Verfassungsschutz kontra Reichsbürger

von Dr. Werner H. Ratnikow

oder

 die Schaffung des Synonyms „rechtsextremistische Sekte“

Es wird spannend, denn eine neue Art von Autoren wächst heran, den Eindruck vermittelnd, entweder den Gebrüdern Grimm Konkurrenz zu machen oder das Drehbuch für einen Horrorfilm zu gestalten. Für den Fall einer Grimmschen Konkurrenz sind Fantasien und die Begabung auf einer Kanonenkugel zu reiten gefragt (Münchhausen lässt grüßen!), um ein Drehbuch für einen Horrorfilm zu schreiben, Sachkunde auf dem Gebiet des Exorzismus und einschlägige Kenntnisse zur Erzeugung von Gänsehaut und Schüttelfrost.

Unter dem Datum des 01.02.2012 taucht ein Bericht im Internet von Alexander Fröhlich auf (http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/610296/), welcher über Ansichten des Brandenburger Innenministeriums berichtet. Darin wird der Ministeriumssprecher Ingo Decker zitiert:

„Inzwischen stuft Brandenburgs Innenministerium die Reichsbürger als „eine Art rechtsextremistische Sekte” ein. Ministeriumssprecher Ingo Decker sagte, diese Rechtsextremisten akzeptierten die staatliche Autorität der Bundesrepublik und ihre föderalen Strukturen nicht. „Sie empfinden unser staatliches System als Besatzungsmacht.“ Deshalb verweigerten sie auch jedwede Zahlung von Bußgeldern. Trotz vieler Strömungen innerhalb dieser „Sekte“ stecke ein harter, nicht ungefährlicher, rechtsextremer Kern dahinter,“

sagte Decker.

Eine interessante Variante, so interessant, immerhin eine Betrachtung auszulösen, deren Ergebnis sich sehen lassen kann.

Geht man nach der Grimmschen Variante vor, also der Kunst, Märchen zu erzählen, gerät man automatisch in die Vergangenheit, denn die meisten Märchen beginnen ja mit „Es war einmal…..“.

So könnte dieses Märchen lauten:

„Es war einmal ein Verfassungsschutz des Landes Brandenburg, der nach seinem erfolgreichen Kampf gegen den Rechtsextremismus nunmehr die „Reichsbürgerbewegung“ ins Visier nahm. Eigentlich war selbst den Reichsbürgern nie verständlich, welche Verfassung der Verfassungsschutz zu schützen hatte, denn stets wurde ja von einem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gesprochen, und dieses Grundgesetz sollte plötzlich die Verfassung sein.

Unverständlich war auch, wie es denn einen Artikel 146 im Grundgesetz geben konnte, in welchem es lautete:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Die Frage, wie es denn möglich ist, dass ein Grundgesetz die Verfassung sein soll und seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, d. h. eine Verfassung vom Volk beschlossen werden soll, damit die Verfassung ihre Gültigkeit verliert, konnte selbst der Verfassungsschutz nicht beantworten.

Und so begab es sich, dass am 17.07.1990 der Artikel 23 des 1949er Grundgesetzes (a. F. = alte Fassung) aufgehoben wurde und damit der Geltungsbereich des Grundgesetzes ab dem 18.07.1990 entfallen war, jedoch die Bundesregierung daraufhin schnell ein Grundgesetz der neuen Fassung (n. F.) ins Leben rief und im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 behauptete, das deutsche Volk habe sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, das neue Grundgesetz, versteht sich.

Irgendwann erwachten jedoch einige Bürger und lasen den Einigungsvertrag, und es fiel ihnen auf, dass sie gar nicht gemeint sein konnten, denn sie waren ja gar nicht dabei, hatten also gar nichts beschlossen. Und so fragten sie andere Bürger, doch auch diese wussten nichts davon, und so sprach sich nach und nach im Lande herum, dass irgend jemand gelogen haben muss, denn die Bürger hatten ja gar nichts beschlossen, sich also nicht das Grundgesetz gegeben, und schon gar keine Verfassung.

