmorgendliche Fahnenhissen in Anwesenheit aller Schüler. […] Da die Kurse am Nachmittag mit den in deutscher Sprache erteilten Fächern endeten, fiel das Einholen der Flagge nach Schulschluß in den Kompetenzbereich Küpers. Für diesen war diese Zeremonie nach Schulschluß stets eine wahre Tortur, genaue wie die Tatsache, daß die Kinder neben der argentinischen Nationalhymne auch die deutsche lernen mußten; dieser ganze Patriotismus, besonders aber jener, der unserer fernen Heimat galt, war für ihn ein Horror sondergleichen. […] Zu Weihnachten war der Unterricht in deutscher Sprache der Vorbereitung der Feierlichkeiten gewidmet, welche die Volksbräuche unserer Heimat widerspiegelten. […] 1986 fiel das Fest ins Wasser. Schuld daran war Küper, der so viele künstliche Hindernisse geschaffen hatte, daß schließlich die Zeit fehlte, um die Feierlichkeiten zu organisieren. Durch dieses kraß unsensible Verhalten machte sich der Mann nicht nur bei seinen Kollegen, sondern auch bei den Eltern unserer Schüler endgültig unbeliebt. Obwohl der Vorstand große Geduld gezeigt hatte, waren die Beziehungen zu Küper mittlerweile unheilbar getrübt, und bevor sein Vertrag auslief, sprach sich jedermann gegen dessen Verlängerung aus. […] Wenn wir gehofft hatten, durch die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags und die dadurch fällige Rückkehr Küpers nach Deutschland sei die leidige Sache ausgestanden, hatten wir uns gründlich getäuscht. In seiner Frustration sann der Abgehalfterte auf Rache. In einem Schreiben an das Ehepaar Klarsfeld, die unsäglichen ‚Nazijäger‘ in Paris, ließ er seinen paranoiden Vorstellungen freien Lauf. Seine Darlegungen wurden später geschickt gegen die Mitglieder des Schulvorstands und insbesondere gegen mich benutzt“.

Moralisch noch eine Stufe tiefer als dieser Oberstudienrat steht ein Bundeswehr-Offizier, Kapitänleutnant Gerhard Schreiber, der als Sachverständiger der Anklage beim Prozeß aussagte, Priebke habe „nach den damals gültigen Vorschriften“ nicht nur das Recht gehabt, „diesem niederträchtigen Befehl“ (zur Teilnahme an der Repressalie) nicht zu gehorchen, sondern sogar „die Pflicht, seine Ausführung zu verweigern“. Zur Begründung dieser Behauptung berief sich Schreiber auf Artikel 47 des damaligen Kriegsrechts, laut dem sich schuldig macht, „wer einen Befehl überschreitet oder weiß, daß dessen Ausführung ein zivil- oder militärrechtliches Verbrechen darstellt“ (S. 550). Paolo Giachini kommentiert dies wie folgt:

„Paradoxerweise verkörpern jene Leute, welche behaupten, Kapplers Untergebene hätten die Ausführung des Befehls ja ablehnen können, just jenen Menschentyp, der – nicht etwa aus Furcht oder in Befolgung einer unumstößlichen Pflicht, sondern aus Untertanengeist und zynischem Karrierestreben – sein Mäntelchen stets nach dem Wind zu hängen pflegt. Es wirkt geradezu lächerlich, daß Hitler und die anderen Führer des Dritten Reiches, die man jahrzehntelang stets als erbarmungslose Despoten dargestellt hat, nun plötzlich gutmütige Schokoladen-Onkels gewesen sein sollen, wenn der politische Opportunismus dies erfordert. Herr Schreiber, ein Offizier, der niemals im Kriege war und dessen Mut nur gerade ausreicht, um gegen einen alten Soldaten vom Leder zu ziehen, einen hochbetagten Landsmann, der in einem fremden Land einsam und verlassen dasteht, tut so, als wisse er nicht, daß Artikel 47 des deutschen Kriegsrechts nicht darauf abzielte, Soldaten, die reguläre Befehle befolgt hatte, zu bestrafen, sondern ganz im Gegenteil darauf, sie der strafrechtlichen Verantwortung zu entbinden […] Als Laufbursche der ‚Niemals vergessen, niemals vergeben‘-Fraktion tut Herr Schreiber so, als wisse er nicht, daß nach den im nationalsozialistischen Deutschland vorherrschenden gesellschaftlichen und rechtlichen Auffassungen von der wissentlichen Ausführung eines verbrecherischen Befehls einzig und allein dann die Rede sein konnte, wenn ein Vorgesetzter seine Untergebenen zu gewöhnlichen strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Raub, Mord aus Gewinnsucht und dergleichen verleitete“. (S. 551/552).

Kann man noch tiefer sinken als dieser Marineoffizier? Offenbar ja. Anfang 1996, als Erich Priebke vollkommen mittellos im Gefängnis saß,

„trafen wie durch ein Wunder Briefe von einer jungen Landsmännin namens Andrea Röpke ein, in denen sie mir ihre Solidarität bekundete und die von tiefer Menschlichkeit zeugten. Mir schien, das Glück habe mich offenbar doch nicht endgültig verlassen. Andrea Röpke sprach mir Mut zu und teilte mir mit, sie sammle Geld zur Bestreitung meiner Rechtskosten“ (S. 51).

