Tillessen/Erzberger-Entscheidung – Aus der Nummer kommt die BRD nicht raus.

von Grundrechtepartei

Die Tillessen/Erzberger-Entscheidung des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 ist in seinen rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründen allgemeingültig erklärt und für die deutschen Verwaltungsstellen und deutschen Gerichte bindend worden.

Trotz des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 und dem nach und nach außer Geltung setzen des Besatzungsrechtes der Alliierten in den darauffolgenden Jahren bindet gemäß Art. 7 Abs. 1 des Überleitungsvertrages vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II S. 405), in dem es wörtlich heißt:

(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

alle deutschen Behörden und Gerichte sowie gemäß Art. 139 GG auch den Bundesgesetzgeber noch heute an die rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général du Gouvernement Millitaire de la Zone Francaise d´Occupation vom 06.01.1947.

Alle anderslautenden Erklärungen sind falsch und zeugen von einer fortgesetzten nationalsozialistischen Gesinnung, der sich die französischen Richter gemäß der Proklamation Nr. 1 des amerikanischen General Eisenhower an das deutsche Volk im März 1945 ausdrücklich mit ihrer zutreffenden “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” entgegen gestellt haben.

Aufgrund der Alliierten “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” ist international gerichtlich unverbrüchlich festgestellt worden, dass das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner Bande keine Revolution, sondern eine Usurpation mit dem 05.03.1933 bis zum 08.05.1945 gewesen ist.

Dezidiert haben die Richter des Tribunal Général dargelegt, warum der Massenmörder nach dem 05.03.1933 illegal an die Macht gekommen ist und deshalb das kodifizierte Recht zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 sowohl mit dem Tod des Massenmörders am 30.04.1945 als auch der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist mit der Folge, dass im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland weder noch Gesetz und Recht Adolf Hitlers und seiner Bande in irgendeiner Form oder auf ihrgendeine Art und Weise hat Gesetzes- und / oder Rechtskraft erlangen können, geschweige denn dürfen.

Um das System des Massenmörders und seiner hochkriminellen Bande aber auch die Willfährigkeit des “gesunden Volkskörpers” zu verstehen, sind die Bücher “Hitlers Volksstaat, Raub, Rassenkreig und nationaler Sozialismus” von Götz Aly; “TÄTER – Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden” von Harald Welzer und “Die kalte Amnestie – NS-Täter in der Bundesrepublik” von Jörg Friedrich absolut lesenswert.

Wenig ändern wird am bereits 65 Jahre andauernde verfassungs- und konventionswidrigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland  z.B. die Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren “Voll in Ordnung – unsere Grundrechte”, in der es zutreffend heißt:

Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.


Quelle und Kommentare hier:
http://grundrechteforum.de/230437