Kurzbericht vom siebzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

von Kurzer

Der Beginn der Verhandlung des gestrigen 17. Prozeßtages war – für die Prozeßbeobachter unerwarteterweise – von 9:00 Uhr auf 11:00 Uhr verlegt worden und begann dann mit weiterer Verzögerung schließlich um 11:45 Uhr. Eröffnet wurde die Verhandlung mit der Frage an die Verteidiger, ob sie die Zeit genutzt hätten, ihre Beweisanträge anzufertigen, was von den Anwälten verneint wurde mit der Begründung, daß sie ja erst vor 3 Tagen erfahren hätten, daß die von Ihnen eingereichten Befangenheitsanträge abgelehnt worden seien.

Daraufhin bat Rechtsanwalt Nahrath um eine kurze Pause, um sich mit seiner Mandantin auszutauschen und verkündete anschließend, daß er die beiden folgenden Anträge stellen wolle:

1. Die Ergänzung und Vervollständigung der Akte von Monika Schaefer um wesentliche Teile über ihre Lebensumstände in Kanada, die derzeit darin nicht aufgeführt oder weggelassen worden seien.

2. Die Ladung von Fred Leuchter – vorbehaltlich seiner Zusage – aus Amerika, der seinerzeit beim Zündel-Prozeß als Gutachter fungiert habe.

Daraufhin wurde dem Rechtsanwalt eine Frist von zwei Stunden, d.h. bis 14:00 Uhr eingeräumt, diese Anträge zu stellen, worauf der Anwalt erwiderte, daß für die Einreichung derartiger Anträge normalerweise drei Wochen benötigt werden würden und er den Eindruck habe, daß das Gericht die Verhandlung im Schnellverfahren durchziehen wolle. Dies sei ein grober Verstoß gegen ein faires Verfahren. Die Staatsanwältin entgegnete, daß die eingeräumte Zeit durchaus als angemessen zu betrachten sei, weil er die Anträge in den vergangenen drei Wochen ja schon längst hätte vorformulieren können. Erneut stellte der Rechtsanwalt darauffolgend einen Befangenheitsantrag, doch nun gegen die gesamte Kammer und begründete diesen damit, daß er daran gehindert werde, die Glaubhaftmachung seiner Anträge hinreichend zu dokumentieren und entsprechend zu begründen.

Nachdem die Kammer sich zur Beratung zurückgezogen hatte, verkündete sie anschließend eine Frist bis 15:00 Uhr zur Einreichung der angekündigten Anträge. Rechtsanwalt Nahrath bot nun an, den Befangenheitsantrag zur Beschleunigung des Verfahrens auch handschriftlich einzureichen, was von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, weil schon jetzt für sie ersichtlich sei, daß kein Grund für eine Befangenheit der Kammer vorliege und es daher für einen erneuten Befangenheitsantrag keine Grundlage gäbe. Rechtsanwalt Nahrath ersuchte das Gericht daraufhin eingehend, den eben verkündeten Beschluß zu überdenken, denn es habe bereits viele Verhandlungstage gegeben mit jeweils mehreren Wochen Verhandlungspausen dazwischen und nun würden ihm nur zwei Stunden eingeräumt zur Formulierung von zwei Beweisanträgen und (!) einem Befangenheitsantrag. Das habe wirklich Klasse! Er müsse sich nun als Rechtsanwalt entscheiden, ob er einen Befangenheitsantrag oder Beweisanträge stelle, weil die eingeräumte Zeit sicher nicht ausreichen würde, alle angekündigten Anträge fristgerecht fertig zu stellen. Diese Kurzfristigkeit der Fristsetzung sei ein grober Verstoß gegen die Prozeßordnung. Wiederholt plädierte die Staatsanwältin dafür, die Fristsetzung nicht zu verlängern, weil die Umstände bekannt gewesen seien und die Frist zur Anfertigung der Anträge bis 15:00 Uhr desselben Tages deshalb denkbar großzügig eingeräumt worden seien. Während das Gericht die Verhandlung nach dem Beschleunigungsgrundsatz weiterführen will, rügte der Rechtsanwalt ein solches Schnellverfahren und verweist auf § 244, Abs. 6, Satz 2 StPO. Schließlich wurde die Verhandlung zur Anfertigung der Anträge durch die Rechtsanwälte unterbrochen, die nun – in Anbetracht der fortgeschrittenen Verhandlungszeit – bis 17:00 Uhr (also innerhalb von 2,5 Stunden) einzureichen sind.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärte Rechtsanwalt Nahrath, daß er am kommenden Montag, den Antrag auf Vorladung des Zeugen Fred Leuchter stellen werde. (Anmerkung: Bei der Einreichung eines solchen Antrages muß der Rechtsanwalt sehr genau darauf achten, sich nicht selbst gemäß § 130 StGB strafbar zu machen, wie die Erfahrungen aus dem Zündel-Prozeß gezeigt haben.)

Zum Fall Gerd Ittner erläuterte der Rechtsanwalt, daß das Gericht die Ablehnung seiner Zeugenvernehmung damit begründet habe, daß der Zeuge deshalb ungeeignet sei, weil er sich ja selber nicht belasten könne. Gerd Ittner habe jedoch in seinem Schreiben an das Gericht deutlich gemacht, daß er der Initiator dafür war, das betroffene Video in deutscher Sprache zu veröffentlichen, was ohne Wissen von Monika Schaefer geschehen sei. Diese Aussage habe eine erhebliche Relevanz für seine Mandantin. Klar sei, daß Gerd Ittner ein schwieriger Zeuge sei, doch sei es durchaus möglich, mit schwierigen Zeugen zu Ergebnissen zu kommen, wenn der Richter die Art und Weise der Zeugenbefragung auf die Schwierigkeit des Zeugen entsprechend ausrichte. Das Gericht habe stattdessen immer wieder unterbunden, daß Gerd Ittner seine persönlichen Angelegenheiten habe darlegen können, obwohl sie für den Prozeß seiner Mandantin als relevant anzusehen seien.

Bezüglich der Beweisanträge von Alfred Schaefer, in denen er öffentlich zugängliche Quellen über die geplante Vernichtung der weißen Rasse zitiert, äußerte sich das Gericht dahingehend, daß es den Ausführungen nicht folgen könne und darin nur die Absicht sähe, den § 130 StGB und die Offenkundigkeit des HC in Frage zu stellen, weshalb diese Anträge abzulehnen seien.

Die Verhandlung am gestrigen Donnerstag, den 18.10. endete ungewöhnlich spät erst gegen 20:20 Uhr und wird am Montag, den 22.10.2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt. Der für Freitag, den 19.10.2018 angesetzte Verhandlungstag wurde gestrichen.

Zum Geschehen außerhalb des Gerichtssaals sei noch bemerkt, daß ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber nicht mit in den Gerichtssaal hinein nehmen durfte, weil auf diesem „AfD“ stand. In der Pause ist es ihm gelungen, den Aufdruck „AfD“ von dem Kugelschreiber abzukratzen, so daß er ihn anschließend mitführen durfte.

HIER der Antrag der Verteidigung.

***

Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kleiner Nachtrag zum achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


Quelle und Kommentare hier:
http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/kurzbericht-vom-siebzehnten-prozesstag-gegen-monika-und-alfred-schaefer-am-landgericht-muenchen/