Staatspropaganda und Wirklichkeit – Der Völkerrechtler D. Murswiek zerlegt den UN-Migrationspakt

von Herbert Ludwig

Nachdem hier schon drei Völkerrechtler über den UN-Migrationspakt zu Wort gekommen sind 1, soll noch Wesentliches aus einer ausführlichen Analyse des Paktes von Prof. Dr. Murswiek dargestellt werden.2  

Sie zeigt besonders deutlich, wie weit die tönenden Reden der politischen Macht und die völkerrechtliche Wirklichkeit auseinanderklaffen und in welchem Ausmaß die Bevölkerung getäuscht und irregeführt wurde und wird. Auch wenn das Merkel-Regime dem Pakt inzwischen beigetreten ist, muss die Aufklärung weitergehen. Der Kampf ist noch nicht zu Ende.

Prof. Murswiek stellt seiner Analyse folgende Fragestellung voran:

„Manche Kritiker sehen im UN-Migrationspakt den Schlüssel, der die Tore für ungehemmte Migrationsströme nach Europa und besonders nach Deutschland öffnet. Der Pakt schaffe ein individuelles „Menschenrecht auf Migration“ – jeder könne dann in jedes Land einwandern, in dem er leben möchte.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hingegen leugnen, dass der Pakt für Deutschland neue Verpflichtungen begründe; sie halten den Pakt für nötig, um die Migration zu kontrollieren und zu begrenzen. Sie behaupten, infolge des Paktes würden nicht mehr, sondern weniger Migranten nach Deutschland kommen.

Was lässt sich aus völkerrechtlicher Sicht dazu sagen?“

Verbindlichkeit

Wie die anderen Völkerrechtler auch bezeichnet Prof. Murswiek die These, der Pakt sei „rechtlich nicht bindend“, als irreführend. Er sei ein sogenanntes Soft-Law-Instrument und enthalte Regeln, die zunächst zwar rechtlich unverbindlich seien, aber im Laufe der Zeit zu verbindlichem Recht erstarken können.

Soft Law sei in der völkerrechtlichen Praxis nicht selten der Kristallisationskern für neu entstehendes Gewohnheitsrecht. Und schon bevor es soweit ist, könne Soft Law innerstaatlich rechtliche Bedeutsamkeit erlangen: Gerichte zögen es heran, um unbestimmte Gesetzesbegriffe zu konkretisieren.

Der Pakt sei aber schon von vorneherein politisch verbindlich. Der Unterschied zur rechtlichen Verbindlichkeit bestehe darin, dass ein Staat nicht vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt werden könne. Aber der politische Druck, Verpflichtungen einzuhalten, die ein Staat auf internationaler Ebene eingegangen ist, sei beim Soft Law nicht weniger groß als bei völkerrechtlichen Verträgen.

Und Verpflichtungen enthalte der UN-Migrationspakt jede Menge. Staaten, die sich nicht an die politischen Verpflichtungen hielten, würden von der UNO, von NGOs, von anderen Staaten attackiert werden. Dem UN-Migrationspakt sollte man also nur dann zustimmen, wenn man von der Richtigkeit der Verpflichtungen, die mit dem Pakt übernommen werden, überzeugt sei.

Im Bundestag hätten die Vertreter aller Parteien – mit Ausnahme der AfD – zum Ausdruck gebracht, dass sie von der Richtigkeit dieser Verpflichtungen überzeugt seien, dass sie den Pakt für ein gutes Instrument zur Steuerung der Migration hielten. Ist er das?

Ziele des Paktes

Als „Vision und Leitprinzip“ werde dem UN-Migrationspakt der Satz vorangestellt:

„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“

Diese ideologische Weltsicht überwölbe den ganzen Migrationspakt. Die Vertragsstaaten sähen Migration als etwas ausschließlich Positives an. Von negativen Folgen in den Herkunftsländern – Talentabwanderung – und vor allem in den Aufnahmeländern – Probleme für die Sozialsysteme, kulturelle Verwerfungen, Identitäts- und Heimatverlust für diejenigen, die irgendwann inmitten einer Mehrheit kulturell Fremder leben müssen, Probleme der inneren Sicherheit usw. –  von all dem sei in dem Pakt nicht die Rede.

Es gehe dem Pakt nicht um Begrenzung der Migration, sondern darum, Migration sicher zu machen, in geordnete Bahnen zu bringen und „irreguläre“ in „reguläre“ Migration umzuwandeln. Doch er beschränke sich nicht darauf, einen Rahmen für eine sichere und geordnete Arbeitsmigration zu schaffen. Er wolle Migration als solche erleichtern – egal zu welchem Zweck sie erfolge. Migration werde als hinzunehmendes Faktum verstanden, gleich einer Naturgewalt, als „bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt“.

Es gebe viele Regelungen im Pakt, die durchaus sinnvoll seien, beispielsweise Verpflichtungen, die dazu dienten, die Datengrundlage der Migrationspolitik zu verbessern oder die

„Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“.

Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass die Menschen keinen Grund mehr haben, aus Not ihr Land zu verlassen, sei sicherlich ein gutes Ziel. Als Gründe für Migration, denen entgegengewirkt werden soll, würden Armut, schlechte Ernährung, mangelnde Gesundheitsvorsorge, unzureichende Bildung, schlechte Infrastruktur, Gewalt, Diskriminierung, fehlende Rechtsstaatlichkeit, schlechte Regierungsführung, Naturkatastrophen oder nachteilige Auswirkungen des Klimawandels angesprochen.

Wie diese Probleme überwunden werden können, sage der Vertrag allerdings nicht. Die betreffenden Staaten hätten sich bislang als unfähig erwiesen, und die Entwicklungspolitik müht sich mit der Problembewältigung seit Jahrzehnten vergeblich ab. Die wichtigste Ursache für den Migrationsdruck in vielen, vor allem afrikanischen Staaten werde überhaupt nicht erwähnt: die exponentiell anwachsende Bevölkerung.

Da die Staaten vor dem Hauptproblem die Augen verschlössen, könnten sie im Text des Migrationspakts so tun, als ließen sich die Migrationsprobleme dadurch lösen, dass man den Migrationsprozess mit Rechten für Migranten und allerlei Hilfen für den Weg vom einen ins andere Land erleichtert – Informationen zu Migrationsfragen „in allen Phasen der Migration“, Versorgung der Migranten mit Identitäts- und Reisedokumenten, Hilfen für Migranten in prekären Situationen, Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel usw. Dagegen könne man ja nichts einwenden – das sei alles sinnvoll und richtig. Aber dass man damit die Migration steuern und dass man damit erreichen könne, dass weniger Migranten nach Europa kommen, wie die Befürworter des Paktes im Bundestag behaupteten, leuchte nicht ein.

Abgesehen von dem sehr vage bleibenden Bekenntnis, die Lebensbedingungen im Heimatstaat zu verbessern, lasse der Pakt nichts erkennen, wodurch der Migrationsdruck verringert und der Migrationsstrom vor allem nach Europa gebremst werden solle. Das liege in der Konsequenz des Denkansatzes, dass Migration ja für alle Seiten positiv sei – wozu also Migration bremsen? Dass es Sinn des Paktes sei, den Migrationsdruck zu vermindern, wie Bundeskanzlerin Merkel behauptet habe, ließe sich dem Text des Paktes nicht entnehmen. Es ergebe sich auch nicht aus dem Regelungszusammenhang.

Im Gegenteil: Der Pakt setze massive Anreize für zusätzliche Migration. Er wolle sie erleichtern, die Migrationswege sicherer machen, den Migranten alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, Planbarkeit und Rechtssicherheit von Migrationsvorhaben verbessern, für sichere und reguläre Grenzübertritte und für ein effizientes Grenzübertrittsverfahren sorgen. Konsularischer Schutz und konsularische Hilfe im gesamten Migrationszyklus sollen verbessert werden.

Vor allem verpflichteten sich die Staaten, allen Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus sicheren Zugang zu Grundleistungen zu gewähren, ferner, den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten Rechnung zu tragen und Migranten im Kindes- und Jugendalter „eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung“ zu gewährleisten „sowie den Zugang zu Möglichkeiten lebenslangen Lernens“ zu erleichtern.3

Also der Pakt steuere die Migration nicht, sondern lasse sie geschehen und erleichtere sie ohne jedes Steuerungsziel, ja unterstütze sie durch vielfältige Maßnahmen. Und er regele nicht die Migration selbst, sondern nur ihre Begleiterscheinungen und vor allem die Rechte der Migranten.

