Wucherzinsen der „Finanzämter“ grundgesetzwidrig

von Birgit Stöger

Wie es scheint, ist das maßlose Treiben der Finanzämter jetzt sogar dem Bundesfinanzhof (BFH) zu viel geworden. Dieser hat Zweifel an den hohen Zinsen des Fiskus angemeldet und hält diese Wucherzinsen für grundgesetzwidrig.

„Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“,

hieß es in der Pressemitteilung zum Beschluss des IX. Senats unter dem Vorsitz von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff.  Nun sei der Gesetzgeber am Zug. Er habe das Problem zwar erkannt, bisher aber nichts getan, rügte der BFH. Für den Verzinsungszeitraum 2013 hatte ein anderer Senat den Zinssatz noch vor wenigen Monaten als unproblematisch erachtet, so WeltOnline.

Somit habe der BFH  – der als oberstes Gericht für Steuer- und Zollsachen urteilt – erstmals Zweifel an den jährlich sechs Prozent Zinsen geäußert, die die Finanzämter trotz jahrelanger Niedrigzinsphase – der Leitzins der EZB leigt seit Jahren bei null Prozent –  immer noch von säumigen Steuerzahlern verlangen dürfen.

Der Beschluss gelte zwar nur für den zur Verhandlung gekommenen Einzelfall. Jedoch könnten sich aber säumige Steuerzahler in vergleichbaren Fällen und Zeiträumen gegenüber ihren Finanzämtern durchaus mit Erfolgsaussicht auf die BFH-Entscheidung berufen, so ein Gerichtssprecher.

Die Politik sieht folglich trotz des jüngsten BFH-Beschlusses keinen Handlungsbedarf. Der Bund der Steuerzahler erwartet dagegen eine rasche Zinssenkung. Der Satz müsse auf drei Prozent halbiert werden, so Präsident Reiner Holznagel.

„Nicht selten zahlen die Steuerzahler nach einer Betriebsprüfung mehr Zinsen als Steuern – das kann nicht angehen.“ (SB)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/05/15/bundesfinanzhof-wucherzinsen-der-finanzaemter-grundgesetzwidrig/