Und so begannen die Bürger darüber nachzudenken, was man ihnen eigentlich unterschieben wollte, was man ihnen ins Nest gelegt hatte, so, wie der bekannte Vogel namens Kuckuck es macht, indem er seine Eier in die Nester anderer Vögel legt und von diesen ausbrüten lässt. Das Schlimme dabei ist jedoch, die ausgebrüteten Vögel werden so groß und füllen das Nest dermaßen aus, dass die eigentlichen Nestbewohner aus ihrem Nest geworfen werden, und damit begeht der Kuckuck sozusagen eine Art Vogelmord an den eigentlichen Nestbewohnern. Er nassauert, denn er ist zu faul (oder zu dumm?) sich selbst ein Nest zu bauen und seine Jungen auszubrüten, zumal er diese sogar noch für lau aufziehen lässt.

Irgendwie, so dachten die Bürger dann plötzlich, kommt ihnen das bekannt vor, was der Kuckuck da macht, und sie erkannten die Art der Analogie zu ihrem Bürgertum, und das stimmte sie sehr nachdenklich. Und so dachten sie darüber nach, wie denn ihre Herkunft beschaffen war, wie ihr wirklicher Name lautetet (jedenfalls nicht Kuckuck), und so konnten sie erfahren, dass sie nach einem alten aber gültigen Recht sogenannte Reichsbürger sind, denn ihr Heimatstaat ist das Deutsche Reich.

Als daraufhin etliche Bürger verkündeten, sie seien ja Reichsbürger, denn sie haben ja auch die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, wurden sie plötzlich als rechtsextreme Personen bezeichnet, so wie der Verfassungsschutz sie bezeichnete, weil er eben die Verfassung zu schützen hatte, die aber gar keine Verfassung war, denn angeblich hatte sich ja der Bürger kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt ein Grundgesetz gegeben, obwohl er aber gar nicht dabei war, und dieses Grundgesetz nannte man plötzlich „Verfassung“, obwohl diese Verfassung dann ja erlöschen sollte, wenn der Bürger (also das Volk) sich in einer freien Wahl eine Verfassung gibt.

Und so sprachen die Bürger miteinander, diskutierten die Thematik ihres Landes und stießen dabei auf immer mehr Fragen und Fragen, erhielten jedoch keine Antworten.

Und weil sie keine Antworten erhielten, dachten sie darüber nach, warum es ihnen immer schlechter geht. Sie dachten darüber nach, warum sie wohl zu einer Wahl gehen dürfen, jedoch als Volk nichts zu sagen haben. Sie nahmen zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht auch nicht sagen konnte, warum es denn eigentlich Verfassungsgericht heißt, jedoch im Jahre 2008 ein Urteil verkündete, dessen Inhalt zum Ausdruck brachte, das Wahlgesetz sei rechtswidrig und die Wahlen schlechthin nichtig, und die Bundesregierung solle bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz beschließen, denn der Bundestag könne so keine legitime Arbeit leisten.

So fielen immer mehr Dinge auf, welche den Bürgern nicht erklärbar waren, und weil ihre Fragen immer noch nicht beantwortet wurden, erkannten sie plötzlich, dass man ihnen sogar ihre Rechte nahm, und so informierten sie sich über ihre Rechte.

Dabei erfuhren sie, dass selbst die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auch Reichsdeutsche, also Reichsbürger waren, also eine interessante Feststellung.

Ein mehr als vielfach zitiertes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973 beinhaltete dann die Aussage, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teil identisch”, so heißt es da.

Also doch nicht identisch, jedoch identisch mit dem Deutschen Reich.

Wenn das der Fall sein sollte, tauchte die Frage auf, warum lautet dann unsere Staatsangehörigkeit nicht auf Deutsches Reich, sondern nur auf DEUTSCH?

