Rechtskraft der Bereinigungsgesetze

„Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt“

Was heißt das?

Ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen). Das bedeutet: Es gibt keine Staatsgerichte mehr. Gerichte sind sogenannte Freiwilligen-Gerichte.

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