Berlin gehört nicht zur BRD

von JohnDoe

Berlin hat einen besonderen Status. Dieser setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:

Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung
Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preußen
Verfassung und Gesetzgebung der Preußischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin
Preußischer Kommunalverband Gebietskörperschaft Groß – Berlin

Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944

Da die UdSSR für ihr Besatzungsgebiet die Einführung einer neuen Währung ablehnte, gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nach Beendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Groß-Berlin die DM (zunächst mit dem Stempelaufdruck B) eingeführt.

Beweis: Gesetz Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß – Berlin mit Geld, vom 20.03.1949

Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war bis zum 03.10.1990 nie Teil der BRD. Danach war das wegen der Aufhebung des GG durch Aufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.

Berlin war also niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben.

Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:

– Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei

und

– Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.

Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“

Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist die beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.bare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist die beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

Danke an Uwe Puschmann


Anzumerken wäre dann noch dass  die eigentliche Hauptstadt der alliierten Wirtschaftsverwaltung BRD immer noch Bonn ist. Dies erklärt dann auch warum immer noch eine Vielzahl der Ministerien in Bonn beheimatet sind und es immer noch einen Shuttle Service von Berlin nach Bonn und umgekehrt gibt.

Sogar die Flugbereitschaft der ReGIERung ist in Bonn stationiert was dazu führt, dass wenn einer dieser Volkszertreter auf Reisen geht immer erst ein Flieger von Bonn nach Berlin fliegen muss. Dies treibt die Kosten zusätzlich in die Höhe.

Wer dies alles nicht glaubt der möge bitte die nicht mehr geheime Geheimsache lesen.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.brd.uy/berlin-gehoert-nicht-zur-brd