„Wiedervereinigung“ BRD & DDR ++ Krimineller Akt der Täuschung und Plünderung? ++

von Jörn Baumann

Aufgrund unserer kritischen Berichterstattung, als freie Zeitung VOLLDRAHT und dem dazugehörigen Onlineportal werde ich ständig von Menschen angesprochen, die unterschiedlichster ideologischer Auffassung sind. Deutschland ist in dieser Beziehung wirklich bunt. Selbstverständlich werden diese notwendige Kontakte und dem Schreiben über verschiedene Auffassungen, jeweils durch die gegenteiligen Meinungsvertreter zur Diffamierung genutzt, was dem intellektuellen Wirkungsgrad der Denunzianten aufzeigt.

Genauso sind die Recherchearbeiten zur Wiedervereinigung von BRD und DDR abgelaufen. In herrlicher Bedienung aller Klischees die zu Verfügung stehen. Mittlerweile hat sich rumgesprochen, das ich nicht käuflich bin, was dann mit fortschreitender Faktenlage, beide Seiten verärgert weil kritische Nachfragen unbeliebt sind, wenn diese auch noch ideologisch übergreifend angesetzt werden und das Gemeinwohl an erste Stelle setzen, anstatt deren opportunistische Einzelinteressen, die Ideologisch kaschiert werden.

Kurzum, ich befand mich mal wieder zwischen den Stühlen, was durchaus meinem morbiden Humor entgegen kommt.

Einerseits wurden der involvierte Systempolitiker Herr T.H. Stütz nervös, da er in Erklärungsnot kam, die Kontakte zu Systemkritikern erklären zu müssen. Wobei hier aus meiner Sicht, ein fliessender Übergang von Eigennutz und Bestandswahrung stattgefunden hat. Und die andere Seite, die DDR-Volkskammer wurde dezidiert mit der fehlenden Organisation und Öffentlichkeitsarbeit konfrontiert. An mich herangetragene Forderung zu konzeptionellen Lösungen in der Öffentlichkeitsarbeit wurden von mir erstellt und dann in der Umsetzungsphase, eben nicht umgesetzt.

Die Begründungen lauten

wir sind bald soweit, wir entschulden grad andere EU-Staaten“,
wir haben das Finanzamt gepfändet“,
wir wollen dich schützen“.

Alles tolle Begründungen, die in Ihrer Arroganz, das betreffende Volk, wie in laufender Folge bevormundet und nicht involviert.

Und genau da fängt das ganze Unterfangen an seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Mit der alleinigen Mitteilung über Facebook ist keine seriöse Öffentlichkeitsarbeit möglich. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist über eine breit angelegte Informationskampange zu gewährleisten, in der sich transparent eine landesweite Diskussion aufbauen kann.

Was wir als VOLLDRAHT testen konnten, ist die Entschuldung [1] der deutschen Bürger zu Kosten der BRD, wie GEZ, Krankenkasse, Finanzamt, Gebühren. Nach Einreichung der BRD-Forderungen wurde ein Zahlungsbeleg einer Bank zurückgesendet, der im Anhang die titulierten Pfändungen aufzeigt, mit denen dann die Zahlung verbucht wird. Diese eingereicht führte zu leichten Irritationen bei den Sachbearbeitern der Gemeinden.

Für die formaljuristische Anwendbarkeit des Zahlungsbelegs habe ich dann bei der Bafin angerufen und die erklärten, das über die DE-xxxx Nummer jeder Zahlungsdienstleister diesen Vorgang prüfen könnte, zur Absicherung holte ich mir die mündliche Bestätigung durch einem im Bankwesen kundigen Systempolitiker T.H. Stütz, der Zahlungsbeleg ist korrekt. Des weiteren habe ich mich soweit Möglich, zur ausführenden Bank der LIE Bank erkundigt. Diese Bank ist im internationalen Finanzgeschäft tätig, bei der Bundesbank akkreditiert und zum SEPA-Lastschriftverfahren lizensiert.

Das könnte eventuell der Grund dafür sein, das es bisher keine Gegenreaktion seitens der „Behörden“ gab. Auf Nachfrage wurde mir im Flüsterton und unter vorgehaltener Hand mitgeteilt:

„Herr Baumann, ich finde es toll das es Menschen wie sie gibt. Wir dürfen mit Ihnen nicht sprechen und alles soll schriftlich erfolgen. Das kommt von ganz oben“

Einerseits ist mein Ego auch nicht vor der Motivation durch eine positive Reaktion auf mein Handeln gefeit, es ging runter wie Oel. Aber um Himmelswillen, warum wird auf deutschen „Amtsstuben“ geflüstert? Zur Transparenz in der kommunalen Politik gehört es, dass über kritische Themen auch klar und deutlich diskutiert werden kann. Oder haben wir schon Angst vor dem FEMA-Lager?

Was fehlt ist eine rechtsverbindliche Stellungnahme des Finanzamtes. Ich meine wenn schon die DDR Volkskammer dreist verkündet, das am 28.11.2017 die BRD Finanzagentur durch den Insolvenzverwalter notariell verkauft worden ist, dann besteht ein übergeordnetes öffentliches Interesse und verlangt Antworten. Und diese haben gefälligst aus der Regierung zu kommen und nicht vom Bundesamt für Verfassung.

Was ist also dran, an dem von T.H. Stütz betitelten Staatsstreich?

Kann es überhaupt ein Staatsstreich sein, wenn die BRD ein besatzungsrechtliches Verwaltungsinstrument der Alliierten ist?

