Die Ausweispflicht wurde in Deutschland (nach dem Stand von 1937) durch die Nationalsozialisten eingeführt. Müssen ius sanguinis Deutsche (seit Reichsgründung 1871) dann einen Pass mit sich führen? Haben alle Perso- und Pass-Träger überhaupt einen gültigen Reiseausweis?
Personalausweis und Reisepass weist den Träger als staatenlos aus.
Welchen Sinn hat das dann?