Und so wurden die Bürger immer wacher und wacher, und aufmerksamer, und stellten fest, dass sie mächtig veralbert wurden, und diese Feststellung wollte ihnen gar nicht gefallen. So wurde auch auffällig, dass durch die angebliche Teil-Identität der BRD ja die Regierungsmitglieder der BRD dann „rechts“ sein müssen, denn auch die Regierungsmitglieder sind dann ja auch Reichsdeutsche, also dem Ursprung nach Reichsbürger.

Und weil es der BRD-Regierung überhaupt nicht gefallen konnte, wachsendes Wissen um die tatsächlichen Begebenheiten des deutschen Heimatstaates Deutsches Reich bei den Reichsbürgern feststellen zu können, wurden tatsächliche Rechtsextremisten, die auch Gewalt ausübten, den Reichsbürgern zugeschlagen und so begab es sich, dass rechtstreue Bürger ihres Heimatstaates plötzlich als Angehörige einer rechtsextremistischen Sekte zugesprochen wurden.

Da die Reichsbürger jedoch eine Vielzahl von wundersamen Aussagen erhielten, so. u. a. aus dem Oberbürgermeisteramt der Stadt Hamm/Westfalen (man beachte dabei, dass es immer noch Westfalen und nicht Nordrhein-Westfalen heißt!), das Deutsche Reich bestehe nicht mehr seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949, gelten die Gebrüder Grimm als geschlagen und so wurde das Oberbürgermeisteramt der Stadt Hamm in das Guiness-Buch der Rekorde eingetragen und der Ministeriumssprecher Ingo Decker ging von diesem Zeitpunkt an den Mitgliedern des Verfassungsschutzes aus dem Weg, doch weil man dennoch meinte, man müsse die Feste feiern wie sie fallen, gerieten sie im Laufe der Zeit in eine Art Delir, und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie auch heute noch.

Doch, es entbrannte ein Streit zwischen den BRD- Institutionen, weil man dem Oberbürgermeisteramt den Guinness-Rekord nicht gönnte.

Und so begab es sich, dass sich selbst der Verfassungsschutz zu fragen begann, welche Verfassung schütze ich denn nun eigentlich, und plötzlich stellten die Verfassungsschützer fest, dass sie ja denken können, und so dachten sie daran, auch eine Natürliche Person zu werden.“

Entgegen des vorgenannten „Märchens“ lässt sich natürlich auch ein Drehbuch für einen Horrorfilm schreiben, und das könnte nach folgender „Idee“ wie folgt lauten:

2012! – Das Jahr als Gegenstand der düsteren Prophezeiungen, welche selbst die Aussagen des Nostradamus in den Schatten stellen, welcher aus dem sogenannten “Quellenbuch des Nostradamus“ unendliche Geheimnisse schöpfte, entsprungen aus den Prophezeiungen eines Tempelritters des zwölften Jahrhunderts, vorhergesagt für das dritte Jahrtausend, vom Seher Johannes von Jerusalem.

Wie es dazu kommen konnte, brandaktuelle Themen vor nahezu tausend Jahren vorauszusagen, von einem Tempelritter stammend, welcher der siebte von acht Rittern war, die sich anno 1119 um Hugo von Payens gruppierten, um den Templerorden ins Leben zu rufen, ist kaum zu sagen. Mehr als geheimnisvoll stellen sich jedoch seine Aussagen dar, welche eine Art „heiligen Schreck“ auslösen und durchaus erklären könnten, wie der Ministeriumssprecher des Innenministeriums Brandenburg Ingo Decker zu der Aussage gelangte, Reichsbürger sind eine Art rechtsextremistische Sekte.

Da spielt doch vermutlich die nackte Angst vor der göttlichen Strafe eine mögliche Rolle, wenn das Jüngste Gericht anno 2012 seine Tore öffnet!

Plötzlich verdunkelt sich der Himmel und die Strahlen des gleißend hellen Lichts verblassen, so dass sich das Volk die Augen reibt und nach und nach erkennt, was sich da im Umfeld so herumtreibt. Man erkennt das Unvermögen der EU, das Licht, mit welchem das deutsche Volk über 60 Jahre geblendet wurde, weiterhin erstrahlen zu lassen. Es ist Horror-time, die Dunkelheit bricht herein, und entgegen aller möglichen Erwartungen reflektieren Lichter, erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, und plötzlich steht eine Selbstverwaltung vor der Tür!

So etwas hat Miss Europa noch nicht erlebt, und schon gar nicht der Verfassungsschutz. Dabei hat man etwas verfasst, was man nicht mehr schützen kann, denn das Licht, welches man meinte zu beherrschen, polarisiert sich anders herum, es blendet plötzlich in eine andere Richtung.

Beseelt vom Glauben der göttlichen Gewalt nach dem Motto: „Die Rache ist mein“, sprach der Herr, wuchsen die Selbstverwaltungen wie Pilze aus dem Boden, dem Namen nach Reichsbürger, und das kann nur eine Sekte sein!

Und rechtsextremistisch sind die auch noch (diese Reichsbürger), und der Horror zeigt nun sein wirkliches Gesicht:

„Diese Rechtsextremisten akzeptierten die staatliche Autorität der Bundesrepublik und ihre föderalen Strukturen nicht.“

„Sie empfinden unser staatliches System als Besatzungsmacht.“

Dabei ist das doch gar nicht wahr! Der Verfassungsschutz, ebenfalls aus „Reichsbürgern“ bestehend, stets verdrängend, dass das Bundesverfassungsgericht ja 1973 in seinem Urteil erwähnt, die BRD sei identisch mit dem Staat Deutsches Reich, also doch alles Reichsbürger – oder was?

Die Reichsbürger, die sich wieder zur Natürlichen Person erklärten, akzeptieren selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland, wie kann man da nur das Gegenteil behaupten? Die Bundesrepublik Deutschland wird akzeptiert, das ist doch gar keine Frage, nämlich als NGO, also als eine Nichtregierungsorganisation!

Wer hat denn da den Vorreiter gespielt, mit der Aussage in Dortmund, die Bundeskanzlerin sei die Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation? Natürlich, das war Herr Gabriel von der SPD, in der Westfalenhalle Dortmund!

Und Herr Schäuble sprach ja wohl auch davon, dass Deutschland seit 1945 nicht souverän war, und Frau Merkel will die Souveränität an die EU abgeben.

Apropos Frau Merkel, sie sprach ja wohl von der Aufgabe von Teilen der Souveränität und man müsse sich daran gewöhnen, und das auf einem Kirchentag!

Und genau deshalb ist es aus mit der Liebe zum deutschen Volk, der Teufel muss her, basierend auf des Teufels Zahl der 666, wie es im Alten Testament geschrieben steht.

Also spielt die Musik mal wieder in der Szene des Glaubens, des christlichen Glaubens, der CDU = Christlich Demokratische Union!

Na gut, wenn man eben christlich ist, glaubt man auch an den Teufel, und Sekten haben es ja mit diesem Herrn, doch, wer denn nun? Die christlichen Demokraten oder die Reichsbürger, die ja immerhin nun als „Sekte“ in allzu guter Gesellschaft sind, oder?

Und so erkennt man dann den alten Kult der dämonischen Darstellung auf dem Personalausweis, sozusagen als Personal des Teufels mit breitem Gehörn, und dann hat man Angst vor einer Sekte, zu welcher man doch selbst gehört (als Reichsdeutscher)?

So benötigt man jetzt Exorzisten, Fachleute, die immerhin eine Menge von Sekten verstehen, denn Sekten sind ja meistens mit dem Teufel im Bunde, doch stellt sich auch hier die Frage, wieso kennt sich der Ministeriumssprecher Ingo Decker so gut damit aus? Nun gut, bei Frau Merkel könnte man es ja noch verstehen, denn ihr Vater soll ja Theologe gewesen sein. Doch Herr Decker?

