Militärgerichtsbarkeit in der US-Justiz

von N8Waechter

Bereits frühzeitig hatten Beobachter des “Großen Erwachens“ im Rahmen der “Q“-Bewegung die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass sich die Schattenkreaturen des Tiefen Staates einst vor Militärgerichten verantworten werden müssen. Doch was mag es mit dieser These auf sich haben?

Am 1. März 2018 hatte US-Präsident Donald Trump mittels Exekutiv-Order die Rahmenbedingungen für “Kriegsgerichte“ auf den neusten Stand gebracht und dieses Dekret tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Hintergrund für diese Maßnahme wurde seinerzeit in der Vorbereitung von Militärtribunalen gesehen, doch ist seitdem recht wenig an der Oberfläche geschehen und auch die seit Langem angekündigten und erwarteten Massenverhaftungen hochgestellter Tiefenstaatler haben sich bekanntlich bisher nicht eingestellt.

Mit Eintrag Nr. 2583 wies nun “Q“ unlängst auf einen Artikel von ABC-News vom 10. Dezember 2001 hin, also nur wenige Monate nach 9/11, in welchem die Frage behandelt wurde, ob auch Zivilisten in Militärtribunalen dienen dürfen. Der Hintergrund sei demnach seinerzeit gewesen, dass man bekannte Namen in solchen Gerichten einsetzen wollte, um “internationale Unterstützung für derartige Kommissionen“ zu gewinnen. Weiter heißt es in dem Artikel:

“Die [Exekutiv-] Order Bushs vom 13. November [2001], mit welcher derartige Kommissionen eingerichtet wurden, besagte bereits, dass die Tribunale die Bürde des Beweises ohne ‚begründeten Zweifel‘ oder andere Prinzipien nicht tragen müssen, welche an US-amerikanischen Zivilgerichten allgemein anerkannt sind.“

In der US-Justiz wird regelmäßig auf Musterentscheide Bezug genommen, welche teilweise bereits sehr lange zurückliegen. So wird in dem Artikel darauf hingewiesen, dass im Jahre 1866 am Obersten Gerichtshof entschieden worden sei, dass

“Zivilisten nicht durch ein Militärgericht verurteilt werden können, wenn Zivilgerichte offen und funktionsfähig sind“.

Doch im Zuge eines vermeintlich geplanten Sabotageaktes im Zweiten Weltkrieg entschied der Oberste Gerichtshof unter der Roosevelt-Administration Anfang der 1940er Jahre, dass dieses Vorgehen in Kriegszeiten keine Gültigkeit habe.

Interessant ist dies deshalb, weil im Zuge der Anhörungen zur Bestätigung des Richters Brett Kavanaugh für den Obersten US-Gerichtshof im vergangenen September der US-Senator Lindsey Graham einige seltsame Fragen an Kavanaugh gerichtet hatte. So wurde mit Bezug auf den nach 9/11 von Präsident George W. Bush ausgerufenen “Krieg gegen den Terror“ zunächst einmal festgestellt, dass der Kriegszustand seit dem 14. September 2001 unverändert Bestand hat.

Weiter bestätigte Kavanaugh, bezugnehmend auf vorgenannte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus den 1940er Jahren, dass US-Amerikaner als “Feindstreitkräfte“ definiert werden können, sofern sie mit dem Kriegsgegner kollaborieren und dass solchen sowohl vor Zivilgerichten als auch vor Militärgerichten der Prozess gemacht werden kann.

Senator Graham wies ebenfalls auf diese US-Rechtsprechung hin, nach der als “Feindstreitkräfte“ eingestufte US-Bürger seinerzeit von Militärgerichten verurteilt und “ein paar von denen exekutiert“ wurden. Der Senator fasste die gegebene Sachlage dann aktenkundig wie folgt zusammen:

»Unterm Strich heißt dies: Ich möchte, dass jeder amerikanische Bürger weiß, dass er konstitutionelle Rechte, er aber kein konstitutionelles Recht zur Kollaboration mit dem Feind hat. Es gibt ein gesetzgebendes Organ, welches weit vor 9/11 bestens entwickelt war, welches den Unterschied zwischen grundlegendem Strafgesetz und den Gesetzen bewaffneten Konflikts versteht.«

Hier der Austausch während der Anhörung:


Diese Handhabung ist demnach offenbar nach wie vor in Kraft und in Verbindung mit der Feststellung, dass ein US-Bürger zu den “Feindstreitkräften“ gezählt werden kann, ergeben sich durchaus drakonisch anmutende Möglichkeiten, wie geheime oder auch öffentliche Schnellverfahren ohne Verteidiger und unmittelbar folgendem Vollzug der bestimmten Strafe.

Dieses Thema mag mit Beginn des Jahres 2019 eine neue Qualität erlangen, denn wie es den Anschein macht, sind US-Militärgerichte zur Aburteilung von als “Feindstreitkräften“ definierten Sumpfkreaturen offenbar rechtlich abgesichert. Dass bereits Vorbereitungen für die Wiederaufnahme von Vollzeitübertragungen aus US-Gerichtssälen getroffen werden, mag zusätzlich den Verdacht erhärten, dass es bereits im kommenden Jahr zu Schauprozessen kommen könnte.

Alles läuft nach Plan …

Der Nachtwächter

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Quelle und Kommentare hier:
http://n8waechter.info/2018/12/militaergerichtsbarkeit-in-der-us-justiz/