Migrationspakt: Deutschland über alles

von PPQ

Sicher ist nun doch sicher. Nach Monaten des Schweigens und Wochen des Leugnens geht die Union lieber doch kein Risiko ein: Per Akklamation soll der Bundestag feststellen, dass der völkerrechtlich nicht bindende Migrationspakt „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ haben werde.

Zuvor hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, den Migrationspakt (GCM) prinzipiell gut zu finden, weil er keine „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründe und außerdem „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ habe.

Man steht gut da, moralisch sauber. Geht aber keinerlei Verpflichtungen ein, wie es auch schon der grüne Plan weltweiten freien Zirkulieren der Talente vorgesehen hatte. International macht das einen viel besseren Eindruck als ihn Staaten erzielen, die eine förmliche Unterzeichnung, die Anfang Dezember in Marokko ausdrücklich nicht geplant ist, verweigern.

Sich einem völkerrechtlichen Vertrag anzuschließen, der reinen Proklamationscharakter hat, gilt als Königsdisziplin der Diplomatie. Zuletzt hatte sich Deutschland mehrfach internationalen Klimaverträgen angeschlossen und dabei sogenannte „nationale Klimaziele“ festgelegt.

Die wurden in der Regel nicht eingehalten, dennoch aber sah sich Deutschland keinerlei Sanktionen ausgesetzt, weil im Völkervertragsrecht zwar eine Bindungskraft von Vereinbarungen vorausgesetzt wird, deren Einhaltung jedoch im Regelfall durch keinerlei von außen zu bewirkende Einflüsse durchgesetzt werden kann.

In dem Antrag zum Migrationspakt, mit dem die Koalitionsfraktionen einer seit einigen Tagen trotz technischer Schwierigkeiten erfolgreich laufenden Petition im Vorfeld der EU-Wahlen den Wind aus den Segeln nehmen wollen, wird rechtlich nicht bindend und völkerrechtlich völlig unverbindlich festgestellt, dass nur

„der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft.“

Eine Behauptung, die am Donnerstag im Plenum beschlossen werden wird, obwohl die jüngere und jüngste deutsche Geschichte zeigt, dass eine dauerhafte Grenzöffnung Nichtschließung der Grenzen ohne Beteiligung des Parlamentes möglich ist.

In einem vor diesem Hintergrund geradezu anmaßenden Akt der Selbstermächtigung, der einem offenen Misstrauensvotum gegen die Bundesregierung gleichkommt, planen CDU, CSU und SPD, die Regierung plakativ aufzufordern,

„weiterhin sicherzustellen, dass durch den Migrationspakt die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt“ wird.

Dazu gehöre,

„zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutschen Regelungen eingeschränkt oder ausweitet werden.“

Deutschland über alles, deutsche Gesetze sollen über völkerrechtliche Bestimmungen gesetzt werden. Die Angst ist offenbar riesengroß im Regierungsviertel, sie schwappt ins Alltagsleben der Parteien, deren routinemäßiger Umgang mit außerparlamentarischen Bedenken gegen im Hinterzimmer getroffene politische Entscheidungen eigentlich die Verleugung, im Ernstfall dann die Verächtlichmachung ist.

Mit der Geste, im  Bundestag in aller Form über die „Schwerkraft“ (Spiegel) abzustimmen, geben die Koalitionsparteien allen Kritikern recht, die über Monate hinweg behauptet hatten, der Migrationspakt könne sehr wohl rechtssetzende Wirkung entfalten.

Zur Petition 85565

 


Quelle und Kommentare hier:
http://www.politplatschquatsch.com/2018/11/migrationspakt-deutschland-uber-alles.html