Wie Hartz-IV-Banden die deutschen Steuerkassen plündern

Von Thomas Schlawig

Oft müssen die betrügerischen Banden nur 100 Euro bieten, um die Zuwanderer für ihre Machenschaften zu gewinnen. Die Hintermänner selbst verdienen mit dem Betrug leicht 600 Euro pro Fall. Einige der Ost-Europäer lassen sich schon auf den Deal ein, wenn ihnen im Gegenzug ihre winzige Miete in ihrem Herkunftsland bezahlt wird.

Ein Blick zurück. Seit dem 01.05.2011 genießen Osteuropäer aus acht Ländern Freizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Damit können  Esten, Letten, Litauer, Polen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Slowenen in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Viele Menschen haben es damals bereits äußerst skeptisch gesehen, sind aber von der „Politik“ als Populisten und schlimmeres abgekanzelt worden. Jedem normal denkenden Menschen mußte allerdings einleuchten, daß mit dem Zustrom von Arbeitskräften aus diesen Länder allerlei Aktivitäten bis hin zum Betrug Tür und Tor geöffnet sind. Ohne diese Befürchtungen ernst zu nehmen, ging man zum zweiten Schritt über. Ab dem 01.01.2014 galten auch für Rumänen und Bulgaren die volle Freizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Noch am 03.01.2015 war ein ideologisch verwirrter „Journalist“ der Kieler Nachrichten voll des Lobes für die neuen Arbeitskräfte.

Groß waren die Befürchtungen und schrill die Mahnungen der Kritiker: Die Ausweitung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien werde einen Ansturm auf das deutsche Sozialsystem auslösen. […]  In Massen würden Menschen aus den Armenvierteln zwischen Sofia und Dobritsch, Bukarest und Iasi Richtung Deutschland strömen, um hier von Kindergeld und Hartz IV zu leben. Doch ein Jahr nach der zweiten Osterweiterung des europäischen Arbeitsmarkt lässt sich feststellen: Weder gibt es eine massenhafte Zuwanderung aus dem Balkan noch Hinweise darauf, dass Leistungsmissbrauch unter Bulgaren oder Rumänen besonders stark verbreitet ist. […] Rund 130000 Menschen sind 2014 aus beiden Ländern zu uns gekommen, gleichzeitig ist die Zahl der abhängig beschäftigten Rumänen und Bulgaren bundesweit in gleicher Größenordnung gestiegen. Hierher kommen zum allergrößten Teil Menschen mit der Absicht, einen Job zu finden und nicht, um die Sozialkassen anzuzapfen.

Auch eine gewisse Ursula v.d. Leyen, damals als Arbeitsminister ebenso „erfolgreich“ wie heute als Verteidigungsminister, fabulierte in der  „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, sie sei überzeugt,

„dass die Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten unserer wirtschaftlichen Entwicklung helfen werden“. 

Waren die Befürchtungen der Kritiker der Freizügigkeit nun ebenso diffus und gefühlt wie in Bezug auf die massenhafte Zuwanderung durch „Flüchtlinge“? Schauen wir auf die neuesten Nachrichten.

So schreibt heute beispielsweise die FAZ,

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND/Mittwoch) unter Berufung auf Zahlen der BA aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Im Dezember 2010 wurde dem Bericht zufolge für 61.615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215.499 Kinder. Die meisten lebten in Polen (103.000 Kinder), Kroatien (17.000 Kinder) und Rumänien (17.000 Kinder), heißt es in dem Bericht […] Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben. Dies stieß jedoch in der EU-Kommission auf Widerstand.

Somit ist genau das eingetreten, was Kritiker der Freizügigkeit immer vorausgesehen haben. Es ist schon nicht zu begreifen, weshalb Kinder Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie nicht in Deutschland leben. Das erinnert in fataler Weise an die Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, (Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro), wonach Deutsche Krankenversicherungen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen müssen – selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.