Wie auch immer, irgendwie kommt jetzt Gänsehaut auf, denn der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail, oder?

Und so verfolgen jetzt die Exorzisten die Teufelsanbeter, oder sind die Teufelsanbeter die Exorzisten, weil der Teufel selbst nicht mehr klar kommt, denn das Licht kommt plötzlich aus einer anderen Richtung und erleuchtet Hintergründe, die über 60 Jahre lang im Dunkeln gehalten wurden. Plötzlich wechselt die Angst das Ross und freut sich hämisch über die Wirkung, welche sie auslöst, um Gefügigkeit zu provozieren.

Da melden sich plötzlich Stimmen aus dem Heer, welches nunmehr vorgibt, exorzieren zu müssen, doch fehlen die Exorzisten. Auch da mangelt es an Nachwuchs. Kommen nun die Spezialisten aus dem Ausland?

Wenn man also nicht mehr weiter weiß, beschimpft man das Volk als rechtsextremistische Sekte, obwohl man sehr gut von ihm lebt. Das macht man deshalb, weil man nach und nach erkennt, es könnten gewisse Gebäude in Nürnberg, die heute unter Denkmalschutz stehen, ggf. eine Renaissance erfahren, und das weckt ein gewissen Verständnis für Angst.“

Es könnte sich doch wirklich um eine Horrorgeschichte handeln, denn die Voraussetzungen sind tatsächlich gegeben. Doch sind die schlimmsten Horrorgeschichten nicht jeweils jene, die das Leben schreibt? Sind es nicht Dinge, die dermaßen monströs erscheinen, deren Vorkommen man in der Realität erfährt?

Müssen sich deutsche Staatsangehörige bieten lassen, als Mitglieder einer rechtsextremistischen Sekte verunglimpft zu werden, nur weil sie nach dem internationalen Völkerrecht die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches haben?

Ist die Zeit immer noch nicht vorbei, dass sich Deutsche über Deutsche erheben und sich nicht schämen, ihre Mitmenschen zu knechten, verunglimpfen, verraten, belügen, beleidigen und wie Sklaven halten?

Sind das die Menschenrechte, zu welchen sich die Bundesrepublik Deutschland bekennt?

Entspricht das den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, welche nach Artikel 25 des Grundgesetzes Bestandteil des Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen?

Ein Berufsverband, der Deutsche Richterbund, propagiert seit Jahren in aller Öffentlichkeit die Exekutivabhängigkeit der Richter in der BRD und fordert eine „Selbstverwaltung“. Die Aussage der Exekutivabhängigkeit der Richter bestätigt die Willkürentscheidungen der Gerichte, die mangels § 15 GVG keine Staatsgerichte sind. Das kann man endlos fortsetzen, doch die Hinweise, die Richter sind nach Art. 97 GG unabhängig, stützt doch nicht einmal mehr der eigene Berufsverband!

Da werden Menschen, die sogenannte Selbstverwalter sind, in die Ecke rechtsextremistischer Elemente gedrängt. Man muss ich da nur fragen, ob die Personen, deren verbale Ausfällungen die vorgenannte Bezeichnung tragen, überhaupt wissen, was es mit der sogenannten „Selbstverwaltung“ auf sich hat.

Die sogenannte Selbstverwaltung hat eine rein juristische Bewandtnis, übt jedoch keinen Bezug auf Art. 24, 28 GG aus.

Zugegeben, der Begriff „Staatliche Selbstverwaltung“ oder schlichtweg „Selbstverwaltung“ nimmt lediglich den einheitlichen Bezug auf den möglichen Ausfall staatlicher Stellen. Ein derartiger Ausfall bedingt die Inangriffnahme hoheitlicher Handlungen, die es gilt vorzunehmen, wenn eben, wie in Art. 9 der UN Resolution A/RES/56/83 beschrieben ist, das Verhalten einer Person oder Personengruppe als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Derartige Handlungen fallen unter das

„Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls staatlicher Stellen“.

