RA Wilfried Schmitz: Strafvereitelung im Amt als letzte Ursache aller Propaganda?!

Wegen der Entsendung von Bundeswehreinheiten in die Kriegsregion in Syrien wurden Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung in den letzten Jahren – bekanntlich – schon mehrfach wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere nach dem Völkerstrafrecht, anzeigt, siehe u.a.:

  • https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/12/03/strafanzeige-gegen-die-bundesregierung-wegen-vorbereitung-eines-angriffskrieges/comment-page-1/
  • https://dfg-vk-bonn-rhein-sieg.de/index.php/aktuelles-und-meinungen/aktuelles/3145-strafanzeige-gegen-die-bundesregierung-wegen-syrien

Soweit bekannt, hat der Generalbundesanwalt es bislang – mit fadenscheinigen Argumenten –abgelehnt, wegen dieser – m.E. hoch begründeten – Strafanzeigen auch nur die Ermittlungen aufzunehmen…


… siehe u.a.:

http://aldeilis.net/german/anzeige-gegen-bundesregierung-wg-beteiligung-angriffskrieg-syrien-abgewiesen/

Wenn die Generalbundesanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen und auch Anklage gegen so viele Mitgliedes des Deutschen Bundestages erhoben hätte, dann hätte sie sich schlicht an das Gesetz gehalten:

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Warum ermittelt der Generalbundesanwalt also nicht?

Wohl kaum aus den fadenscheinigen Gründen, auf die er sich öffentlich beruft. Es ist offensichtlich, dass er sich politischen Sachzwängen beugen muss, zumal er sich mit solchen Ermittlungen nicht nur gegen den Willen der Bundesregierung, sondern zugleich gegen den Willen aller Nato-Staaten stellen würde, die sich an diesem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligen.

Würde er ermitteln und anklagen, dann wäre die gesamte Politik des „Wir-machen-mit-beim-völkerrechtswidrigen-Krieg-in-Syrien“ mit einem Schlag beendet, und damit – ohnehin – zugleich die ganze Propaganda, die diesen völkerrechtswidrigen Krieg öffentlich legitimieren soll.

Ich habe also die Absicht, noch einmal eine solche Strafanzeige auf den Weg zu bringen und den Generalbundesanwalt sodann insbesondere wegen Strafvereitelung im Amt gem. § 258 a StGB und wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen ggf. noch in Betracht kommenden Straftatbestände anzuzeigen, falls er die Aufnahme der Ermittlungen – nach aktueller Sach- und Rechtslage – abermals ablehnt.

Die Völkerrechtswidrigkeit der militärischen Interventionen der NATO-Staaten in Syrien ist schon wiederholt vertieft aufgearbeitet worden, u.a. auch von Dr. Daniele Ganser in: „Illegale Kriege: Wie die NATO-Länder die UNO sabotieren. Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ (Mit dem Sachstand des Jahres 2016).

Die Sachlage ist also mehr als eindeutig. Und die Rechtslage ist es nach Auffassung vieler Juristen auch.

An der Weigerung des Generalbundesanwalts, hier die Ermittlungen aufzunehmen, könnte also nur ein massiver öffentlicher Druck etwas ändern, der noch mächtiger ist als der Druck aller NATO-Länder, sich doch an dieser völkerrechtswidrig agierenden Allianz des Schreckens zu beteiligen.

Diese Frage berührt im Grunde die „Machtfrage“ in diesem Land. Was hat denn in diesem Land denn höchsten Rang? Die Wahrung und Verteidigung des Rechts oder die hemmungslose Beteiligung an eindeutig völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen, die – aus geo- und energiepolitischen Gründen – bloß auf einen Regime-Change in Syrien (und anderswo) abzielen?

Auf die öffentliche Klärung dieser Frage zielt meine Anzeige ab.

Es geht nicht um „juristischen Erfolg“ – der ist ohne massivste öffentliche Unterstützung nicht zu erwarten, sondern zunächst darum, die Verantwortlichkeit des Generalbundesanwalts für die Fortführung des Syrienkriegs unter deutscher Beteiligung öffentlich herauszustellen und daran mitzuwirken, ein verändertes Bewusstsein in der deutschen Bevölkerung herbeizuführen.

Abermals: Nichts ist mächtiger als das Volk, auch keine Regierung, die sich auf einen gigantischen Verwaltungsapparat und regierungshörige Medien stützen kann.

Welche Gründe die Menschen in diesem Land auch immer dazu veranlasst haben mögen, diese Politiker sogar noch bei der letzten Bundestagswahl zu wählen: Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren rechtfertigenden Grund, Politiker zu Volksvertretern zu machen, die aus vielen Gründen in dem dringenden Verdacht stehen, für schwerstes kriminelles Unrecht, großes Leid in Syrien und für Millionen Flüchtlinge (soweit diese Flüchtlinge denn überhaupt aus Syrien stammen und nicht bloß ehemalige Söldner sind) verantwortlich sind, ganz zu schweigen von dieser russophoben Politik, die Europa und die Welt jahrelang an den Rand eines Weltkrieges gebracht hat.

Dieser Anzeige ist somit nicht „politisch“ motiviert in dem Sinne, dass ich für oder gegen eine bestimmte Partei Stellung beziehen möchte (ich habe kein Parteibuch), sondern dadurch motiviert, dass die Praxis, dass bestimmte Eliten über dem Gesetz stehen und ganz einfach machen können was sie wollen, endgültig beendet werden muss.

Es geht darum ein öffentliches Zeichen zu setzen und nachfolgenden Generationen sagen zu können:

„Ich habe dazu nicht geschwiegen.“

Durch seine Weigerung wurde der Generalbundesanwalt faktisch zur „Schutzmacht“ der völkerrechtswidrigen Politik der deutschen Bundesregierung und aller Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gestimmt haben. Es ist höchste Zeit, darauf hinzuwirken, dass (Antikorruptions-)Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder nicht nur in Ländern wie Italien möglich sind, vor allem dann, wenn auf Grund dieser völkerrechtswidrigen Kriegstreiberei und Propaganda die Lebensgrundlagen des ganzen Landes auf dem Spiel stehen.


Wer diese Anzeigen gegen die Bundesregierung und Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die – wohl zuverlässig unausweichlich werdende – Strafanzeige gegen den Generalbundesanwalt finanziell oder durch seine Unterschrift unterstützen möchte, der kontaktiere mich bitte unter:

Homepage: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de


Quelle und Kommentare hier:
https://propagandamelder.wordpress.com/2018/02/20/propagandameldungen-vom-20-februar-2018/comment-page-1/#comment-174896