Doch ein gutes Jahr später

„sandte mir ein deutscher Freund einen Artikel aus der Zeitschrift Der Stern (Ausgabe vom 13. März 1997). Für mich war es – zum wievielten Mal? – eine herbe Enttäuschung, zu erfahren, daß die ca. dreißig Jahre alte Andrea Röpke, die mich in ihren Briefen ihrer Unterstützung versichert hatte, eine Journalistin war, die mit dem für die Lakaien der ‚Niemals vergessen, niemals vergeben‘-Fraktion typischen Zynismus so getan hatte, als wolle sie mir aus rein humanitären Gründen helfen, während sie in Wirklichkeit lediglich an Informationen herankommen wollte und förmlich danach gierte, mir den einen oder anderen Fehltritt nachweisen zu können. Mit einigen meiner Antwortbriefe in der Hand hatte sich diese Person in die Kreise der politischen Rechten eingeschlichen und sich als diplomierte Hitler-Anhängerin ausgegeben. Sie wollte um jeden Preis Belege für die Existenz eines verruchten Nazi-Komplotts zwischen Heinrich Himmlers Tochter Gudrun und mir erbringen, obwohl ich die Frau nie im Leben getroffen hatte. Doch das Unternehmen drohte für die Röpke zum Desaster zu werden […] Sie hatte es nicht einmal fertig gebracht, Kontakte zu Himmlers Tochter zu knüpfen, geschweige denn, hinter den humanitären Aktivitäten, denen sich diese Frau meines Wissens noch heute widmet, irgendwelche subversiven Machenschaften aufzudecken. Was die Röpke nicht fand, erfand sie. Mit unüberbietbarer Skrupellosigkeit sog sie sich angeblich von mir an imaginäre Organisationen gesandte Briefe aus den Fingern, wobei die finstere Aufgabe dieser Gruppierungen darin bestand, mir allerlei Leckereien ins Gefängnis zu schicken!“

Gewiß, einen moralischen Bodensatz gibt es in jedem Land und in jeder Gesellschaftsordnung, doch ein Staat wie der BRD, wo eine permanente Umwertung der Werte im Gang ist, wo die Tugend zum Laster und das Laster zur Tugend umgelogen und der Verrat zum Verdienst erklärt wird, bildet für die Küpers, Schreibers und Röpkes den idealen Nährboden. Heuchler, Lügner und Denunzianten gedeihen dort prächtig und werden so lange gedeihen, wie dieses System besteht.

Lassen wir zum Schluß eine Frau zu Wort kommen, die sich anfangs als Zivilklägerin am Prozeß gegen Erich Priebke beteiligt hatte Am 13. Februar 1998 schrieb Anna Maria Canacci, Schwester eines der Opfer der Ardeatinischen Höhlen, an den Vorsitzenden des Militärberufungsgerichts Rom:

Wer unwissend ist, muss glauben. Helft uns aufklären, die Zeit drängt
Ein Wissender wird 100 Unzufriedene führen in der Umbruchszeit. Wir nennen die Hintergründe beim Namen. Helft uns aufklären.

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

„Während der Monate, in denen ich den Verhandlungen beigewohnt habe, ist in mir die Überzeugung herangereift, daß es nicht gerecht sein kann, 54 Jahre nach dem tragischen Geschehen in den Ardeatinischen Höhlen weiterhin gegen einen Mann zu wüten, der heute 84 Jahre alt ist und, wie wir alle wissen, damals nicht aus freiem Willen gehandelt hat. Einen einfachen Hauptmann, der im Krieg Befehlen gehorchen mußte, wie übrigens Tausende und Abertausende anderer Soldaten in allen Armeen auch, zum Symbol der Übel des Zweiten Weltkriegs zu machen, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Mein Bruder Canacci Ilario wurde zum Opfer einer sinnlosen Grausamkeit: Er wurde mit nur 17 Jahren als Geisel genommen und umgebracht – eine schreckliche Tat, die es jedoch nicht rechtfertigt, einen Greis zu verfolgen und ihn bis zum letzten Tag seines Lebens im Gefängnis büssen zu lassen. Gerade weil ich soviel gelitten habe, gerade aus Ehrfurcht vor meinem als Märtyrer in den Tod gegangenen Bruder, halte ich es für meine Pflicht, zu verzeihen und zu vermeiden, daß Erich Priebke zum letzten Sündenbock für jenen entsetzlichen Krieg gemacht wird. Ich möchte meine Seele den Regungen der Menschlichkeit öffnen, auf eine wirkliche Gerechtigkeit hinarbeiten, die über den Parteien steht, auf die Herstellung des Friedens unter den Menschen hinwirken, und ich möchte mein Leben ohne Gewissensbisse und ohne Hass gegenüber irgend jemandem beenden können. Darum bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich nicht länger als Zivilklägerin bei diesem Prozeß beteiligt zu sein gedenke“.(S. 830)

(Wehe den Besiegten kann bei Erich Priebke, Via Cardinale San Felice 5, 00167 Rom, Italien, bestellt werden.)

September 2006


Quelle und Kommentare hier:
http://globalfire.tv/nj/13de/zeitgeschichte/15nja_der_fall_erich_priebke.htm