Nachlese zu „ein Vater braucht Rückendeckung“

von Niki Vogt

Der Prozeß am 10 Juli in Bonn vor dem Landgericht in der Wilhelmstraße war gut besucht. Der Saal war voll, die Zuschauer sehr engagiert und aufmerksam. Die Richter versuchten ihr bestes, um den kämpfenden Vater einzuschüchtern.

father-pixabayEs wurde gedroht und gebrüllt.

Die Verteidigung – der Vater hatte die besten Anwälte der Republik engagiert – sagte später, so etwas habe man während seines Berufslebens noch nicht erlebt. Die gestandenen Rechtsanwälte war erschüttert über soviel Aggressivität.

Nichtsdestotrotz mußte das Bonner Jugendamt einsehen, daß es auf verlorenem Posten stand, und zog die Klage zurück. Zu deutlich war geworden, welcher unfaire Krieg hier gegen einen Vater tobte, der eigentlich einmal nichts anderes wollte, als seine Tochter sehen. Während der Verhandlung trat klar zutage, daß das Jugendamt fortgesetzt mit Unwahrheiten, Verdrehungen und Unterstellungen einen nicht nachvollziehbaren und unerklärlichen Vernichtungsfeldzug gegen einen sehr ruhigen und besonnenen Mann führte, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen.

So schreibt auch die Anwaltskanzlei auf ihrer Webseite:

Schallende Ohrfeige für das Jugendamt (Bundesstadt Bonn) Pressefreiheit

Die Bundesstadt Bonn hat vor einigen Wochen einen Beschluss des Landgerichts Bonn erwirkt, wegen der vermeintlichen Verbreitung unterschiedlicher kritischer Äußerungen unseres jetzigen Mandanten. Über die Streitigkeiten unseres Mandanten berichteten bereits zahlreiche Medien, so etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der General Anzeiger, der Fernsehsender ARD mit dem Format „Report Mainz“. Die Stadt Bonn versuchte zu verhindern, dass unser Mandant der Presse Informationen und kritische Kommentare über das Jugendamt Bonn zukommen lässt. Das Landgericht Bonn folgte der Auffassung der Bundesstadt Bonn zunächst und erließ den begehrten Unterlassungsantrag, der unserem Mandanten unter Androhung von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR untersagte, die Informationen und Kritik Dritten zukommen zu lassen.

Infolgedessen wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten legten wir gegen die Verfügung, die wohl darauf abzielt, unseren kritischen Mandanten „mundtot“ zu machen, Widerspruch ein. In der heutigen Verhandlung gab es eine schallende Ohrfeige für die Bundesstadt Bonn, die ohne vorherige Abmahnung unseren Mandanten unmittelbar vor Gericht zerrte. Im Verlauf der emotionalen mündlichen Verhandlung des heutigen Tages, setzten wir unsere Rechtsauffassung durch. Wohl um ein negatives Urteil zu vermeiden, nahm die Bundesstadt Bonn Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und entging so einem Urteil.

Na, dann ist ja alles in Ordnung, möchte man denken. Endlich hat der schikanierte Vater einmal Recht bekommen. Es ist der Stadt Bonn – resp. dem Jugendamt – nicht gelungen, den Mann durch vollkommen überzogene Geldstrafen (eine Viertelmillion!) im Falle, daß der Geschundene jemandem erzählt, wie er behandelt wird – zu ruinieren und für immer mundtot zu machen. Soweit, so gut.

Doch nun, nachdem er sich über seinen Sieg zu Recht freute, flattert ihm die nächste himmelschreiende Ungerechtigkeit ins Haus:

Obwohl die Stadt Bonn (das Jugendamt) die Klage zurückziehen mußte, brummt das Gericht die ganzen Verfahrenskosten dem Vater auf!

Und das mit einer ziemlich umständlich zusammengezirkelten Begründung (Siehe PDF).

Richter Kreutzmann teilt in dem Beschluß noch Kritik an den Zuschauern aus, anstatt sich zu fragen, ob hier vielleicht in einer Weise Recht gesprochen wird, die kein normaler Mensch mehr nachvollziehen kann.

Man fängt schon an, sich zu fragen, was denn den/die Richter dazu bewegt, sich mit solcher Wut gegen den Vater zu richten.

Welche Interessen haben die Richter daran?

Warum wurde hier nicht ruhig und sachlich verhandelt und Recht gesprochen?

Das ist ein unglaublicher Vorgang. Wir haben hier mal befreundete Anwälte gefragt, die konnten das gar nicht glauben, aber es ist so.

Hier der entsprechende Beschluß.


Quelle und Kommentare hier:
http://quer-denken.tv/index.php/1586-nachlese-zu-ein-vater-braucht-rueckendeckung