Wenn es schon sein muß, sollte, wie von Schäuble gefordert, das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden, wenn ihre Kinder dort leben. Ansonsten wird massenhaftem Betrug Vorschub geleistet. Weiterhin ist nicht zu verstehen, daß knapp 34.000 im Ausland lebende deutsche Kinder Leistungen aus Deutschland beziehen. Ausländer, die in Deutschland arbeiten, deren Kinder aber nicht in Deutschland leben, werden mit deutschem Kindergeld versorgt, dagegen wird deutschen Kindern, von denen ich ausgehe, daß ihre deutschen Eltern im Ausland arbeiten, ebenso Kindergeld aus Deutschland gezahlt. Geht´s  noch??? Wieso beziehen diese Kinder nicht das Kindergeld in dem Land wo sie leben und deren Eltern arbeiten?

Vollkommen zu recht fordert deshalb der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, diese Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.

„Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen“, sagte er dem RND.

„Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen.“

Selbiges gilt für die unsäglichen Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro. Meines Wissens gilt es ebenso für Tunesien und Marokko. Es ist auffallend, daß diese Länder überwiegend moslemische Bevölkerung haben (Ausnahme Serbien). Von derartigen Abkommen mit Italien, Griechenland und Spanien habe ich noch  nie gehört, obwohl aus diesen Ländern in den 60ern eine nicht unerhebliche Zahl an Gastarbeitern nach Deutschland gekommen ist. Auf welcher Grundlage sind die Verträge zustande gekommen?

Der „Regierung“ scheint die nicht abreißende Diskussion über diese Sozialversicherungsabkommen allerdings gegen den Strich zu gehen. Der SPIEGEL schrieb dazu am 16.02.2011:

Anti-türkische Petition nervt den Bundestag. […] Die SPD hat ohnehin den Verdacht, dass mit Hilfe der Petition bewusst fremdenfeindliche Gesinnungen geschürt werden. „Ich ahne, welche Kräfte da am Werk sind“, sagt die sozialversicherungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Auch die NPD fordert in ihrem Parteiprogramm die Aufkündigung der Sozialversicherungsabkommen. […]Ohnehin ist die Debatte nicht neu. Schon 2003 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Martin Hohmann (der später nach einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde) den Bundestag diesbezüglich befragt. Hohmann wollte wissen: Wie viele Familienangehörige haben von dem Abkommen Gebrauch gemacht, und wie teuer war das?

Die Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Gesundheitsministerium, Franz Thönnes, ähnelte der heutigen des Arbeitsministeriums. Das Abkommen sei sinnvoll, weil es günstig ist.

Ob dieses Abkommen günstig ist oder nicht ist völlig nebensächlich. Es ist abzulehnen, weil der deutsche Beitragszahler mit seinen Krankenkassenbeiträgen dafür aufkommen muß und es zudem auch noch eine Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger ist, da sie nach geltender Rechtslage ihre Familie im Ausland nicht mitversichern können, erst recht nicht ihre Eltern. Diese Abkommen gehören ebenso wie das Kindergeld auf den Prüfstand und ich hoffe, die AfD wird sich zu gegebener Zeit damit befassen.

Doch zurück zu den Hartz-IV-Banden, welche die deutschen Steuerkassen plündern. Bereits seit 2015 beobachtet die Arbeitsagentur das Phänomen. Mittlerweile ist der Leistungsmissbrauch kein Einzelfall mehr, sondern ein besorgniserregendes Problem, wie der Report zeigt. So funktionieren die Betrugs-Tricks der Hartz-IV-Banden:

1. Scheinanstellung

Die Hintermänner stellen Ost-Europäer zum Schein ein. Ein Großteil von ihnen arbeitet als geringfügig Beschäftigte auf dem Bau, als Maler oder im Lager. Nach einigen Monaten werden sie gekündigt. Die Zuwanderer haben dann in Deutschland Anspruch auf Hartz IV. Von der Sozialleistung behalten die Banden den überwiegenden Teil ein.

2. Zuwanderung auf Zeit

Die Banden holen die Ost-Europäer samt ihren Familien nach Deutschland. Hier arbeiten sie in einer Scheinfirma, werden wieder gekündigt und beantragen Hartz IV. Danach reisen die Familien zurück in ihr Herkunftsland, beziehen in Deutschland aber weiterhin Sozialhilfe, weil sie das Jobcenter nicht über ihre Ausreise informieren. Das Geld streichen die Betrüger für sich ein.