Integration

Prof. Murswiek weist darauf hin:

„In Einwanderungsländern war es früher selbstverständlich, dass Einwanderer sich an die Gebräuche und Sitten des Einwanderungslandes angepasst, die Sprache gelernt und die Gesetze beachtet haben. Jedenfalls war das die Erwartung der Aufnahmestaaten, und auch in Deutschland hat man Integration früher vor allem als Erwartung an die Immigranten verstanden. Seit einiger Zeit versteht man in Deutschland Integration zunehmend als etwas, was der Aufnahmestaat und seine Bürger zu leisten hätten.“

Früher sei es immer darum gegangen, dass die Einwanderer sich in das integrierten, was bei uns üblich beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Der UN-Migrationspakt wolle etwas anderes. Er verstehe Integration als etwas, was die Migranten und die aufnehmende Gesellschaft in gleicher Weise verpflichte. Sowohl die Migranten als auch die Gesellschaft des Aufnahmestaates sollen „zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ befähigt werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, verpflichten sich die Staaten, „den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten (zu) fördern“ und zu diesem Zweck unter anderem die „Akzeptanz von Vielfalt“ zu fördern.

„Nicht nur die Einwanderer sollen sich also mit den Gebräuchen in Deutschland vertraut machen, sondern umgekehrt sollen sich auch die Deutschen mit den Gebräuchen der Einwanderer vertraut machen, diese respektieren und akzeptieren. Ziel ist die gelebte kulturelle Vielfalt, nicht die Anpassung der Einwanderer an die Kultur des Aufnahmestaates.“

Der Begriff „Multikulturalismus“ werde im UN-Migrationspakt zwar nicht ausdrücklich verwendet (abgesehen von der Förderung „multikultureller Aktivitäten“) aber inhaltlich lege der Pakt die Politik auf Multikulti-Konzepte fest. Das komme auch darin zum Ausdruck, dass die organisatorische Eigenständigkeit von „Diasporas“ sowie die politische Teilhabe und das politische Engagement von Migranten in ihren Herkunftsländern gefördert werden sollen. Dies sei ja nur sinnvoll, wenn Wanderarbeitnehmer vorübergehend im Land leben. Aber bei einer auf Dauer angelegten Einwanderung zeige dies die Absicht, die immigrierte Population zu erhalten und zu verfestigen und nicht wirklich zu integrieren.

Das Hauptproblem, mit dem die Migrationspolitik in Deutschland zu kämpfen habe, werde durch den UN-Migrationspakt überhaupt nicht thematisiert: nämlich die Pflicht irregulärer Migranten zum Verlassen des Ziellandes.

Deutschland hat Hunderttausende irregulär eingewanderte Migranten aufgenommen, von denen der weitaus größte Teil hier weder ein Recht auf Asyl noch ein Bleiberecht nach der Flüchtlingskonvention hat. Die Rückführung in ihre Heimat scheitert aber oft an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Ein UN-Migrationspakt, der Ordnung in die Migration bringen und die Aufnahmebereitschaft der Zielländer erhalten will, ohne sie völlig zu überfordern, müsste hierfür eine Lösung anbieten. Der Pakt enthält zwar die Verpflichtung, eine sichere und würdevolle Rückkehr der Migranten in ihr Herkunftsland zu ermöglichen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. … Wie aber Migranten, die kein Bleiberecht haben und nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, rückgeführt werden können, wird nicht geregelt.“

Souveränität

Der Pakt betone zwar auch die Souveränität der Staaten, ihr Recht, „ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, „die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebiets in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“. Aber wenn Migration ein hinzunehmendes Faktum sei und wenn die Staaten sich verpflichten, die Migration zu erleichtern, dann könne das Recht, über die nationale Migrationspolitik souverän zu entscheiden, nicht mehr so verstanden werden, als stünde es noch im Belieben der Staaten, Immigration zuzulassen oder nicht. Nationale Entscheidungsfreiheit könne dann nur noch insoweit gegeben sein, wie die im Pakt statuierten Verpflichtungen dafür Raum übrig ließen.

Menschenrecht auf Migration

Zum Schluss werde in einer verpflichtenden Bestimmung nochmals festgestellt, dass es um „die Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration“ gehe und dass die Staaten anerkennen, „dass wir alle Herkunfts-, Transit- und Zielländer sind“.

