US Gericht: „Deutsches Reich besteht noch!“

Bonner Rundschau 20. Februar 1951

„Es ist ein Irrtum zu sagen, dass das Deutsche Reich verschwunden sei“

Frankfurt, 19 Febr. (up) Das oberste amerikanische Berufungsgericht für Restitutionsfälle unter Vorsitz von Richter Fred Cohn hat in einer bedeutenden Entscheidung erstmalig seit Kriegsende festgestellt, dass das Deutsche Reich trotz der bedingungslosen Kapitulation niemals aufgehört habe zu bestehen und in einer Restitutionsklage durchaus eine Entscheidung gegen das Reich gefällt werden könne.

In der Entscheidung des Gerichtes heißt es:

„Es ist ein Irrtum, zu sagen, dass das Deutsche Reich verschwunden sei. Wir dürfen die jeweilige Regierungsform nicht mit der Existenz des Staates an sich verwechseln. Das Kaiserreich bezeichnete nur die Regierungsform, die Deutschland während dieses Regimes hatte, so auch die Weimarer Republik und selbst das Dritte Reich. Die bedingungslose Übergabe des Restes der Nazihierachie übertrug die Staatsgewalt in Deutschland nicht endgültig den siegreichen Alliierten, vielmehr schalteten die Alliierten nur diejenigen aus, die man als Usurpatoren der Staatsgewalt von damals bezeichnen konnte.“

Diese Entscheidung erfolgte in einem Prozess auf Rückerstattung einer Hypothek auf einem Frankfurter Grundstück. Die Klage wurde von Frau Martha Kaufman aus England und ihren beiden Kindern, Dr. Eric Kaufman und Frau Margot Goldsmith, eingebracht, die nicht nur die Rückgabe der während des Krieges von Nazis beschlagnahmten Hypothek, sondern auch die Zuerkennung der seit der Beschlagnahme durch das Deutsche Reich aufgelaufenen Zinsen forderten. Als Vertreter des Deutschen Reiches nahm der hessische Finanzminister an dem Prozess teil, doch entschied das Gericht, dass gegen das Land Hessen kein Urteil ergehen könne, denn es sei in Finanzsachen „nur ein Agent des Staates“ gewesen.us-gericht_dr-besteht-noch


Quelle und Kommentare hier: