Kurzbericht vom neunzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

von Kurzer

Zum Auftakt der heutigen Verhandlung beantragte Rechtsanwalt Nahrath, den Haftbefehl gegen Monika Schaefer aufzuheben, weil es völlig unverhältnismäßig sei, sie weiterhin in Haft zu lassen. Anschließend begann Alfred Schaefer mit seinem Abschlußplädoyer.

Zunächst bedankte er sich bei allen Zuhörern für die Teilnahme an dem Prozeß, den er als „Inquisition“ bezeichnete. Er sei dankbar für die Rolle, die er innehabe, weil er andernfalls niemals geglaubt hätte, wie ein solcher Prozeß in Deutschland vonstatten ginge. Denn es ginge hier um Ansichten und Meinungen.

Er habe deshalb eine so unnachgiebige Haltung, weil es Situationen gäbe, wo man nur das Richtige tun könne. Beispielsweise sei er einmal über den zugefrorenen Ammersee gelaufen und sei dort auf einen Mann getroffen, der sich mit letzter Kraft aus dem eingebrochenen Eis hatte retten können, der aber nicht mehr in der Lage war, sich von der Einbruchstelle zu entfernen. Der Mann sei bereits in dem Modus gewesen, einzuschlafen und so dem sicheren Tod entgegen zu gehen. Aus seinen Erfahrungen aus Kanada wisse er genau, was das bedeute.

In einem solchen Moment müsse man nur das Richtige tun. In einer solchen Situation dürfe man nämlich auf keinen Fall selbst zu dem Mann hingehen, sondern müsse ihn dazu bewegen, sich selbst von der Einbruchstelle wegzubewegen, weil sonst die Gefahr bestünde, daß beide im Eis einbrächen. Er habe den Mann deshalb angebrüllt, daß er zu ihm kommen müsse, daß er nicht sagen dürfe, er habe kalte Hände oder könne nicht mehr weiter. Es sei unnachgiebig geblieben und so sei es ihm irgendwann gelungen, daß der Mann sich mit letzter Kraft doch noch selbst zu ihm hin bewegt habe.

Wenn er in dieser Situation ein stilles Gebet gesprochen hätte, wie die Richterin ihm als Alternative für die Produktion der Videos vorgeschlagen hatte, anstatt den Mann eindringlich aufzufordern, sich weiter zu ihm hin zu bewegen, dann wäre der Mann jetzt tot.

Er sei also der Überzeugung, daß man das tun müsse, was man für richtig hält, wenn man die Grundlage dafür habe. Er habe sich in Deutschland am Anfang sehr gewundert, daß die Deutschen zu bestimmten Themen immer schwiegen. Er sei in Kanada in einer Demokratie aufgewachsen, die es einem sogar gebiete, das zu sagen, was man denke und was man für richtig halte. Er sei immun gegen Angriffe und würde diese Immunität niemals aufgeben, sondern für das einstehen, was er für richtig halte.

Im Anschluss daran bezog er Stellung zu einzelnen Anklagepunkten. Ihm werde vorgeworfen, in einem Video ein Hakenkreuz gezeigt zu haben. Er habe dieses Symbol jedoch nur deshalb verwendet, weil er überall gelernt habe, in der Schule und aus den Medien, daß dieses Symbol das absolute Böse symbolisiere. Als Symbol für das Böse habe er es dem Davidstern gegenüber gestellt, um zu verdeutlichen, daß nicht 19 Teppichmesser-Terroristen, sondern irgendwelche Juden den Terror um 911 organisiert hätten. Er habe das Kreuz also nicht zur Verherrlichung des Nationalsozialismus gewählt, sondern als Ausdruck für das Böse. Zwar handele es sich beim Hakenkreuz um ein Kernsymbol des Nationalsozialismus, aber das Video sei eine Aufklärung über die Terroranschläge vom 11. September gewesen, denn die offizielle Geschichte über 911 sei Unsinn.

Als Alfred Schaefer zum Anklagepunkt Stellung nehmen wollte, in dem ihm vorgeworfen wird, das allgemeine politische Klima weiter zu vergiften und den öffentlichen Frieden zu stören, weil er sich in einem Video zum HC geäußert habe, unterbrach ihn der Richter mit dem Hinweis, daß er nicht berechtigt sei, weitere Straftaten bei seinen Ausführungen zu begehen, worauf sein Pflichtverteidiger versicherte, daß Alfred Schaefer versuchen werde, gemäßigter zu formulieren.

Alfred Schaefer berichtete weiter zum betreffenden Video

  • über eine Begegnung mit einer bekannten Journalistin, die nichts vom Gebäude WT7 wußte,
  • er fragte, warum man das Leuchter-Gutachter mit dem Zusatz „sogenanntes“ bezeichnete, denn man solle es ernst nehmen, weil es nach wissenschaftlichen Grundsätzen angefertigt worden sei,
  • er erwähnte Benjamin Friedman, dessen Rede für jeden Pflichtlektüre sei, um die Dinge zu begreifen, die vor sich gingen und die das Gericht dankeswerter Weise hat anschauen lassen,
  • er verstehe nicht, was das Gericht unter Rechtssicherheit verstehe, wenn z.B. seine Schwester die Rechtssicherheit in der BRD gefährdet haben soll, weil sie sich in einem Video bei ihrer Mutter entschuldigt habe,
  • er nenne das Video „Zeitgeist“ einen Schnappschuß, der zeige, wo die Reise hinginge, so unaufhaltsam, wie wenn sich zwei tektonische Platten gegeneinander bewegten.

Wir hätten versagt, erklärt er weiter, weil wir geglaubt hätten, daß alles gut sei, doch wir müssten uns rücksichtlos mit der Wahrheit auseinandersetzen, ob sie uns nun schmecke oder nicht. Der 11.9. sei kein Autounfall gewesen. Wir müßten verstehen, was passiert sei, weil es Konsequenzen für uns alle habe, siehe Afghanistan, Irak, Krieg gegen Terror usw. All diese Lügenkonstrukte würden langsam auffliegen. Immer deutlicher sei ein Bild mit höherer Auflösung zu sehen, daß uns die Wahrheit erkennen ließe. Wenn man die Leute, die verstehen würden, jetzt behindere, würden die Probleme letztendlich für alle nur größer werden.

Zwischendurch rügte die Staatsanwältin die Wortwahl Alfred Schaefers, der das Gericht wiederholt als Inquisition bezeichnete und auch der Richter unterbrach Alfred Schaefer bei seinen Ausführungen, doch der Rechtsanwalt Nahrath erklärte, daß das letzte Wort des Angeklagten schon wichtig sei, zumal die Anklageschrift nur so vor undefinierbaren Begriffen strotze. Alfred Schaefer ergänzt dazu die Frage, wenn man in ein brennendes Haus hinein ginge und „Feuer“ riefe, ob das dann auch Aufhetzung sei?

Zum Anklagepunkt 11 bezüglich seiner Geste bei einer Veranstaltung in Bretzenheim erklärte er, der weltweite Zeitgeist befinde sich im Wandel. Diesen neuen Zeitgeist müßten wir erkennen. Sein Vater habe sich immer darüber aufgeregt, daß man erst 50 Jahre später, nämlich beim Zündel-Prozeß, thematisiert hätte, wie absichtlich 100tausende Deutsche zu Tode gekommen seien, in dem man Lebensmittel beschlagnahmt habe. Ein Blick in unsere Städte würde reichen, um zu erkennen, wo die Reise hinginge. Wenn wir uns weiter mißbrauchen lassen würden, würden wir uns später bei unseren Kindern entschuldigen müssen. Die Trump-Administration sage heute, handele oder stirb! In Wirklichkeit mache Trump Amerika wieder weiß: „Wir oder sie!“ müsse es heißen.

Das Gericht mache eine Fehlinterpretation, denn er habe niemals Hitler erwähnt, sondern er habe nur den römischen Gruß gezeigt. Wie könne man mit Leuten so umgehen und eine alte Dame mit 89 Jahren noch ins Gefängnis stecken. Das geschehe alles im Auftrag der Menschrechtsorganisation B’nai Brith.

Er verstehe auch den Sinn nicht, seine Schwester Monika zum Schweigen zu bringen. Ihr Bekanntheitsgrad sei doch damit um das 10tausendfache gestiegen, so daß man damit doch das genaue Gegenteil dessen erreicht habe, was man vermutlich beabsichtigt hatte. Es sei schon alarmierend, wenn so viel Aufwand betrieben werde, um Leute zu behindern, die durch Erkenntnis zu einer anderen als die offizielle Sichtweise über geschichtliche Ereignisse gelangt seien.

Weiter fragte er, wieso die ganze Infrastruktur immer wieder den gleichen Leuten gehöre, die zensieren könnten oder auch nicht. Alle Prozeßbeteiligten könnten jetzt aber niemals mehr behaupten, daß sie keine Kenntnisse über Vorgänge der Asylproblematik gehabt hätten. Wir müßten über Inhalte reden, nicht über Verbote. Wo sei das Verbrechen, wenn man eine andere Richtung eingeschlagen hätte durch Hinzugewinnung neuer Erkenntnisse? Seine Entscheidungen richteten sich nur nach naturwissenschaftlichen Grundsätzen und nicht nach Denkverboten, die es eigentlich nur in totalitären Systemen gäbe. Jeder müsse sich entscheiden, auf welcher Seite er stehen wolle. Auf der Lösungsseite oder auf der Problemseite. Die Schaefers seien hartnäckig, denn sie könnten die Wahrheit einfach nicht aufgeben.

Als Alfred Schaefer das Thema Migranten ansprach, wurde er darauf hingewiesen, daß seine Äußerungen strafbar sein könnten. Sein Verteidiger macht darauf aufmerksam, daß dies auch auf Konzentrationsstörungen zurückzuführen sein könnte. Der Richter bot daher eine Pause an, in der man Alfred Schaefer auch Kaffee bringen könne. Daraufhin schaltete sich auch Rechtsanwalt Nahrath ein und erklärte, daß ihm dieses nun zuviel werde und er das bei seiner Mandantin nicht durchgehen lassen würde.

Der Pflichtverteidiger, der die Verteidigung für Alfred Schaefer an diesem Prozeßtag erstmals übernommen hatte, führte weiter aus, daß weitere Termine ohnehin schon fest stünden, dann müsse man den Angeklagten nun nicht zwingen, sein Plädoyer zum Abschluß zu bringen und ihn dabei der Gefahr ausliefern, sich mit unbedachten Äußerungen wieder der Strafverfolgung auszusetzen. Nach einigem Hin und Her und zwei Beratungspausen entschied das Gericht schließlich, daß das Schlußwort von Alfred Schaefer am folgenden Verhandlungstag, den 26.10.2018, fortgesetzt werden soll und dabei auf maximal vier Stunden zu begrenzen sei.

Der Kurzbericht für den Verhandlungstag am Freitag folgt voraussichtlich am Samstag, den 27.10.2018.

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Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom fünften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom sechsten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom siebenten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kleiner Nachtrag zum achten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom neunten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom elften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom zwölften Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom dreizehnten Prozeßtag gegen
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Kurzbericht vom vierzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen
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Kurzbericht vom sechzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

Kurzbericht vom siebzehnten Prozeßtag gegen
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Kurzbericht vom achtzehnten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


Quelle und Kommentare hier:
http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/kurzbericht-vom-neunzehnten-prozesstag-gegen-monika-und-alfred-schaefer-am-landgericht-muenchen/