Demnach habe kein Staat mehr die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, dass er kein Einwanderungsland sein wolle. Daraus ergebe sich zwar nicht direkt, dass der Pakt ein Menschenrecht auf Migration in jedes Wunschzielland normiere, aber auch im Hinblick darauf, dass die Staaten sich verpflichten, „eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen“, komme der Pakt einem solchen Recht jedenfalls ziemlich nahe. Zumindest gerieten Staaten unter internationalen Rechtfertigungsdruck, wenn sie künftig Immigration begrenzen wollten. Denn in dem Maße, in dem sie die Einwanderung begrenzen, ermöglichten sie keine reguläre Migration. Der Pakt zwinge die Staaten zwar nicht dazu, jede Immigration zu erlauben und so zur regulären Migration zu machen, aber das Zusammenspiel seiner vielen Regelungen wirkt in diese Richtung.

Und im Hinblick darauf, dass der Pakt an vielen Stellen die Migrantenrechte stärke, wiederholt betone, die reguläre Migration erleichtern zu wollen und die irreguläre Migration nicht unterbinden, sondern lediglich ihre negativen Auswirkungen reduzieren zu wollen und dass ferner ein irregulärer Status möglichst in einen regulären Status überführt werden soll, erscheine es als nicht unwahrscheinlich, dass so etwas wie ein Recht auf Migration im Laufe der Umsetzungs- und Überprüfungsverfahren entwickelt und durch internationalen politischen Druck den Staaten aufgezwungen wird.

„Daher ist es auch möglich, dass der Migrationspakt der Kristallisationskern für die Entstehung einer völkerrechtlichen Verpflichtung der Staaten ist, ein solches Recht zu achten. Das wäre dann – trotz aller entgegenstehenden Bekundungen zur Achtung der Souveränität – das Ende der staatlichen Entscheidungsfreiheit darüber, wer in das eigene Land einreisen und sich dort ansiedeln darf.“

Eine Interpretation des Paktes in dieser Richtung werde auch durch Aussagen derjenigen gestützt, die diesen Pakt initiiert haben. So habe UN-Generalsekretär António Guterres als Gründe für den UN-Migrationspakt genannt: Es gehe darum, die Vorteile der Migration zu erkennen und zu verstärken.

„Staaten, die Migration […] massiv beschränken, fügen sich selber unnötigen wirtschaftlichen Schaden zu, indem sie verhindern, dass legale Migration ihren Bedarf an Arbeitskräften deckt. Und noch schlimmer: Sie befördern illegale Migration. Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden, Anreize für Regelverstöße zu beseitigen und den Arbeitsmarkt effektiv mit ausländischen Arbeitskräften zu versorgen.“ 4

Es sei also, schreibt Prof. Murswiek, aus Sicht des UN-Generalsekretärs ganz einfach:

Die Probleme der illegalen Migration werden beseitigt, indem man die bisher illegale Einwanderung legalisiert. Das ist für alle vorteilhaft – für die Migranten, die nicht mehr „stigmatisiert“ werden, und für die Aufnahmestaaten, die sich mit der Verhinderung der Immigration bisher nur selbst geschadet haben. Und um diese Vorteile für alle zu erreichen, ist der UN-Migrationspakt da. Man muss, um es zu wiederholen, also damit rechnen, dass der Pakt in diesem Geiste ausgelegt und angewendet wird.“

Hier lässt sich Herr Murswiek noch ergänzen. António Guterres war von 2005 bis 2015 Hoher Flüchtlingskommissar der UNO und als solcher natürlich intensiv an den Vorbereitungen zu einer globalen Migrationsregelung beteiligt. Diese mündeten am 19.9.2016 in die „New Yorker Erklärung“ der UNO, die den Auftrag für den jetzigen Migrationspakt enthielt. In ihr steht u.a. der eindeutige, von der UNO zuvor schon mehrfach gebrauchte Passus:

Wir erklären erneut, dass Menschen gemäß dem Grundsatz der Nichtzurückweisung an Grenzen nicht zurückgewiesen werden dürfen. 5

Kurz nach seiner Wahl zum UN-Generalsekretär sagte Guterres daher auch am 22.11.2016 in Lissabon, dass die Migration nicht das Problem sei, sondern die Lösung. Die europäischen Nationen hätten kein Recht darauf, ihre Grenzen zu kontrollieren, sie müssten stattdessen massenweise die ärmsten Menschen der Welt aufnehmen.