Besonders perfide: Sollten die Leistungsbezieher bei ihrem Jobcenter vorgeladen werden, stellen die Hintermänner mit Hilfe einer ausgeklügelten Logistik sicher, dass sie rechtzeitig wieder einreisen und pünktlich zu den Terminen erscheinen.

3. Scheinselbstständigkeit

Die Hintermänner gründen für die Zuwanderer Kleinstbetriebe und stellen fingierte Rechnungen aus. So wirkt es für das Amt, als würden die Ausländer tatsächlich arbeiten. Nach einigen Monaten gehen die Betriebe pleite und stellen ihr Geschäft ein. Dann beantragen die Zuwanderer Hartz IV.

4. Miete

Die Betrüger sind gleichzeitig die Vermieter. Sie bringen die Zuwanderer in verwahrlosten Schrottimmobilien unter, die sie sonst nicht vermieten könnten. Dafür kassieren sie vom Staat eine dicke Miete zu überteuerten Quadratmeterpreisen.

Ebenfalls üblich: Die Zuwanderer geben beim Amt an, für sich eine ganze Wohnung gemietet zu haben. Tatsächlichen stellen die Betrüger ihnen aber nur ein winziges Zimmer zur Verfügung. Die Wohnung wird quasi mehrfach angegeben.

Das tut die Bundesagentur

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den vergangenen Jahren etliche Maßnahmen ergriffen, um den Leistungsmissbrauch aufzudecken. Ein Sprecher der Arbeitsagentur erklärt FOCUS Online ihr Vorgehen.

Die Maßnahmen gegen Leistungsmissbrauch:

Die Bundesagentur für Arbeit hat alle Mitarbeiter geschult und für das Thema sensibilisiert. Wenn es sich um Antragssteller aus Osteuropa handelt, sollen die Mitarbeiter generell genauer hinschauen. Bei einigen Auffälligkeiten sollten BA-Mitarbeiter sofort stutzig werden:

  • Hohe Zuzugsquoten von Ost-Europäern in einer Region;
  • Ein erhöhter Anstieg der geringfügig Beschäftigten aus Osteuropa in ihrem Bezirk;
  • Anschrift des Antragsstellers und des Vermieters stimmen überein;
  • Anschrift des Antragsstellers und des Arbeitgebers stimmen überein;
  • Antragsteller sind erst seit kurzem in Deutschland gemeldet, aber schon seit Monaten hier beschäftigt

Haben Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit den Verdacht, dass es sich um Leistungsmissbrauch einer organisierten Bande handeln könnte, prüfen sie die Angaben der Antragssteller genauer. Die Daten werden sowohl mit der Meldebehörde als auch mit der Krankenkasse abgeglichen.

Ich vermute mal, daß auf ähnliche Art und Weise Kindergeld aus Deutschland bezogen wird und die Eltern bzw. ein Elternteil überhaupt nicht mehr in Deutschland arbeiten. Den oben angeführten Betrug beobachtet die Arbeitsagentur seit 2015!!! Wieso kommt es erst heute an die Öffentlichkeit?

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den vergangenen Jahren etliche Maßnahmen ergriffen, um den Leistungsmissbrauch aufzudecken.

Zwischen einem Aufdecken und der Einstellung von Leistungen besteht allerdings ein großer Unterschied und ich befürchte, daß in dieser Richtung überhaupt nichts getan wird.

Haben Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit den Verdacht, dass es sich um Leistungsmissbrauch einer organisierten Bande handeln könnte, prüfen sie die Angaben der Antragssteller genauer. Die Daten werden sowohl mit der Meldebehörde als auch mit der Krankenkasse abgeglichen.

Das läßt sich nur als Schattenboxerei bezeichnen. Wenn nicht rigoros gehandelt wird, wird man dieses Problem nicht beseitigen können. Einem deutschen Leistungsbezieher hätte man schon längst die Leistungen gestrichen sowie diese zurückgefordert. Das läßt sich allerdings bei Personen, die nur auf dem Papier existieren schlecht umsetzen. Bei Personen derer man habhaft werden kann wird auch nichts passieren, weil man keine fremdenfeindliche Gesinnung schüren möchte (siehe Sozialversicherungsabkommen).

„Das Problem am EU-Sozialismus ist, daß ihm irgendwann das Geld der Deutschen ausgeht“  Margaret Thatcher (1925-2013)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/22/76389/


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