Liegt also der Umstand vor, dass eine „Macht“ entgegen den völkerrechtlichen Regeln eine Person oder Personengruppe in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterdrückt und jegliche rechtsstaatliche Handlung unterdrückt, erfordern diese Umstände die Ausübung hoheitlicher Befugnisse.

Im vorliegenden Fall haben wir es mit dem Umstand zu tun, feststellen zu müssen, dass deutsche Staatsbürger von einer Verwaltungsmacht in einen sklavenähnlichen Zustand gedrängt werden, welcher sehr wohl die Ausübung hoheitlicher Befugnisse begründet und im Sinne des Völkerrechts bedingt.

Es ist kein Urteil bekannt, welches zum Ausdruck bringt oder besser bestätigt, das Deutsche Reich sei nicht mehr existent, d. h. der Staat Deutsches Reich sei untergegangen.

Die mittlerweile mehrfach auftretenden Aussagen, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 untergegangen, stammen u. a. sogar von Bediensteten des Bürgerbüros aus dem Innenministerium der BRD Berlin.

Wer oder was auch immer diesen Menschen eine derartige Behauptung impliziert hat, muss doch allen Grund dafür haben, selbst das BRD-eigene Bundesverfassungsgericht bzw. dessen Richter dem Verstande nach anzuzweifeln, im Jahre 1973 die weitere Existenz des Staates Deutsches Reich mittels Urteil bestätigt zu haben. Jeder weitere Kommentar dazu erübrigt sich wohl.

Von Bedeutung sind zweierlei Umstände, die es zu beachten gilt:

  1. Nach wie vor richtet sich die Staatsangehörigkeit der Reichsbürger nach dem RuSTAG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz). Eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist nicht bekannt.

Nach internationalem Recht hat der Pass außen sichtbar das Staatswappen zu tragen. Die BRD fertigt Pässe mit dem Staatswappen des Deutschen Reiches (Reichsadler mit sechs Schwingen).

Im Inneren des Passes findet sich jedoch ein Adler mit sieben Schwingen. Dieser Umstand bestätigt, dass die Ausführungen im Pass keine Bewandtnis mehr zum eigentlichen Staat Deutsches Reich besitzen. Auch wenn die BRD in den Staat Deutsches Reich eingetreten sein soll, besteht lediglich eine Teilidentität, und diese zum „Dritten Reich“, denn eine Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ ist der Nomenklatur des Dritten Reiches zugehörig, nicht des Deutschen Reiches.

So können „Reichsbürger“ also keine Staatsangehörigen einer BRD sein.

2. Menschen, welche dem Zwang einer vorsätzlichen Personenstandsänderung unterliegen, indem diesen die Staatsangehörigkeit DEUTSCH aufgezwungen wurde, sind exterritoriale Staatsbürger des Deutschen Reiches, soweit diese ihren Personenstand unter Berufung auf § 1 BGB in den rechtlich zutreffenden Status zurückgeführt haben.

Abgesehen davon, dass sich jeder Verwaltungsbedienstete strafbar macht, Personenstandsveränderungen zu dokumentieren, welche die tatsächliche Staatsangehörigkeit unterdrücken, ist der zutreffende Personenstand maßgeblich für die aus der Vollendung der Geburt erwachsene Rechtsfähigkeit der Natürlichen Person.

Es ist daher zwingend zu beachten, dass die maßgebliche Folge der Anwendung hoheitlicher Handlungen nach der UN Resolution A/RES/56/83 Art. 9 nur dann eintreten kann, wenn die Voraussetzung des Status der Natürlichen Person mit der Bestimmtheit der Staatsangehörigkeit und der Bestimmung der Staatszugehörigkeit gegeben ist.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, liegt auch der Zugang zum IStGH Den Haag vor, jedoch können dort nur Strafanzeigen erstattet und Strafanträge gestellt werden. Klagen können beim IStGH nicht geführt werden, derartige Aussagen möge man in den Bereich der Anekdoten verbannen.

Es mag auch zu der sogenannten „Staatlichen Selbstverwaltung“ anzumerken sein, dass Strafanzeigen beim IStGH wegen „geringfügiger“ Delikte kaum Aussicht auf die Erhebung einer Anklage haben, da Forderungen, z. B. begründet mit der Berufung auf das nichtige OWiG, mit anderen Mitteln wirksamer begegnet werden kann.

Es ist daher ratsam, den IStGH nicht zu „missbrauchen“, sondern besser mit der Auflistung mehrerer Verfahren einzubinden, welche insgesamt z. B. die Begründung zum Völkermord rechtfertigen.

Grundsätzlich darf nicht vergessen werden, dass im Bereich der Assekuranz die Unfallversicherung dem Sachversicherungszweig zugeordnet wurde, eben aus der altrömischen Handhabung, Sklaven als Sachen zu „verwerten“ und bereits zu damaliger Zeit als Sache zu versichern, um nach gedungener Beseitigung von z. B. „Schiffsladungen“ die Versicherungsprämie zu kassieren.

Immerhin dürfte die Unfallversicherung seit etwa 1 ½ Jahrzehnten zumindest nicht mehr der Sachversicherung zuzuordnen sein.

Dennoch hat der Status „capitis deminutio maxima (c. d. m.)“ immer noch den Bestand in der Handhabung der Bundesrepublik Deutschland, ausgewiesen u. a. mittels der Belegung durch den BPA (Bundespersonalausweis).

Nach der heutigen, dem Völkerrecht und der Beachtung der Menschenrechte herrschende Rechtsanschauung, ist jeder Mensch als Rechtssubjekt in Form der Natürlichen Person zu achten. Im Gegensatz dazu war nach römischem Recht die volle Rechtsfähigkeit eines Menschen durch verschiedene Eigenschaften bestimmt, welche des Status eines Bürgers ausmachten.

Hier spielte der Status der Persönlichkeit eine wesentliche Rolle, welche der Gewährung bestimmter Bürgerrechte, Familienstand, Stellung im altrömischen Agnationsverband (Agnation = Hinzu-, Nachgeborene > Blutsverwandte der männlichen Linie von einem gemeinsamen Stammvater abstammend) entsprach.

Die Unterscheidung in einer dreifachen Abstufung des Personenstandes unterscheidet demnach auch drei Grade der capitis deminutio.

Hier erscheint wesentlich der Verlust der Freiheit aus der Stufe 1, namentlich durch eine Kriegsgefangenschaft und dem Verlust der Rechtsfähigkeit. Danach werden die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches zum Sklaven (servus) und lediglich als Sache betrachtet, erlitten durch eine capitis deminutio maxima.

Als eines der einfachen Beispiele sei erwähnt, dass allein der Anwaltszwang und die Entmündigung einer Verfassungsbestimmung gegenwärtig sind und diese c.d.m. belegen.

So mag den Personen, welche sich dem sogenannten Verfassungsschutz zugehörig zählen, deutlich werden, als Sklaven in den Reihen von Sklaven zu fungieren, ohne das Bewusstsein erlangt zu haben, welcher Verfassung sie eigentlich Schutz gewähren sollen.

Der Ministeriumssprecher des Innenministeriums Brandenburgs mag selbst darüber nachdenken, inwieweit er selbst Reichsbürger ist und somit zur Liga der rechtsextremistischen Sekte gehört.

Sich selbst zu negieren, mag ja seine Sache sein, doch ein ganzes Volk zu beleidigen, kann u. U. zu einer Erkenntnis führen, sich genauer mit dem Inhalt seines Personalausweises zu befassen.

Dr. Werner Ratnikow


Quelle und Kommentare hier:
http://mywakenews.wordpress.com/2012/02/19/verfassungsschutz-kontra-reichsburger/