Zwischenzeitlich, wahrscheinlich weil ich ein penetrantes Arschloch bin, der alles immer ganz genau wissen möchte und Ungereimtheiten immer wieder hinterfragt, wurde die Gruppierung durch T.H. Stütz ganz in „staatbürgerlicher„ Pflicht bei der schon für die Gruppe zuständigen Berliner Staatsanwältin gemeldet/angezeigt/denunziert. Tut mir leid lieber Thomas, das mit dem Bundeskanzler wird jetzt nichts mehr.

Ebenso, wurde ich durch die Paranoia schiebenden Unterstützer der DDR-Volkskammer als BfV-Spitzel verortet, weil ich ja Kontakt zu T.H. Stütz hätte. Ein grandiosen Schauspiel, sich selbst eliminierender Kräfte. Ich vermute die Staatsanwältin grinst noch immer.

Aber das Ratespiel wer wen, wann betrogen hat und was jetzt eigentlich gültig ist, kann nur in einer öffentlichen Diskussion geführt werden. Wir haben 12276 Gemeinden in Deutschland, da sollte es doch nicht schwer sein, in jeder Gemeinde eine Diskussiongruppe zu gründen, wo darüber diskutiert werden sollte, was für dieses Land am Besten ist. Das ist keine Diskussion die ausschließlich durch die Politversager im Bundestag geführt werden kann, von der Seite ist keine lösungsorientierte Handlung zu erwarten. Die blamieren sich noch immer in der Regierungsunfähigkeit und versuchen die EU-Wirtschaftsdiktatur gegen den Willen und zum Schaden der Bevölkerung durchzusetzen.

Es ist die ist die Identitätsfindung eines Volkes, die eine Akzeptanz der gegenwärtigen Situation sich selbst erarbeiten darf. Die Souveränität die einem Geschenkt wird, hat keinen Wert und wird auch nicht verteidigt.

Grundsätzlich wären vorab folgende Sachverhalte zur Diskussion zu stellen, was bisher nicht gefördert/ermöglicht wurde. Ein selbstbewußt handelndes Volk, der Alptraum jedes profilneurotischen Politikers.

BRD Staatlichkeit —> Diese Fakten wurden von keinem Gericht widerlegt.

18 Punkte zum rechtlichen Status der BRiD (international wird die BRiD wie folgt zitiert: „Bundesrepublik von Deutschland“ oder nur Germany wie es in der UN-Länderliste steht.)

Genscher ließ die Namen „BRD und DDR 1990 streichen (Vertreterstatus) und setzte statt dessen den Namen „Germany“ ein.

In keiner Landkarte in der Welt ist der Name „BRD“ eingetragen. Jeder sollte die hier gemachten Fakten selbst überprüfen.

Rechtliches
Dieses Schreiben ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der „BRD“ widerlegt.

18 Punkte zur Situation in Deutschland

1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.

Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet:

„Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“

Folgende Stellen aus dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin belegen das fort geltende Besatzungsrecht der Alliierten:

„In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft,ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2)

„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftigund rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.(Artikel 4)

2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.

Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden.

Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand): Australien, Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Costa- Rica, Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi- Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger

3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD nochmals bestätigt im 2+4 Vertrag 1990 in Paris.

Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen:

– Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und

– Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.

Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb:

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen.

Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:
1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder
2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.

6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ).

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig.

Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.

7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft.

Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.)

Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.

8. Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.

Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit.

Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.

Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

9. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden.

Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden.

Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war.

Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.

10. Der „Einigungsvertrag“ zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig. Aufgehoben vom damaligen Außenminister Kinkel 1991.

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.

Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden.

Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren:

„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

11. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.

Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).

12. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland“ ist auch die Institution „Deutsche Bundesbank“ und die Finanzhoheit der „Bundesrepublik Deutschland“ erloschen.

Im Gegenzug wurde die Finanzunion der EU gegründet. Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“).

Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland “ bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.

13. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.

Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich“ beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören.

Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.

14. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Alle Institutionen wurden in Firmen umgewandelt und vorwiegend im weltweiten Handelsregister UPIK bzw. bei Dun&Bradfeet 7Virginia, USA gelistet. Anm. Das CIA Hauptquartier Langley befindet sich ebenfalls in Virginia.

Es ist den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland'“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen.

Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen.

Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO). Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“.

Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der „Bundesrepublik Deutschland“ exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:

Bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843])
Allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
Strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319])
Zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
Gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975)

nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.

Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“!

Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren.

Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

15. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadensersatzpflichtig.

Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen.

Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben.

Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern. Deswegen hat die BRiD ihre Finanz-GmbH in Frankfurt mit 50.000 DM Einlage gegründet, nur mit dieser Summe ist die BRiD haftbar, sehr sonderbar und die Staatshaftung wurde bereits 1982 aufgehoben.

16. Alle Personen, die im 1944 besetzten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.
Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.

Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ – Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.

17. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches“ zu besitzen. Dies wurde vom BGH kürzlich nicht beanstandet, da hier keine hoheitlichen Aufgaben getätigt werden können.

Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.

18. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.

Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.).

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands an eine legitimierte, vom Volke in freier Wahl gewählte Regierung und ein Friedensvertrag zu Stande kommt.

Grundlage dieser Ausführung, war das Schreiben der verstorbenen Martina Pflock

Quellen: GG Carlo Schmid, auf youtube die volle Rede von C.S


Quelle und Kommentare hier:
http://volldraht.de/index.php/politik/politik-inland/980-wiedervereinigung-brd-ddr-krimineller-akt-der-taeuschung-und-pluenderung