So werden wir von der BRD umfassend ausspioniert

von Watergate

Bundesinnenminister Horst Seehofer will jetzt die Befugnisse des Bundesverfassungsschutzes erweitern. Der Verfassungsschutz soll Daten von Computern, Smartphones und anderen IT-Geräten ausspionieren dürfen.

Das Innenministerium hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“ an die Bundesregierung weitergeleitet.

Konkret geht es darum, dem BfV die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen zu geben. Mittels Trojaner können dann Computer und andere IT-Geräte verdeckt, also vom Benutzer unbemerkt, ausspioniert werden. Zudem soll dem Verfassungsschutz erlaubt werden, die Quellen-TKÜ anzuwenden. Die Telekommunikationsüberwachung ermöglicht es, Telefone, Chats und Sprachnachrichten abzuhören, auch wenn diese verschlüsselt versendet worden sind.

Gegner des Gesetzesentwurfs befürchten, dass der Verfassungsschutz mit der Quellen-TKÜ und den Online-Durchsuchungen unmäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern nehmen wird. Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Durch pauschale Online-Durchsuchungen und willkürliches Abhören werden aber alle Bürger per se zu Verdächtigen gemacht.

Politiker der FDP kritisieren das Vorhaben. Der Bundesinnenminister dürfe keinen Freibrief erhalten, Ermittlungsbefugnisse wahllos und auf Kosten der Bürgerrechte auszuweiten. Gerade beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen müssten die strengen Regeln des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. Seehofer dürfe nicht alle Behörden mit allen Befugnissen ausstatten. Das widerspreche dem Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei und stelle das Gegenteil einer Sicherheitsarchitektur mit klaren Zuständigkeiten dar.

Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD:

„Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern“.

Diese parlamentarische Kontrolle findet allerdings nicht statt, ebenso wenig die Kontrolle der Bundesregierung. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist mit dieser Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel nicht mehr gewährleistet.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.watergate.tv/so-werden-wir-vom-staat-umfassend-ausspioniert/