„Es muss anerkannt werden, dass Migration unausweichlich ist und nicht aufhören wird.

Die Politiker sollten diese „Werte“ höher stellen als den mehrheitlichen Wählerwillen.

Den Grundsatz der Nichtzurückweisung von Migranten auch in den Migrationspakt zu übernehmen, wurde vermieden, aber viele Formulierungen laufen indirekt darauf hinaus. –

Antidemokratische Staatspropaganda

Prof. Murswiek beendet seine Analyse mit den Worten:

„Dass Regierungen ihre Politik mit beschönigenden Darstellungen den Wählern anpreisen, ist normal. Dass eine internationale Vereinbarung aber bereits in ihrem Text eine völlig unrealistische, die Wirklichkeit total verzerrende Sicht ihres Regelungsgegenstandes gibt (Migration führe immer zu Wohlstand für alle usw.) und dass die an der Vereinbarung beteiligten Staaten sich ausdrücklich verpflichten, diese verzerrende Sicht innerstaatlich mit Staatspropaganda durchzusetzen, ist nicht nur außergewöhnlich – es ist antidemokratisch.“

Diese antidemokratische Staatspropaganda ist ja schon jetzt angewendet worden, um die Menschen über die wahren Folgen des Migrationspaktes zu täuschen und sie irrezuführen. Als einzige Partei hat die AfD auf die völkerrechtlichen und zu erwartenden gesellschaftlichen Probleme dieses Paktes hingewiesen. Regierung und Altparteien sind jedoch inhaltlich nie auf ihre Argumente eingegangen, sondern haben die ihnen gefährliche Partei stets nur diffamiert. Dabei stützt sich die AfD auf ein Gutachten des Völkerrechtlers Privatdozent habil. Dr. Ulrich Vosgerau, dessen Thesen von den drei anderen hier besprochenen Rechtswissenschaftlern geteilt werden, wie man sich überzeugen kann (siehe Anm. 1).

Doch im Bundestag tönte vor kurzem der AfD erneut entgegen:

„Sie belügen die Menschen.“ (Michael Kuffer, CSU).

„Sie wollen der Bevölkerung falsche Tatsachen als wahr verkaufen, und das ist ihnen in einem gewissen Umfang auch gelungen.“ (Detlev Seif, CDU)

„Sie drehen die Fakten so, wie es ihnen passt.“

Sie sind besessen von ihrer Ausländerfeindlichkeit“. (Stefan Liebich, Die Linke).7

Und der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), beklagte in der Welt vom 6.12.2018, wie die Junge Freiheit berichtete,

„eine populistische Desinformationskampagne gegen das Abkommen. … Nationalisten und Populisten hätten in einer beispiellosen Lügen- und Angstkampagne ein sinnvolles Vorhaben der Staatengemeinschaft in Teilen diskreditiert.“

Roth habe wörtlich betont:

„Der globale Migrationspakt wird entgegen anderslautender Panikmache und Faktenverdreherei eben kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Nationale Hoheitsrechte werden durch ihn weder eingeschränkt noch übertragen.“

Man dürfe das Erklären nicht den Demagogen überlassen. Die kontroverse, teils hysterische Debatte über den Migrationspakt sei auch ein Weckruf, noch entschiedener an Strategien für einen selbstbewussten Umgang mit Nationalisten und Populisten zu arbeiten.“ 8

Damit werden ja von diesen verkommenen Machtpolitikern de facto auch die professionellen Völkerrechtler als Demagogen, Populisten oder Nationalisten diffamiert. Es ist eine unglaubliche Verrohung der politischen Sitten, die mit Demokratie nichts, aber mit einem anwachsenden Totalitarismus viel zu tun hat.

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1   Rechtswissenschaftler: Suggestive Irreführung …
Auch der Völkerrechtler …
2   tichyseinblick.de
3   „Der Migrantionspakt zeigt erste Auswirkungen: In einem arabischen Forum    kursiert ein Merkblatt, wie man  am besten nach Deutschland einreist“:
     mmnews.de 8.12.2018
4   fr.de
5   New Yorker-Erklärung Punkt 24
6   Inselpresse.blogspot.de 26.11.2016
7   merkur.de
8   jungefreiheit.de

 


Quelle und Kommentare hier:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/12/12/staatspropaganda-und-wirklichkeit-der-voelkerrechtler-d-murswiek-zerlegt-den-un-migrationspakt/